Italiener (Begriffsklärung)

Wikimedia-Begriffsklärungsseite
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Juni 2004 um 19:33 Uhr durch Zwobot (Diskussion | Beiträge) (Head - Bot: Ändere Textbaustein: Begriffsklärung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Mit Italiener bezeichnet man:

  • Juristisch einen Menschen mit italienischer Staatsbürgerschaft, also ein Bürger Italiens. Diese Staatsbürgerschaft wird von Italien nach den dafür geltenden Gesetzen verliehen. Das Italienertum im Sinne der Staatsbürgerschaft ist unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit, so dass es zum Beispiel Italiener albanischer Herkunft gibt.
  • Ethnologisch einen Angehörigen des italienischen Volks mit ihrem Ethnonym. Die Eigenschaft, in diesem Sinne Italiener zu sein, ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Man kann deswegen zum Beispiel von Italienern, die Bürger Argentiniens sind, sprechen.
Umgangssprachlich ist mit "Italiener" meist die ethnologische Zugehörigkeit gemeint.
Siehe auch: Liste berühmter Italiener