Kuckuckskind
Kuckuckskind ist eine Bezeichnung für ein Kind, dessen vermeintlicher Vater es großzieht ohne zu wissen, dass er nicht der biologische Erzeuger ist. In solchen Fällen kann eine Personenstandsfälschung vorliegen, wenn die Mutter ihre Kenntnis über die biologische Abstammung verschweigt und mit dem anderen nicht verheiratet ist. Eine alte, mystisch verklärte Bezeichnung ist auch Wechselbalg.
Begrifflichkeit
Der Ausdruck ist angelehnt an den Vogel Kuckuck, der seine Eier in fremde Nester legt. Die Problematik des Kuckuckskindes ist ein Spezifikum in Deutschland bedingt durch die rechtliche Schwierigkeit der Vaterschaftsanfechtung und der Vaterschaftsvermutung des Ehemannes.
Rechtsprechung
Seit dem 18. April 2008 können Väter, die Unterhalt für Kuckuckskinder gezahlt haben, das Geld von den mutmaßlich leiblichen Vätern einklagen und diese dafür zur Vaterschaftsfeststellung durch Abstammungsgutachten zwingen.
Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Gericht schloss damit eine Gesetzeslücke, die bei der Reform des Beistandschaftsgesetzes von 1998 entstanden war. Weil Scheinväter seitdem nicht mehr ihre Ansprüche einklagen konnten, seien sie „faktisch der Willkür der Kindesmutter und des wahren Erzeugers“ ausgeliefert gewesen, begründete der BGH sein Urteil.
Im aktuellen Fall hatte ein Gericht zwar rechtskräftig festgestellt, dass der Kläger nicht der Vater von drei Kindern ist, die seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau zwischen 1992 und 1995 geboren hatte. Weil der Kläger überzeugt ist, dass der neue Partner, mit dem seine Ex-Frau seit der Trennung zusammenlebt, der Erzeuger der Kinder ist, wollte er seinen jahrelang geleisteten Unterhalt von diesem Mann einklagen. Doch der verweigerte einen Vaterschaftstest ebenso wie die geschiedene Frau des Klägers.
Vor der Reform von 1998 hätte in solchen Fällen das Jugendamt die Feststellung der Vaterschaft wegen des Interesses der Kinder auch ohne Einwilligung der Mutter eingeleitet. Doch diese sogenannte Amtspflegschaft war dann laut BGH abgeschafft worden, um die „Eigenverantwortung“ von Müttern zu stärken. Der BGH gestattete nun, dass Scheinväter in solchen Fällen ausnahmsweise leibliche Väter zu einem Vaterschaftstest veranlassen können, um an ihr Geld zu kommen.
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