Die Interzession (weiter geleitet von Interzessionsrecht)
Interzession kommt aus dem lateinischem und ist ein Rechtswesen. Bedeutung:
- Garantierung für die Einlösung
- Übernahme der Schuld
- oder die Verpflichtung einer anderenPerson im Falle, daß der Schuldner seinen Verpflichtungen
- nicht nachkommen kann.