Unter Audienz (latein: audire, „(an)hören“) versteht man eine Vorlassung zu einer höhergestellten Person. Hat man die Erlaubnis, diese Person zu besuchen, dann spricht man von Audienz erhalten. Heute wird der Begriff meist im Zusammenhang mit einem Besuch beim Papst oder bei einem Mitglied des Adels gebraucht.
In der frühern Gerichtssprache verstand man unter Audienz auch eine Gerichtssitzung, insbesondere beim deutschen Reichskammergericht und den französischen Parlamenten, aber auch ein Verhör, einen Vorbescheid oder eine mündliche Verhandlung.