Kassenpatienten sind ca 90 % der Bevölkerung in Deutschland. Sie sind Mitglied in einer der Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Man grenzt Kassenpatienten von Privatpatienten ab, die ihre Arzt-, Krankenhaus und sonstige Rechnungen über medizinsiche Leistung selbst (privat) bezahlen. In der Regel sind diese Privatpatienten Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung, die ihnen - je nach Gestaltung des Vertrages - die Kosten ganz oder teilweise ersetzt.