Internierung

Staatlich organisierter Freiheitsentzug mit dem Ziel einer Isolierung
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Der Ausdruck Internierung bezeichnet den Freiheitsentzug von Personen zur Sicherung gegen Gefahr, ausgeübt durch einen Nationalstaat.

Laut Genfer Konventionen haben kriegführende Staaten das Recht, Angehörige feindlicher Staaten zu internieren, d.h. ohne Anklage auf unbestimmte Zeit gefangen zu nehmen. Im Falle einer Internierung werden die Betroffenen im Regelfall in sogenannte Internierungslager verbracht und bleiben dort unter Bewachung. Dabei müssen die Sicherheitsinteressen des betreffenden Landes bedroht sein um die Internierung anwenden zu dürfen. Im Rahmen des Neutralitätsrechts haben in einem bilateralen Konflikt auch neutrale Staaten die Möglichkeit Angehörige kriegführender Staaten zu internieren.

Ein Beispiel einer Internierung stellt die Aufnahme der französischen Bourbakiarmee in der Schweiz im Jahre 1871 dar, als insgesamt 87'000 französische Soldaten gegen Ende des deutsch-französischen Krieges auf Schweizer Gebiet abgedrängt wurden und während 6 Wochen interniert blieben.

Wegen der Seltenheit klassischer zwischenstaatlicher Kriege wird diese Form der Internierungen kaum noch angewandt. Allerdings haben verschiedene Staaten bei der Terrorabwehr Internierungen als Mittel eingesetzt. In diesem Zusammenhang kamen vor allem die Internment-Politik der britischen Regierung im Nordirlandkonflikt und das Festhalten vermeintlicher Terroristen in Guantanamo Bay durch die USA zu zweifelhaftem Ruhm.