Privathaftpflichtversicherung

Form der Haftpflichtversicherung
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Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für den einzelnen auf der Hand.

Voraussetzung ist, dass die Ansprüche im privaten Bereich entstanden sind, also weder einem beruflichen Tun noch einem vereinsmäßigen (Tätigkeit für den oder als Organ des Vereins) oder sonst (ehren-)amtlichen Risiko zuzuordnen sind. Hierfür tritt ggf. eine separate Vereins- oder Ehrenamtshaftpflichtversicherung ein. Auch nebenberufliche Tätigkeiten (z.B. entgeltliche Tagesbetreuung fremder Kinder) müssen eigens abgesichert werden, wenn damit nachhaltig Gewinn erzielt werden soll.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab. Versichert sind insbesondere in beschränktem Umfang auch die Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz (einschließlich der Haftung aus Vermietung und anfallenden Baummaßnahmen), weiter die Haftung aus Sportausübung (Ausnahme: Jagd und bestimmte Wettkämpfe) und Tierhaltung (Ausnahme: Haltung von Hunden, Pferden, Rindern, Zug- und Reittieren; wilden Tieren; hier sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden). Auch Schäden an der Mietwohnung fallen unter den Versicherungsschutz, sofern es sich nicht um Glasschäden oder Schäden an (elektrischen) Einbauten handelt.

Wenn solche zusätzlichen Haftpflicht-Risiken neu hinzutreten, sind sie zwar zunächst vom Versicherungsschutz mit einer geringeren Versicherungssumme erfaßt (Vorsorgeversicherung), müssen aber dem Versicherer auf dessen jährliche Anfrage mitgeteilt und dann eingeschlossen werden.

Nicht Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von Kraftfahrzeugen (Kfz-Haftpflichtversicherung) und die Ausübung der Jagd, die über besondere Policen abgesichert werden müssen.

Häufig wird mit der für den Versicherungsnehmer und seine Familie oft existentiell wichtigen (Höhe der Deckungssumme z.Zt. mindestens 3 Mio EUR für Personen- und Sachschäden; Anpassung regelmäßig erforderlich!) Privathaftpflichtversicherung die „Ausfallversicherung", die anderweitig nicht abgesicherte Ansprüche des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen gegen Drittschädiger erfaßt.

Maßgebliche Versicherungsbedingungen, nach denen sich der Versicherungsschutz richtet, sind die weitgehend einheitlichen Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) [1] der einzelnen Versicherer, davon abweichende besondere Bedingungen und Beschreibungen des versicherten Risikos (z.B. BBR, RBH o.ä.), die dem Versicherungsschein beiliegen.

  • Gesetzestexte (VVG, BGB etc.) einzusehen und download bei [2]
  • Einzelheiten zu Versicherungsumfang, mitversicherten Personen und anderen Fragen: [3]