Gesetzgebungsorgan

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Als Gesetzgebungsorgan oder Legislative werden üblicherweise Parlamente bezeichnet. Für diese gibt es meistens ein eigenes Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht mit der Begründung, als Legislastive besonderen Schutzes zu bedürfen.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz droht eine Geldbuße von bis zu 5000€ an für den Fall, dass eine Person, die sich im Grundstück eines Gesetzgebungsorgans befindet, gegen die Anordnung des Präsidenten des Gesetzgebungsorgan verstößt.

Nach dieser Vorschrift wurden z.B. Studenten verfolgt und u.a. rechtskräftig mit Geldbußen belegt, die am 16.01.2004 von der Besuchertribüne des sächsischen Landtags aus Beifall geklatscht haben zu den Ausführungen des damaligen sächsischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Matthias Rößler (CDU). Der damalige Landtagspräsident, Erich Iltgen (CDU), verbot dararufhin das Klatschen im Landtagsgebäude und verfolgte die Studenten strafrechtlich.

Paragraph 112 des Ordnungswidrigkeitengesetzes: §112