Fürsorge

Sorge zugunsten Dritter aus ethischer oder gesetzlicher Pflicht
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Der Ausdruck Fürsorge bezeichnet das aus der religiösen Ethik der Barmherzigkeit bzw. der Almosenpraxis erwachsene System

  1. der öffentlichen Fürsorge, zusammenfassender Begriff für die Soziale Sicherung in einem Gemeinwesen.
  2. auch: Sozialfürsorge oder Jugendfürsorge früher in Deutschland eine Bezeichnung dessen, was man heute als sozialpädagogische Hilfen im weitesten Sinne bzw. Sozialarbeit und Jugendhilfe bezeichnet. Wurde oft gleichbedeutend mit Armenfürsorge benutzt. Diese Form der Fürsorge war repressiver Natur.
  3. Bis nach dem Zweiten Weltkrieg (umgangssprachlich) die Leistungen der Sozialhilfe, s.a. Fürsorgerin

In der Schweiz werden Sozialhilfeleistungen sowie die sie austeilenden Ämter auch heute noch offiziell als Fürsorge bezeichnet.

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