Atrazin

organische Verbindung, nicht mehr zugelassenes Herbizid
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Strukturformel Atrazin
Schematische Strukturformel
von Atrazin

Atrazin ist der Trivialname des Herbizids (= Unkrautvernichtungsmittels) 2-Chlor-4-äthylamino-6-isopropylamino-1,3,5-triazin; auch: 6-Chlor-N-ethyl-N'-(1-methylethyl)-1,3,5-triazin-2,4-diamin. Einige Handelsnamen sind: Aatrex, Aktikon, Alazine, Atred, Atranex, Atrataf, Atratol, Azinotox, Crisazina, Farmco Atrazine, G-30027, Gesaprim, Giffex 4L, Malermais, Primatol, Simazat, Weedex, Zeapos und Zeazin.

Eigenschaften

Die Wirkung von Atrazin, Summenformel C8H14ClN5, beruht auf Hemmung der Photosynthese von Pflanzen. Es wird in der Umwelt nur relativ langsam abgebaut. Atrazin ist für Wasserorganismen giftig. Für Vögel und Nützlinge (z. B. Bienen), sowie für Bodenlebewesen ist der Wirkstoff weitgehend ungefährlich. Atrazin reichert sich in der Nahrungskette nicht an.

Atrazin weist für den Menschen eine geringe akute Giftigkeit auf. Reizungen der Haut, Augen und der Atemwege sind vereinzelt beim Menschen beobachtet worden.

Verwendung

Atrazin wurde zur Unkrautbekämpfung hauptsächlich im Mais-, aber auch Spargel-, Kartoffel- und Tomatenanbau eingesetzt. Der Einsatz ist seit 1991 verboten.

Historisches

Am 31. Oktober 1986 gelangten etwa 400 Liter Atrazin über die Abwässer der Firma Ciba-Geigy in den Rhein, was zusammen mit einem weiteren Chemieunfall der Firma Sandoz bei Basel einen Tag später ein Fischsterben im Rhein auslöste.

Da Atrazin und dessen Hauptabbauprodukt Desethylatrazin auch ins Grundwasser gelangen und damit dann auch im Trinkwasser nachgewiesen werden kann, ist die Anwendung von Atrazin seit 1. März 1991 in Deutschland und seit 1995 in Österreich verboten. Es ist aber trotzdem noch immer in der Umwelt weit verbreitet, nach dem Elbehochwasser im Jahre 2002 beispielsweise wurde es ausgeschwemmt und konnte später vor Helgoland vermehrt nachgewiesen werden, auch in der Leber von Miesmuscheln und der Flunder.