Flagge Deutschlands

deutsches Hoheitszeichen
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Die Nationalflagge der Bundesrepublik Deutschland ist eine Trikolore aus drei gleich großen horizontalen Balken in Schwarz (oben), Rot und Gold im Seitenverhältnis 3:5.

Datei:Germany flag large.png
Datei:FIAV 110100.pngBundesflagge
Seitenverhältnis: 3:5
Datei:Flag de bundesdienstflagge 300px.png
Datei:FIAV 011010.png Bundesdienstflagge
Seitenverhältnis: 3:5
Datei:Flag de war ensign 300px.png
Datei:FIAV 000001.png Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr
Seitenverhältnis: 3:5
Datei:Germany flag 1815.png
Deutscher Bund
(nur 1848)

 
Datei:Flag Germany 1871.png
Deutsches Reich (»Kaiserreich«)
(1871-1918)

 
Datei:Germany flag 1815.png
Deutsches Reich (»Weimarer Republik«)
(1919-1933)

 
Datei:Flag Germany 1933.png
Deutsches Reich (»Drittes Reich«)
Zivilflagge
(1933-1945)

 
Datei:East Germany flag.png
Deutsche Demokratische
Republik
(1956-1990)

 

Der Ursprung der Farben liegt in den Befreiungskriegen gegen Napoleon. Sie entstammen den Farben der Bekleidung des Lützowschen Freikorps. Da diese aus allen Teilen Deutschlands stammten und von dort höchst unterschiedliche Uniformen mitbrachten, war die einzige Möglichkeit, eine einheitliche Bekleidung herzustellen, die schwarze Färbung. Hinzu kamen rote Aufschläge und Vorstoß sowie goldene Knöpfe. Die Korps setzten sich zumeist aus Studenten zusammen, die sich gegen die Besatzung Deutschlands durch Frankreich formierten; siehe hierzu auch die Urburschenschaft. Zur Popularisierung hat die Legende beigetragen, sie seien die gleichen Farben wie die des kaiserlichen Wappens im Heiligen Römischen Reich.

In jedem Fall wurden die Farben als Nationalfarben für Deutschland während der Periode des Deutschen Bundes in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts etabliert. Die revolutionären Jahre von 1848 brachten die Gründung des Deutschen Bundes mit sich. Am 9. März 1848 wurde diese dann in Frankfurt am Main offiziell beschlossen und die Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold festgelegt.

Preußen, der einflussreichste deutsche Staat, versuchte die deutschen Einigungsbestrebungen in Bahnen zu lenken, die mehr seinen eigenen Interessen entsprachen. Der bedeutendste Schritt in diese Richtung war die Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867. Die preußischen Farben (Schwarz-Weiß) und die der Hansestädte (Rot-Weiß) wurden zu einer schwarz-weiß-roten Trikolore vereint. Diese Flagge wurde zur Nationalflagge des Deutschen Reiches von 1871-1918, welches den Deutschen Bund ablöste.

Nach Deutschlands Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde diese Flagge in der Weimarer Republik wieder durch eine Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold am 11. August 1919 ersetzt. In der Zeit der Weimarer Republik wurde aber ständig diskutiert, welche Flagge nun die richtige wäre. Die Monarchisten und die Nazis favorisierten die Wiedereinführung der schwarz-weiß-roten Flagge und verspotteten die gültige Flagge als "Schwarz-Rot-Mostrich/Senf".

In der Zeit des Nationalsozialismus, ab 1933, ersetzten die Nationalsozialisten die Nationalflagge durch ihre Parteiflagge, in den Farben Schwarz-Weiß-Rot, aber in der Anordnung rote Flagge mit weißem Kreis und einem schwarzen Hakenkreuz. Die schwarz-weiß-rote Trikolore wurde ab 1935 als »reaktionär« verboten.

Nach dem Untergang des »Dritten Reiches« im Zweiten Weltkrieg und der Besetzung durch die Alliierten Truppen gab es keine existierende Regierung und alle vorherigen Nationalflaggen wurden verboten. Die Besatzungsmacht ordnete an, dass alle deutschen Schiffe zur Identifikation die internationale Signalflagge des Buchstabens "C" mit einem dreieckigen Ausschnitt zu führen hätten. Der Buchstabe "C" stand für Capitulation. Das ausgeschnittene Dreieck lässt sich auf einen Protest Costa Ricas zurückführen, da die costa-ricanische Flagge der Signalflagge "C" ähnlich sieht.

Nach der Besatzungszeit wurde die schwarz-rot-goldene Flagge am 9. Mai 1949 wieder Nationalflagge Deutschlands. Allerdings setzte die Deutsche Demokratische Republik am 1. Oktober 1956 ihr Wappen in die Mitte der Flagge, den Ährenkranz mit Hammer und Zirkel. Das öffentliche Vorzeigen dieser Flagge wurde bis Ende der 1960er in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin als ein Verstoß gegen Verfassung und öffentliche Ordnung angesehen und durch polizeiliche Maßnahmen verhindert. 1990, noch vor der Wiedervereinigung, schaffte die DDR ihr Staatswappen ab und führte die gleiche schwarz-rot-goldene Flagge wie die Bundesrepublik.

Nach der Wiedervereinigung blieb (nach Artikel 22 des Grundgesetzes) die einfache schwarz-rot-goldene Flagge Nationalflagge der Bundesrepublik Deutschland. Von der Bundesflagge zu unterscheiden ist die Bundesdienstflagge, welche den Bundesschild in der Mitte trägt.

Siehe auch