Maria Probst

deutsche Politikerin (CSU), MdL, MdB, MdEP
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Dr. Maria Probst (* 1. Juli 1902, † 1. Mai 1967) war eine deutsche Politikerin der CSU.

Frau Probst gehörte dem Deutschen Bundestag seit dessen erster Wahl 1949 bis zu ihrem Tode an. Sie vertrat den Wahlkreis Karlstadt im Parlament. Vom 1. Oktober 1952 bis zum 26. Juni 1953 leitete sie den "Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Prüfung der unzulänglichen Einstellungen von Schwerbeschädigten bei den Bundesdienststellen". 1957 bis 1965 war sie stv. Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen. Vom 9. Dezember 1965 bis zu ihrem Tode war sie die erste Frau im Amt eines Bundestagsvizepräsidenten. Am 10. Mai 1967 gedachte ihr der Bundestag in einer Trauersitzung.

1961 brachte sie mit einigen Fraktionskollegen einen Antrag zur Änderung des Grundrechts der Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz) ein, der feststelllen sollte, daß die Lehrfreiheit nicht von der Treue zur Verfassung entbinde und lediglich im Rahmen der allgemeinen sittlichen Ordnung gelte. Der Antrag wurde jedoch nicht verabschiedet.

Vom 27. Februar 1958 bis zum 21. Dezember 1965 war sie auch Mitglied des Europaparlaments.