Diskussion:Visum

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von DanSchultz in Abschnitt Ausreisevisum für DDR-Bürger vor 89

Frühere inhaltliche Diskussion

Gegenseitigkeit

Dieser Abschnitt beschreibt die Befreiungen von der Visumpflicht. Da diese es jedoch verdient haben, etwas ausführlicher dargestellt zu werden, wäre es vielleicht sinnvoll, auf den Artikel Visumfreiheit zu verweisen. Ich würde mich bereit erklären, diesen Abschnitt (Gegenseitigkeit) in den Artikel Visumfreiheit zu überführen. Was haltet ihr davon?--M schmucki 18:08, 23. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Eher wenig, weil dort niemand sucht. Ich habe die Ausführungen zur Visumfreiheit etwas gestrafft; ich denke, es passt jetzt ganz gut in den Artikel. DanSchultz 15:58, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

es steht aber immer noch bloedsinn da: zitat: "Die Europäische Kommission hat die Frage der Gegenseitigkeit von Visumbefreiungen gegenüber betroffenen Drittstaaten nach Einführung des Verhandlungsmechanismus auf höchster politischer Ebene behandelt und im Verhältnis zu Mexiko und Neuseeland bereits vollständige Gegenseitigkeit erreicht." und weiter oben: "Umgekehrt gewährt das Sichtvermerksabkommen zwischen Deutschland und Mexiko deutschen Touristen einen visumfreien Aufenthalt für sechs Monate in Mexiko, während Mexikaner in Deutschland keine vergleichbaren Vergünstigungen in Anspruch nehmen können." was stimmt denn nun?

Beides stimmt, und beides ist kein Blödsinn. Das Sichtvermerksabkommen stammt aus der Zeit weit vor Schengen. Der Gegenseitigkeitsmechanismus innerhalb der EU bezieht sich auf Touristenreisen für drei Monate, und da besteht zwischen Schengen und Mexiko Gleichstand, auch wenn zwischen der EU und Mexiko kein solches Abkommen besteht. Das deutsch-mexikanische Sichtvermerksabkommen, das wegen der zwischenzeitlich eingeführten EU-Zuständigkeit heute von Deutschland gar nicht mehr geschlossen werden könnte, sieht hingegen keine Visumfreiheit für Mexikaner in Deutschland vor - das ändert nichts daran, dass Mexikaner in Deutschland m.W. seit den 1950er Jahren immer visumfrei waren und auch so gestellt werden dürfen, und dass die EU Mexikaner visumfrei stellt. Es geht also um ganz unterschiedliche Sachverhalte. --DanSchultz 13:52, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

es ist wichtig, neben den allgemeinen informationen auch laenderspezifische informationen zu liefern: welche visa zb braucht (oder braucht nicht) ein deutscher in thailand, ein thailaender in deutschland? wie lange wird aufenthalt gewaehrt, was kostet es, wo und wie beantragen, etc etc. da sehe ich die grosse chance einer wirklich allumfassenden und aktuellen enzyklopaedie (nicht h2o=wasser, dafuer brauche ich kein wiki)125.24.105.24 13:38, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Nein, dazu gibt es unter "Hilfe" einen aufschlussreichen Artikel zum Thema: „Was Wikipedia nicht ist“, und dieser stellt den Konsens innerhalb der Community dar. Unter anderem steht dort: „Wikipedia ist weder Anleitung noch Ratgeber.“ Genau das wünschst Du aber. Du kannst ja entsprechende Seiten im Netz erstellen, aber nach Wikipedia gehört das nicht. --DanSchultz 13:52, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Amtliche Bezeichnung ("Sichtvermerk" contra "Visum") I

Im Artikel steht, dass das Visum früher Sichtvermerk hieß. Warum früher? In §2 Konsulargesetz ist nach wie vor von Sichtvermerk die Rede. --84.57.11.182 19:13, 23. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Das Gesetz ist seit vielen Jahren nicht mehr an dieser Stelle geändert worden, und nur wegen dieser redaktionellen Änderung startet niemand ein Gesetzgebungsverfahren. DanSchultz 15:58, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Also in meinem Pass (ausgestellt 2003) steht "Sichtvermerke/Visas/Visas" (Deutsch/Englisch/Französisch) aber nicht Visum oder Visa.--Peter 08:08, 8. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Amtliche Bezeichnung ("Sichtvermerk" contra "Visum") II

Hallo, zu der Anmerkung «Das Wort "Sichtvermerk" ist aus der Gesetzessprache beseitigt worden» möchte ich folgendes mitteilen: Im Duden (aktuelle 24. Ausgabe) findet man unter Visum: "…Ein- od. Ausreiseerlaubnis; Sichtvermerk im Pass;…". Der Leser des Artikels wird in der Regel kein Volljurist sein, sondern sich über die Funktion eines Visums informieren wollen. Deshalb Revert auf vorhergehende Version. --Emmridet 10:16, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Das Wort "Visum" wurde aber bewusst durchgehend in der Gesetzessprache gewählt, weil "Sichtvermerk" ungebräuchlich ist und ebenso krumm klingt wie "Postwertzeichen" oder "Lichtzeichenanlage" oder "Feuchtsiegelabdruck" (das ist ein gestempeltes Dienstsiegel). Zudem ist es nicht das genaue Synonym. Auch Ein- und Ausreisestempel oder "Antreffensbescheinigungen" (auch so ein tolles Wort) sind Sichtvermerke. Der Begriff "Visum" ist also enger als derjenige des "Sichtvermerks" (ganz genau müsste man sagen: "Sichtvermerks im Pass"). Das Visum war nach der Definition des AuslG 1990 eine Aufenthaltsgenehmigung, die in der Form des Sichtvermerks (!) erteilt wird; "Sichtvermerk" steht also für die Form, nicht die Sache selbst. Das AufenthG, das seit 1.1.2005 in Kraft ist, kennt nur noch das "Visum" als eigenständige Form des Aufenthaltstitels, das Wort "Sichtvermerk" taucht dort nicht mehr auf. Insofern bitte ich, den Revert noch einmal zu überdenken.DanSchultz 10:30, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Habe den Zusatz „früher“ in den Text eingefügt, damit sollte allen Seiten gedient sein. --Emmridet 10:46, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Visum-Arten

Unter Kapitel 12.1 wird das Touristenvisum genannt, versehen mit einem internen Link, der aber nicht auf einen separaten Artikel, sondern auf den Kopf von Visum pointet. Was soll das?

Ich kenne die Begriffe "Touristenvisum", "Geschäfts-" oder "Businessvisum", dann gibt es auch noch ein "Privatreisevisum" - ich finde diese sollten unter Kapitel 7 Visum-Kategorien erwähnt und erläutert werden (ich kenn mich da nicht aus).

--Willibaldus 13:11, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Pluralform "Visa"

Das Wort Visum ist lateinischen Ursprungs, und im Lateinischen lautet der Plural Visa; im Englischen hingegen Visas. --Röhrender Elch 00:14, 16. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Übertragbarkeit von Visa

Wenn man einen neuen Pass beantragt, kann man dann Visa etc. übertragen lassen oder laufen sie mit dem Ablauf des Passes ab? Im Detail geht es um ein unbefristetes Nichteinwanderer-Visum der Vereingten Staaten, das in meinem seit 1999 abgelaufenen Kinderausweis eingetragen ist. Einen Reisepass habe ich nicht. --E-qual !!! 22:25, 14. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Das richtet sich nach dem Staat, der das Visum ausgestellt hat. Schengen-Visa sind von vornherein nur so lange gültig wie das Reisedokument. Dass die USA das einmal anders gehandhabt hatten, ist mir bekannt, ob diese uralten gestempelten Visa, die "indefinite" gültig waren, noch gültig sind, habe ich trotz Recherche nicht herausgefunden. DanSchultz 14:27, 29. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Nachtrag: Diese Visa heißen Borroughs visa. Sie wurden zum 1. April 2004 ungültig. Dies ist m.E. für den Hauptartikel zu detailliert, daher habe ich diese Erkenntnis nicht aufgenommen.Dies ist die Quelle zu der Angabe. DanSchultz 16:55, 19. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Review April 2007

Hallo, ich habe diesen Artikel als einer der Hauptautoren - immer wieder und über einige Monate hinweg - geglättet, angepasst und erheblich erweitert (teils auch nicht-eingeloggt mit IP-Adresse). Er ist bereits "lesenswert". Nachdem ich nun denke, dass der Artikel recht gelungen ist, weil er zahlreiche Fragen beantwortet und Hintergrundinformationen auch historischer Art liefert, zugleich aber auch nicht zu weitschweifig ist, wäre ich für ein Review dankbar, weil er dann vielleicht Chancen hätte, "exzellent" zu werden. DanSchultz 13:23, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe nur den Abschnitt über amerikanische Visa gelesen und keine offensichtlichen Fehler gefunden. Aber folgende Anmerkungen:

  • Für die interessanten Kategorien „Informanten der US-Regierung“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ wären Einzelnachweise schön, weil v. a. der erstgenannte Punkt sonst ein bisschen nach Science fiction klingen könnte. Überhaupt wäre ein Link auf eine externe Seite, auf der die vielen verschiedenen Visakategorien einzeln aufgeführt und erklärt sind, nützlich.
Eine zu ausführliche Darstellung der US-Visa-Kategorien wurde bereits früher einmal in der Diskussion des Artikels - m.E. zu Recht - kritisiert. Ich habe daher nur die Kategorienbezeichnungen der angesprochenen Visatypen ergänzt und einen Link eingefügt.
  • Weiterhin vermisse ich die Information, dass ein Visum in den USA grundsätzlich eine Einreise nicht garantiert. Viele Einreisende prallen selbst mit einem gültigen Visum an der Einreisebehörde ab, weil der Beamte nach eigenem Ermessen entscheiden kann, jemanden nicht einreisen zu lassen. Ob man sich einklagen kann, weiß ich leider nicht.
Sehr ausführlich wird dies weiter oben im Artikel zu dem rechtlichen Gehalt des Visums diskutiert. Daher habe ich es hier bei einem kleinen Hinweis bewenden lassen, aber die US-Besonderheit der "widerlegbaren Vermutung, dass jeder einwandern will", erwähnt.
  • Da in Deutschland in den letzten Jahren so viel über Green Cards diskutiert worden ist – wobei leider kaum jemand eine Ahnung davon hatte, was in den USA der Unterschied zwischen einer Permanent Resident Card (= „Green Card“) und einem Visum ist – würde ich mir an dieser Stelle auch eine explizite Abgrenzung dieser beiden Begriffe wünschen.
Die "Green Card" habe ich nun erwähnt; hierzu gibt es aber auch einen eigenen Artikel.
  • By the way, interessant wäre auch ein Abschnitt „Visa in Film und Literatur“. In vielen Romanen der deutschen Exilliteratur, z. B. in Anna Seghers' Transit, sind Visa ein Hauptthema. Um Filme zu finden, empfehle ich z. B. die Google-Suche site:www.imdb.com visa. Gruß --Stilfehler 18:19, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ich befürchte hier ein gewisses Abschweifen, der Artikel soll ja nicht zu lang werden. Dazu wäre aber die Meinung anderer Leser interessant. Jedenfalls vielen Dank! DanSchultz 10:22, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo, ersteinmal mein Kompliment für diesen schönen Artikel. Er liest sich trotz diverser rechtlicher Aspekte flüssig und ist verständlich. Ich habe zwei kleine Punkte, die aber mglw. nur meinem persönlichen Geschmack entspringen.

  1. ich bin ein Fan von schönen Tabellen ;), so dass mir die zwei Tabellen im Abschnitt Aufbau des Visumetiketts nicht so gefallen. Wir wäre es mit einer Hintergrundfarbe.z.B. grau für den Inhalt und eine sich abhebende für die Titelleiste.
  2. Ich sehe leider irgendwie nur Weblinks. Es ist sicher gut beschrieben, was dort zum Visum steht, aber irgendwie wäre es auch schön, wenn diverse Literatur zum Thema aufgeführt wird.

Diese Punkte sind wie erwähnt sicherlich Geschmackssache. Zum Thema Visa in Film und Literatur glaube ich, dass dies zwar interessant wäre, aber irgendwie den Fluss des Artikels aufbrechen würde - aber auch hier gilt wahrscheinlich wieder der persönliche Geschmack. gruß --skho Coautor ? 10:52, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ich möchte nicht in der Gliederung fummeln und überlasse es dem Autor des ursprünlichen Artikels. Inzwischen habe ich einige Links gefunden, vielleicht gibt es bessere. Hier das Ergebnis:

Besuchervisum: Privatreisen in die russische Föderation werden aufgrund einer förmlichen Einladung erteilt. Diese Einladung wird von russischen Staatsbürgern bei den örtlichen OWIR-Behörden (Polizeidienststelle in der RF) eingeholt. Die Einladung muss dem Konsulat im Original vorgelegt werden. Der Zeitraum der Visumgültigkeit ist bei Beantragung mit anzugeben und wird für max. 3 Monate erteilt.

Wie ich rausgefunden habe, können Visa nach Russland nicht mehr schriftlich bei der Botschaft (Bonn) beantragt werden. Dafür bieten sich etliche Agenturen an (Google). Einer davon benutzt u.a. den o.g. Begriff "Privatreisevisum"

http://www.visumdienst.de/visum/laender/laenderseiten/visum_russland.htm
weiter klicken auf ° Einl. Tourist Online = https://www.ssl-id.de/visumdienst.de/form_php/voucher/voucher.php

, der wohl deckungsgleich ist mit dem "Besuchervisum" (?)

--Willibaldus 14:22, 29. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Exzellenz-Kandidatur, 14. Mai 2007 (erfolgreich)

Lesenswerter Artikel, frisch aus dem Review und meines Erachtens sehr gut darin ein tendeziell komplexes und unübersichtliches Thema sowohl allgemein als auch mit für den deutschsprachigen Bereich angemessenen Schwerpunktsezungen abzuhandeln. -- southpark Köm ? | Review? 22:49, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten

  • exzellent Im Detail:
    • Fachkompetenz des Bewertenden (0–10): 6 (Politologe, der das auch schon praktisch mehrmals im Pass hatte.)
    • Einleitung: Alles was ich wirklich dringend wissen will, in doch ansprechend knapper Form.
    • Bilder: Nichts zu meckern, positiv die Tatsache, dass auch die nicht nur den deutschen Kulturraum berücksichtigen.
    • Stil/Links: Recht trocken, juristisch. Aber dabei exakt, präzise und von wirklich schlimmen Juristendeutsch dann doch weit genug weg.
      • Die relativ listenhaften Teile mit Fettdruck entsprechen zwar nicht unbedingt den normalen Wikipedia-Richtlinien sind aber hier meines Erachtens durchaus sachlich sinnvoll.
    • Inhalt: Einzig größeres inhaltliches Problem ist wohl die deutschlandlastigkeit im Geschichtsteil. Da der aber nicht wirklich zu den Kernbereichen gehört und durchaus auch andere Staaten, Kulturräume drin vorkommen, reicht das nicht mich von meinem Votum abzuhalten.
    • Belege: Gedruckte Literatur sollte bis zum Ende noch nachgeliefert werden, halte ich angesichts der Artikelqualität allerdings für schnell und einfach machbar und vertraue da mal auf den Autor.
    • Fazit: Kleinere Macken, Literatur sollte noch nachgekommen, insgesamt aber problemlos exzellent. -- southpark Köm ? | Review? 22:49, 14. Mai 2007 (CEST) ErläuterungcBeantworten

Ich habe die Kandidatur als erfolgreich ausgewertet, weil vor allem Southpark sehr überzeigend war. Jedoch sehe ich den Einwand von Denis Barthel und Stern als gewichtig an. Quellen und Literatur sollten dringend noch ergänzt werden. Sollte das nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums geschen, schlage ich den artikel eingenhändig zur Abwahl vor, Ich denke jedoch, der Artikel ist exzellent und deshalb sollte dies so schnell wie möglich geschehen. Julius1990 22:31, 5. Jun. 2007 (CEST) PS: Sorry für die Fettungen, aber ich hoffe es wird so deutlicher.Beantworten

Es sind jetzt 11 Tage vergangen, keine Reaktion, keine Nachbesserung, nichts ... Langsam fühle ich mich veräppelt. Wenn sich bis zum nächsten Samstag nichts ändert, dann werde ich den Artikel zur Abwahl vorschlagen. Gruß Julius1990 23:03, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Abwahl-Diskussion Juni/Juli 2007

Diese Kandidatur läuft bis zum 13. Juli

Ich habe die Kandidatur gegen starke Bedenken aufgrund fehlender Belege und Quellenangaben als erfolgreich ausgewertet gehabt. In der Kandidatur wurden diese nicht nachgereicht und trotz Hinweis bei der Auswertung und einer nachdrücklichen Aufforderung vor einer Woche ist nichts in diese Richtung geschehen. Es tut mir Leid, aber so etwas kann nicht hingenommen werden. Es wurde genug Zeit gegeben, aber niemanbd scheint sich darum zu kümmern. AGF ist ausgereizt und somit der Antrag hier. Julius1990 14:49, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

contra ACK Julius1990 Denis Barthel 16:21, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

In der Sache contra exzellent, weil der angeführte Mangel gravierend ist. Sobald Belege angebracht werden, wird der Artikel sicherlich ohne Probleme die Exzellenz-Hürde nehmen können. Das bisherige Nichtauftauchen von Belegen ist vermutlich mit der Inaktivität des mutmaßlichen Hauptautors seit dem 22. Mai zu erklären. Da der User aber sowieso nur sporadisch aktiv ist, ist zu erwarten, dass er über kurz oder lang mal wieder reinschaut, daher fände ich es wünmschenswert, wenn jemand Angemeldeter (von mir als IP wirkt das so ans-Bein-pissend) auf Benutzer Diskussion:DanSchultz erklärt, dass der Artikel bis auf die fehlenden Belege exzellent ist und es die Wikipedia daher bereichern würde, wenn er Belege im Artikel anbringen würde. (Ihr könnt das dann auch sicher noch was eleganter schreiben als ich...) Würdet ihr (bzw. du, Julius) das tun? -- 88.77.249.249 23:23, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

erst mal reicht wohl "lesenwert"! also: für exellent dagegen. --87.161.219.114 19:01, 24. Jun. 2007 (CEST) (Benutzer:Roseninsel)Beantworten
Also ich find diesen Abwahlantrag reinen Blödsinn und einfach eine leidige Paragraphenreiterei. Bloß weil da nicht genügend Literatur angegeben ist. Der Artikel ist nach wie vor einfach klasse--Ticketautomat 22:54, 24. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Kann ich so nicht sehen. Weil der Artikel gut ist, habe ich unter AGF ausgewertet gehabt. Belege und Literatur mit denen der Artikelinhalt verifiziert und nachvollzogen werden kann ist das A und O in der Wikipedia. Gerade in einem Exzellenten habe ich da andere Erwartungen. Julius1990 23:11, 24. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Erstmal Kontra. Ein schöner Artikel (soweit ich das als Laie begutachten kann) Zu den folgenden Aussagen fehlen mir den aber noch die Einzelnachweise:

  • Einige Staaten wie der Iran, Kuba, Nordkorea, Saudi-Arabien, Simbabwe und die USA lassen Journalisten nur mit besonderer staatlicher Genehmigung arbeiten.
  • Die Einreise mit gefälschten Visa ist sehr riskant.

Gruß Stefanwege 17:35, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die von Stefanwege vorgebrachten Argumente sind etwas abenteuerlich.
- Besondere Genehmigungserfordernis
Soll der Autor jetzt die Rechtsvorschriften jeden Landes zitieren? Das wäre m.E. über das Ziel weit hinausgeschossen. Im übrigen gibt es auch in Deutschland durchaus ähnliche Dinge, man nennt das "Akkreditierung". Zwar darf grundsätzlich Jedermann journalistisch arbeiten, aber das Pressegesetz (in Deutschland) etc. kennt da durchaus auch einige Restriktionen.
- gefälschte Visa
Mach das doch mal in Deutschland so. Selbst wenn ich jetzt mal die ausländerrechtlichen Regelungen unbeachtet lasse, so nennt man das hierzulande Urkundenfälschung - und die ist strafbar. Kaum vorstellbar, dass dies andernorts anders sein sollte.
Aus diesem Grund bitte ich, die Stimme von Stefanwege nicht zu werten. Persönlich enthalte ich mich der Stimme, ich habe momentan nicht die Muße, mich so grundlegend in den Artikel und die gestellten Anforderungen einzulesen. --Hmwpriv 13:12, 29. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Pro ich finde es ein bißchen widersinnig den artikel aus formalienhuberei abzuwählen. aber da er dadurch nicht schlechter wird ist es mir eigentlich egal. zeigt nur widerum das es auf dieser seite nicht wirklich um qualität geht. --80.133.140.107 23:27, 29. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Quellen bzw. die Nachvollziehbarkeit der Herkunft der Informationen sind aber ein gewichtiges Qualitätsmerkmal. Wenn dies nicht erfüllt ist, ist ein Artikel nicht auszeichnungswürdig. Gruß Julius1990 23:36, 29. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kontra excellent zur Zeit. Begründung wie 88.77.249.249 (ups, hatte schon wieder die Signnatur vergessen) --Die silberlocke 13:23, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Anmerkungen zum Review November/Dezember 2007

Vorbemerkung

Ich habe den Artikel nunmehr (November 2007) zum zweiten Mal ins Review gestellt mit der Bitte, ihn auf Herz und Nieren durchzusehen. Dabei hoffe ich, die unten stehenden Anmerkungen aufgegriffen zu haben. Zum leidigen Thema "Literatur" mlchte ich auf den ganz unten stehenden Absatz mit eben dem Titel "Literatur" verweisen; auch hierüber lässt sich diskutieren. Danke.DanSchultz 00:01, 30. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Literatur

Nachdem der Artikel nun umfangreich durch Fußnoten angereichert wurde, noch ein paar Worte zu der angeblich fehlenden Literatur: Es gibt keine! Literatur gibt es zuhauf zum Ausländerrecht, oder Aufenthaltsrecht, wie es jetzt heißt, nicht aber speziell zu Visa. Man könnte nun natürlich ein Literaturverzeichnis zum Ausländerrecht einstellen, aber das wäre eher Optik und würde m.E. nicht in diesen speziellen Artikel passen. Der "Knüller" ist daran, dass zum Pass- und Visumrecht inzwischen in der rechtswissenschaftlichen Literatur aus der Wikipedia kopiert wird.DanSchultz 14:27, 29. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Review November/Dezember 2007

Den Artikel, in den ich recht viel Mühe investiert hatte, schlage ich zum Review vor. Er war einmal exzellenter Artikel, wurde aber abgewählt, weil jemand meinte, dei Quellen- und Literaturangaben seien unzureichend. Quellen wurden (soweit sinnvoll) umfassend nachgetragen; Literatur gibt es speziell zu "Visum" praktisch nicht, und es wäre wohl unsinnig, allgemeine ausländerrechtliche Fachliteratur aufzulisten. Vermutlich war auch eine sehr persönliche Ansicht Ursache für die Abwahl; vgl. die Diskussion.

Da ich denke, dass der Artikel - nach einem gründlichen Review - durchaus wieder den "Exzellenz"-Status verdient hat, habe ich ihn zunächst hier aufgeführt. DanSchultz 14:36, 29. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Nachtrag: Bekommt das jemand mit den Tabellen ordentlich hin? Ich habe mich nach besten Kräften bemüht, halte aber das Styling nicht für optimal. DanSchultz 16:19, 29. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ich hab' mal die Zentrierungen der linken Tabellenspalten eingefügt. --Emmridet 10:12, 4. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Zur angeprangerten Deutschlandlastigkeit im Geschichtsteil: Welche Staaten sollten zusätzlich behandelt werden? Kapitän Nemo 01:04, 6. Dez. 2007 (CET)Beantworten

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass nach der mir zugänglichen, in Deutschland ohne weiteres verfügbaren Literatur Quellen zur Geschichte der Visa kaum zugänglich sind - es sei denn, es handelt sich um Details einzelner Staaten (z.B. zur Visumprais der USA; hierzu wären aber auch nur Einzelheiten wie die Abschaffung der "indefinite" gültigen Visa erwähnbar, die m.E. nicht in einen Lexikonartikel gehören). DanSchultz 16:47, 6. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Quellen wie historische Lexika, historische Tages- und Wochenzeitungen, historische Kursbücher, Chronik des 20. Jahrhunderts usw. sind m.E. in vielen deutschen Universitätsbibliotheken vorhanden. 127 Fußnoten sollten für eine Exzellenzdiskussion eigentlich ausreichen, zumal dieses Thema ja nicht so umstritten ist andere, ständig vom Bearbeitungskrieg bedrohte Artikel. --Kapitän Nemo 00:52, 8. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Soeben habe ich einige amtsdeutsche Nominalsätze umformuliert. Hoffentlich leidet die juristische Korrektheit nicht darunter ;-) --Kapitän Nemo 23:16, 11. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Wenn man es ganz pingelig sieht, könnte man an der einen oder anderen Stelle an der völligen Präzision zweifeln. Allerdings soll der Artikel für "normale" Menschen gut lesbar sein, weshalb die Sichtung durch Nichtjuristen sicherlich sehr sinnvoll ist. Vielen Dank! DanSchultz 14:56, 13. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Vielen Dank für die Mitarbeit beim Review. Nachdem ich hier letzte Hand angelegt habe, lasse ich den Artikel nun als "Exzellent" kandidieren.DanSchultz 16:03, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Erfolgreiche KEA Disk. vom 5. Januar 2008

Dieser Artikel hatte einmal "Exzellenz"-Status und wurde vor ca. einem halben Jahr vor allem wegen des Fehlens von Belegen abgewählt. Inzwischen hat er einen erneuten Review durchlaufen, und ich habe als Hauptautor zahlreiche Quellen (möglichst Originale) beigefügt, so dass praktisch jede Aussage belegt ist und mehr als 200 Nachweise vorhanden sind. Daher lasse ich ihn heute nochmals kandidieren. Als Hauptautor bleibe ich natürlich neutral. DanSchultz 16:09, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Pro: Sehr ausführlicher Artikel, der den komplizierten Sachverhalt gut darstellt und mit entsprechenen Belegen reichlich unterfüttert ist (beinahe schon zuviel, aber besser so, als zu wenig). --Emmridet 12:12, 17. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Pro: Der Artikel macht einen positiven Eindruck. Es wäre natürlich wünschenswert, dass hier auch jemand mit Pro stimmt, der sich auskennt und die sachliche Richtigkeit überprüfen kann. Ich bin als Unwissender von dem Artikel beeindruckt.--Hgn-p 01:43, 19. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Pro: Der Artikel ist fachlich korrekt und sowohl typografisch als auch grammatikalisch sehr gut aufbereitet. Er verdient es deshalb, in den Olymp der exzellenten Artikel aufgenommen zu werden. --Angiemaus 08:57, 19. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Anmerkung: Die Visumpolitik der Nachkriegszeit ist von zwei Tendenzen geprägt: Reisefreiheit innerhalb Europas und Abschottung gegenüber Nichteuropäern. Ich habe diese beiden Punkte getrennt, weil damit zwei völlig unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Gruß --Kapitän Nemo 22:15, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Das ist POV und sachlich nicht richtig. Die "Abschottung" fand nicht nur gegenüber Nichteuropäern statt, sondern auch für Albaner oder Bulgaren war es nicht eben einfach, Visa für westliche Staaten zu erhalten. Bereits das Wort "Abschottung" ist negativ besetzt und daher POV. Wie wäre es mit "Schutz vor Massenzuströmen"? Das war damals nämlich ebenfalls eine Sichtweise. Zudem ist die Überschrift "wachsende Reisefreiheit" für den Zeitraum bis 1965 in Anbetracht des Mauerbaus am 13.08.1961 auch völlig unzutreffend. Daher habe ich mir einen Revert zur vorhergehenden Fassung erlaubt. --DanSchultz 22:20, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Jahreszahlen als Zwischenüberschriften sind meiner Meinung nach ein bisschen dröge. Da habe ich einfach einmal ausprobiert, ob es aussagekräftigere Zwischenüberschriften gibt. Ob "Abschottung", "Einwanderungsverhinderung", "Reaktion auf Flüchtlingsströme" oder "Zuwanderungskontrolle" der passende Begriff ist, sei dahingestellt. Welche Möglichkeiten gibt es denn, diesen Artikel etwas übersichtlicher zu gliedern? Gruß --Kapitän Nemo 23:40, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Ich finde es so, wie es ist, hinsichtlich der Zwischenüberschriften OK. Eine Gliederung nach Jahreszahlen ist das sachlichste, und die verschiedenen "Epochen" sind durch sehr unterschiedliche Tendenzen geprägt: Sichtvermerksabkommen einerseits und Mauerbau andererseits; Ausländergesetz 1965 (damals sehr innovativ und auch aus heutiger Sicht elegant-schlank); DDR-Abgrenzung durch (auch visatechnisch) Besiegelung der deutschen Teilung; Neudefinition des Britischseins auch über die Visapolitik. Die Verschärfungen in den 1970er Jahren beruhten nicht auf "Abschottungsmotiven", sondern auf eienr Analyse des damaligen arabischen Terrors. In den 1980er Jahren waren die Verschärfungen auf die ersten Globalisierungserscheinungen zurückzuführen: Die ersten Wirtschaftsflüchtlinge aus sehr entfernten Ländern konnten sich auf einmal Flugtickets kaufen. Teils auch nach Schönefeld, und die DDR schickte sie alle nach West-Berlin (sie leitete natürlich gern die Hoffnungslosesten dorthin hinüber). Daher die Flughafentransitvisumpflicht. Das war nicht Abschottung, sondern Beibehaltung des vorhergehenden Zustandes: Die „Abschottung“ erledigten zuvor die Fluggesellschaften mit ihren Preisen, durch das IATA-Preiskartell, das zur gleichen Zeit aufbrach. Zu genau dieser Zeit wurden die USA aber lockerer, sie begannen mit dem Visa Waiver Pilot Program. Später wurde das Visumrecht (nicht allein) Gegenstand einer Revolution: Auf den Montagsdemonstrationen wurden Schilder mit "Ohne Visa bis nach Pisa" oder "Visumfrei bis Schanghai" hochgehalten. Man kann daher m.E. − bis auf die Zeiten der Weltkriege − die Epochen nicht einheitlich bezeichnen. Fazit: Jahreszahlen sind vielleicht „trocken“, aber POV-frei und lassen den Text mit seinem Inhalt sprechen. Überschriften sollten gliedern, müssen aber nicht unterhalten. --DanSchultz 00:09, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Laienpro Sieht sehr gut aus. Besonders die vielen Originaldokumente bereichern den Artikel. Für mich sind die Belge schon fast zu viel des guten aber besser als wenn es zu wenig sind. Kann das Layout noch überarbeitet werden? Also Einleitung dann erst sehe ich die Gliederung und dann erst wenn ich weiterrunterscrolle den Punkt Allgemeiner Zweck der Visumpflicht. Jetzt habe ich die Gliederung rechts und daneben schon Artikeltext das wirkt etwas irritierend udn hektisch auf mich. Vor allem auch weil die Gliederung hier rechts ist und sonst mE. in anderen Artikel immer links ist. Oder hat das hier einen besonderen Zweck? -Armin P. 11:55, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Lieber Armin P., wenn man die Gliederung hier „normal“ stehen lässt, ergibt sich ein doch recht großes Loch, und der Leser muss erst scrollen, um einige weitere Kernaussagen, die nicht in die Einleitung gehören, zu finden. Das fand ich unübersichtlich. Wenn man die Gliederung links mit umfließendem Text einbaut − das hatte ich ausprobiert − , wird dieser Text unter das rechts stehende "Einleitungsbild" gequetscht, um dann am Ende der Gliederung unvermittelt nach links zu springen. Das fand ich auch nicht schön. Das sind sicherlich reine Geschmacksfragen. --DanSchultz 13:44, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ok das Problem lässt sich wohl nicht anders regeln. Habe selbst eben einige Dinge mit der Vorschaufunktion ausprobiert. Ich persönlich würde dennoch dazu tendieren die Gliederung links zu setzten und die große Lücke rechts im Kauf zu nehmen. Da viele Leser sich die Gliederung in Ruhe angucken und dann von vornerein zu bestimmten Aspekten im Artikel springen. Gleich der Textbeginn schon neben der Gliederung empfinde ich als suboptimal. Entscheide du aber. -Armin P. 13:57, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Das möchte ich nicht gern allein entscheiden. Vielleicht könnten wir hier ein Meinungsbild einholen? Der Vergleich ist über die Versionsvergleichsfunktion möglich. Vielleicht gibt es auch elegante Lösungen änlicher Probleme in anderen Artikeln. Ich persönlich finde es nicht schön, dass nun ein einzelnes Bild unten und so einsam neben der Gliederung steht. Umgekehrt sollten aber die kontextbezogenen Bilder von unten nun nicht nach oben gezogen werden. --DanSchultz 15:01, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ich sehe grade, dass H-stt das Layout so hergestellt hat wie es m.M. auch üblich ist. Jetzt bin ich auch zufrieden. -Armin P. 15:35, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Pro als letzter Exzellenz-Auswerter und dann wieder Abwahl-Vorschlager, kann ich mich nach neuerlichem Lesen nur dem Urteil anschließen. Der damals inhaltlich bereits exzellente Artikel ist nun wunderbar belegt. 200 Einzelnachweise habe ich bei meinen Bestrebungen zwar nicht erwartet, aber nun ist der Inhalt auf jeden Fall ausreichend belegt und damit die Herkunft des Wissens nachvollziehbar. Insgesamt ein toller, auch schön bebilderter Artikel. Und klar exzellent. Julius1990 Disk. 09:18, 23. Dez. 2007 (CET)PS: Auch ich bervorzuge diese Variante (die normale) mit dem Inhaltsverzeichnis.Beantworten

Pro Ich bin sehr von diesem nützlichen Artikel beeindruckt. Da wurde in echter Knochenarbeit ein Artikel geschaffen, der wenig spektakulär ist und doch die Dankbarkeit vieler Wikipedianutzer ernten wird. Pro. --Carl von Canstein 22:27, 24. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Pro, toller Artikel. Ich hätte da übrigens noch einen kleinen Zusatz, den ich unter "Verbleibende nationale Regelungszuständigkeiten" einfügen würde; dies überlasse ich aber den Autoren des Artikels. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung bzw. ein Sondervisum innerhalb der EU:

Reisende in den autonomen Mönchsstaat Athos in Nordgriechenland benötigen ein ausschließlich in griechischer Hochsprache ausgestelltes Visum, das zur Einreise per Schiff und zu einem viertägigen Aufenthalt ermächtigt. Es ist nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung in Ouranoupolis erhältlich, wird täglich für höchstens zehn nicht-orthodoxe Pilger ausgestellt und kostet für Nicht-Orthodoxe mehr als für christlich-orthodoxe Pilger.
Ein Foto von diesem ehrwürdigen Mönchswisch könnte ich natürlich auch nachreichen, wenn Bedarf besteht.
Gruß, --Rokwe 10:50, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Danke für den Hinweis. Ich habe es jetzt (doch) einmal in die "verbleibenden Regelungszuständigkeiten" eingeordnet. Als Beleg für die Einreisemodalitäten fand ich leider nur eine private Webseite; die offizielle Seite von Athos funktioniert nicht. Außerdem steht in der englischen WP, es gäbe zwei Arten von Einreiseerlaubnissen: (1) Für alle Klöster, aber nur für vier Tage, oder (2) nur für ein Kloster, dafür aber so lange gültig, bis sie einen hinauswerfen. Hast Du ggfs. zuverlässige Quellen? Zum Upload des Visums: Vorsicht mit dem Copyright. Das dürften nämlich die Mönche haben; Du reproduzierst nur. Ich kenne die griechische Urheberrechtslage nicht. Nachher ist sie hinsichtlich Athos-Dokumenten auch 1000 Jahre alt. --DanSchultz 12:06, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Es mag sein, daß es auch ein unbegrenztes Visum für ein spezielles Kloster gibt, allerdings ist mir so eines bei meinen Athosreisen noch nie untergekommen. Da handelt es sich wohl immer um ein außerplanmäßiges Sondervisum; das "reguläre" ist jedenfalls das Viertagesvisum (nicht drei, wie die englische WP fälschlicherweise schreibt). Zuverlässige Quellen gibt es je nach Sichtweise entweder viele oder keine, da alle griechisch und dementsprechend der griechischen legeren Lebensart unterworfen sind. Da wäre z. B. Mountathosinfos.gr, wo explizit steht, daß die Zahl der Pilger täglich auf 110 begrenzt ist (100 Griechen und 10 Nichtgriechen) - allerdings muß es meines Wissens 100 Orthodoxe plus 10 Nichtorthodoxe heißen; die Nationalität spielt keine große Rolle, da es ja auch serbische, bulgarische, rumänische, russische Klöster und Skiten auf dem Athos gibt. Auf der Seite wird auch beschrieben, daß man sich zuerst an das Pilgerbüro in Thessaloniki wenden muß, bevor man dann in Ouranoupolis oder Ierissos sein "Diamonitirion" abholen kann. Diese Seite hier schreibt von 120 Griechen und 10 Nichtgriechen täglich - das zeigt schon, wie chaotisch die grundsätzliche Informationslage auf griechischen Webseiten aussieht. Empfehlenswert und informativ ist jedenfalls die Seite dieses deutschen Athos-Vielfachbesuchers: [1]
Was das Copyright anbelangt, so kenne ich mich leider gar nicht aus. Ich hätte halt so ein Visum einfach fotografiert, aber wenn das aus urheberrechtlicher Sicht nicht geht - schade! --Rokwe 15:28, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Mit dem Copyright ist es bei solchen Dokumenten leider immer ein gewisses Problem. Viele glauben, sie hätten das Copyright von Dingen, die sie scannen. Das ist natürlich nicht ganz so: Ansonsten könnte man ja z.B. den neuesten Harry Potter scannen und ihn dann unter die GFDL stellen. Bei Visa ist es glücklicherweise so, dass die meisten Rechtsordnungen amtliche Dokumente oder zumindest Inhalte amtlicher Verkündungsblätter (und die Form von Visa ist meist irgendwo abgebildet) gemeinfrei stellen. Anders ist es zum Beispiel in Großbritannien: Dort besteht für amtliche Veröffentlichungen ein crown copyright, weshalb ich z. B. die britischen Visa nicht hochgeladen, sondern nur über die Fußnoten verlinkt habe. Bei Einreisestempeln ohne jedes Gestaltungselement gehe ich davon aus, dass keine Schöpfungshöhe vorhanden ist. Bei Athos-Visa würde ich hingegen allein deshalb von einer Schöpfungshöhe ausgehen, weil dieses besondere Griechisch verwendet wird und die Dokumente sicherlich ähnlich wie Briefmarken einen „Touristenwert“ besitzen. Und ob das allgemeine griechische Recht auf Athos anwendbar ist, weiß ich nicht ganz sicher. --DanSchultz 16:46, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Schau mal, da ist ein Foto des Athosvisums im Internet: [2] Vielleicht kannst du das ja noch verwenden. Gruß, --Rokwe 12:42, 4. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Im Abschnitt "Verhandlungsmechanismus der Europäischen Union" habe ich ein Zwischenergebnis der bisherigen Bemühungen der Kommission eingefügt, das sich auf einen entsprechenden Bericht stützt. Ich teile die Auffassung der Kommission, dass der Mechanismus greift, habe mich aber bemüht, den Abschnitt POV-frei zu formulieren. Gern würde ich hierzu eine Meinung einholen, ob in meinen Formulierungen ein POV zu finden ist, und wie man dies in diesem Falle beheben könnte. Gegenauffassungen zu der Position der Kommission habe ich nicht gefunden. --DanSchultz 19:20, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Diesen Abschnitt habe ich leicht gekürzt, weil auf "Diplomatendeutsch" formulierte Zwischenergebnisse für die beteiligten Verhandlungspartner zwar eine große Bedeutung besitzen, für die breite Öffentlichkeit zählt jedoch nur das Endergebnis. Wikipedia dient nicht der aktuellen Berichterstattung, so dass WP:WWNI, Punkt 8 als "Rechtsgrundlage" für Kürzungen herangezogen werden kann ;-) Jeder ist eingeladen, die von mir formulierten Sätze noch kürzer und präziser zu gestalten.
Wenn die Europäische Kommission sich von den Mitgliedsstaaten über Tatsachen informiert lässt, die jeder mit einem Mausklick im Internet nachlesen kann, dann ist das entweder juristischer Formalismus (wie die konkludente Willenserklärung gegenüber einem Fahrkartenautomaten) oder Realsatire ;-) Weder das eine noch das andere ist für Laien ohne weiteres nachvollziehbar.
Gruß --Kapitän Nemo 01:23, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Danke, Kapitän Nemo, ich finde den Abschnitt nach Deinem Edit nun auch besser. Das Vorgehen der Kommission ist aber weder reiner Formalismus noch Realsatire. Wenn Barroso dem Dabbeljuh oder einem anderen Regierungschef - eben auf höchster politischer Ebene - Vorschläge oder Vorhaltungen zur Visumpolitik macht, müssen die Erkenntnisse belastbarer sein als Informationen von Reisebüro-Internetseiten oder auch der Botschaften der betroffenen Länder, die ihre Seiten auch nicht immer updaten. Es geht ja nicht nur um die USA oder Russland, wo die Internet-Informationen belastbar sein dürften, sondern auch um kleinere, etwas exotischere Staaten. Und nun finde einmal im Internet heraus, ob Rumänen in Antigua und Barbuda oder in Paraguay - die im Anhang II der Verordnung 539/2001 stehen und somit im Schengen-Raum visumfrei sind - visafrei einreisen dürfen. Und dies belastbar und nicht über das Karibik-Reisebüro. Viel Spaß. Natürlich könnte die EU-Kommission über ihre Auslandsvertretungen in diesen Staaten per Verbalnote nach dem Stand der Dinge fragen. Dann kann es aber geschehen, dass sie keine oder nur eine verspätete Antwort erhält. Insofern ist es nicht dumm, dass sie sich an die Mitgliedstaaten hält. Deren Auslandsvertretungen kennen nämlich die jeweilige Visumpraxis noch am besten, weil dort (und nicht bei der EU-Vertretung) die eigenen Bürger als erste auf der Matte stehen, wenn sie irgendwelche Probleme bei der Einreise hatten (bzw. sie wenden sich an das Außenministerium im eigenen Land, wenn sie gar nicht erst hereinkommen). --DanSchultz 19:45, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Noch eine Frage, speziell an User, die im Jahr 1989 die Politik noch nicht so bewusst miterlebt haben: Bei der historischen Schilderung zum Ostblock bis 1989 wird in dem Artikel wie selbstverständlich das Wissen vorausgesetzt, dass die DDR der eigenen Bevölkerung die Ausreise nicht ohne weiteres erlaubte und die Kontrollen an der innerdeutschen Grenze von DDR-Organen durchgeführt wurden, während die Bundesrepublik jeden DDR-Bürger als deutschen Staatsangehörigen betrachtete und daher keine besonderen Voraussetzungen für eine Einreise aufstellte und zudem die Kontrollen an der innerdeutschen Grenze gewollt lax handhabte. Nachem ich nun erfahren habe, dass ca. 20 % der ostdeutschen Schüler angeblich der Auffassung sind, die Berliner Mauer sei von den Westalliierten errichtet worden, könnte der Abschnitt nun so verstanden werden, als hätten die Ostdeutschen mit dem "Sturm auf die Mauer" gegen westdeutsche Bürokratie revoltiert, oder ähnlich. Da ich Jahrgang 1971 bin und vielleicht zu viel von dem, was ich selbst „live“ miterlebt habe, als Allgemeinwissen voraussetze, wäre es vielleicht sinnvoll, wenn sich ein Nutzer - vielleicht im Schulalter - einmal zu der Frage äußern könnte, ob das ein oder andere klärende Wort in den Abschnitt gehört. Nur, damit dies niemand falsch versteht: Ich kenne durchaus ein paar Schüler. Mit denen habe ich zwar nicht explizit über den Mauerfall gesprochen. Ich weiß schlicht nicht, welcher Kenntnisstand dazu allgemein verbreitet ist. Im Gegensatz zu meinem Vater kenne ich ja auch nicht alle Details zu Ludwig Erhard.--DanSchultz 12:19, 28. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Das habe ich wohl noch zu schönfärberisch dargestellt. Das da (am besten durchblättern) weist wohl deutlich darauf hin, dass man nichts als bekannt unterstellen kann. Daher nochmals die Frage: Ist der Nachkrigesteil bezüglich des Ostblockes auch für gegenwärtige Schüler durchschnittlicher Intelligenz und Begabung verständlich? --DanSchultz 20:03, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Artikel ist exzellent--Ticketautomat 15:59, 5. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Herzlichen Glückwunsch, insbesondere an DanSchultz, der hier viel Arbeit investiert hat. Liebe Grüße --Emmridet 16:08, 5. Jan. 2008 (CET)Beantworten

"Sodass" ist kein Wort... und anderes

@DanSchulz: Ich muss leider Widerspruch zum Revert einlegen mit der Begründung, dass der Duden in seiner 24. Ausgabe (Seite 941) die (hierbei gelb unterlegte) Empfehlung gibt, das Wort zusammenzuschreiben.
Weiterhin macht es keinen Sinn, bereits kurz vorher verlinkte Begriffe erneut zu verlinken.
Dritte Anmerkung: Gemäß Empfehlung von WP sollen hochformatige Bilder im Zusammenspiel mit Querformaten mit dem Zusatz „upright“ versehen werden (siehe hier). Der jetzige Zusatz "right" ist in jedem Fall entbehrlich, weil WP die Bilder immer rechts ausrichtet, solange kein anderer Befehl (z.B "left") gesetzt wurde. Also bitte Re-reverten. Danke und LG Detlef. --Emmridet 12:09, 18. Mär. 2008 (CET)Beantworten

OK, bin überzeugt. Danke an Benutzer:Angiemaus fürs Reverten. --DanSchultz 18:06, 19. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

erledigt. --DanSchultz 01:40, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

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--SpBot 18:36, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Erledigt. --DanSchultz 01:46, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

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Erledigt. --DanSchultz 01:51, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

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--SpBot 18:36, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Erledigt. --DanSchultz 01:55, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

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Erledigt. --DanSchultz 22:30, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

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Erledigt. --DanSchultz 22:31, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--SpBot 18:36, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Erledigt. --DanSchultz 01:56, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Toten Link durch anderen Link auf den Verordnungstext (sofern das überhaupt Recht werden konnte, siehe Radbruchsche Formel) ersetzt. --DanSchultz 22:39, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

[...] --SpBot 18:37, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Erledigt ("verfasungen" gibt es auch nicht, höchstens "verfassungen"). --DanSchultz 22:44, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Erledigt. --DanSchultz 22:32, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

[...] --SpBot 18:37, 23. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Erledigt (Link auf neue Version des Merkblattes der chinesischen Botschaft gibt dasselbe her). --DanSchultz 22:55, 1. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Chinesisches Visum

Es könnten ggf. Informationen über Chinesische Visa aufgenommen werden.

Chinesische Visa haben

  • Kategorie L für Touristenvisum
  • CHN als Länderkürzel
Also: „CHN“ als Länderkürzel halte ich nicht für erwähnenswert. Sonst könnten wir hier noch eine Liste aller außerueropäischen Länderkürzel einfügen (bitte besser nicht). Dasselbe gilt für die Visumkategorien. Wenn wir hier eine Liste aller Visumkategorien hunderter von Ländern einfügten, nähme das kein Ende. Daher stehen im Artikel nur rechtliche Besonderheiten und Skurillitäten. Wenn China z. B. ein Visum der Kategorie Z9 hätte, mit dem man nur einreisen kann, wenn man einen Sack Murmeln mitbringt, wäre das erwähnenswert. Dasselbe gälte, wenn China ein zehn Jahre gültiges Visum für EU-Bürger einführen würde, das aber vor jeder Reise durch Betätigung eines Weblinks aktiviert werden müsste, usw. Ansonsten sollte der Artikel kein Visahandbuch für hunderte Länder werden. --DanSchultz 23:37, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Typ D

Aus dem Artikel wird nicht eindeutig ersichtlich ob Besitzer eines Schengenvisums Typ D (Nationales Visum, also eigentlich kein Schengen-Visum, obwohl die gleichen Aufkleber verwendet werden?), sich für in den anderen Schengen-Staaten aufhalten dürfen. Es wäre interessant zu erfahren, unter welchen Vorraussetzungen und Bedingungen das möglich ist.

Steht doch schon im Text. Was ist da nicht verständlich? Auch das D+C Visum ist im Detail beschrieben. Halx 09:50, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ausreisevisum für DDR-Bürger vor 89

Ich bitte die Autoren ff. zu ändern.

Mit einigen Ländern (Bulgarien, ČSSR, Polen) hatte die DDR seit Anfang der 1970er-Jahre Verträge über pass- und visafreien Reiseverkehr abgeschlossen.[181]

Das ganze ist mir nicht deutlich genug. DDR-Bürger benötigten für jede Reise in eine anderes Land (ausser Polen und CSSR) ein Ausreisevisum. Für Reisen innerhalb des Ostblocks wurden auch keine Pässe ausgestellt, statt dessen erhielt man ein Zusatzblatt und musste den Personalausweis nutzen. Dieses Ausreisevisa war auch für Bulgarien notwendig. Auch das ist im Artikel falsch dargestellt und wird auch von den angeführten Quellen nicht belegt.

Aus Respekt vor der Arbeit anderer, die in diesem umfangreichen Artikel steckt, will ich da erst mal nicht selbst dranrumwerkeln. --TSDUS 11:44, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Entschuldigung, dass ich darauf jetzt erst so spät reagiere, ich hatte (obwohl ich diesen Artikel maßgeblich auf "exzellent" gehievt hatte) diese Bemerkung schlicht übersehen. Bevor ich dies ändere: Gibt es für diese hoch interessante Sache mit dem Zusatzblatt Quellen, ggfs. auch Scans dieser Zusatzblätter oder URLs, in denen das abgebildet ist? Fotos usw.? Ich möchte solch eine Sache einfach nicht quellenlos übernehmen, da der Rest recht lückenlos belegt ist. Welch ganz konkreten Textstellen (möglichst wortwörtliches Zitat) sind falsch? BTW: War die Formalie für Bulgarien ein Ausreisevisum, oder wurde das nur anders genannt (obwohl die entsprechende Erlaubnis natürlich funktional ein Ausreisevisum beinhaltet hätte)? Papiere oder Erlaubnisse, die funktional ein Ausreisevisum darstellen, aber nominal etwas „Harmloseres“ darstellen, sind natürlich für die Darstellung besonders interessant. Insofern wäre ich (selbst „gelernter Wessi“) an den administrativen Details (bitte mit Quellenangabe) sehr interessiert! --DanSchultz 23:28, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Auch ich hab hier lange nicht mehr reingeschaut... Kann nur aus Erinnerungen berichten, habe keine Belege. Für Reisen in den "Westen" wurde ein Pass ausgestellt und ein "Ausreisevisa" eingestempelt. Für Reisen in den Ostblock gab es besagte Zusatzblätter zum DDR-Personalausweis. Ein Einreisevisa benötigte ein normaler DDR-Bürger wohl selten, egal ob Ost- oder Westreise. Ein gravierender Unterschied zu heute, wo es genau umgekehrt ist! In die CSSR und nach Polen gab es zumindest zeitweise Reiseerleichterungen, man benötigte oft keine Ausreiseerlaubnis (visafreier Reiseverkehr). Im Übrigen war das auch der Grund dafür, weshalb 1989 nachdem Ungarn die Grenzen nach Österreich aufgemacht hatte, es DDR-Bürgern sehr schwer gemacht werden konnte, nach Ungarn zu fahren und abzuhauen. Die DDR kontrollierte und musste im Vorfeld genehmigen, wer nach Ungarn durfte. In die CSSR (Botschaft Prag) hingegen konnte zumindest im Früherbst 89 noch jeder fahren. Allerdings wurde auch hier dann wieder "aus gegebenem Anlass" die Genehmigungspflicht eingeführt. --TSDUS 17:32, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Dieses Zusatzblatt hiess ironischerweise "Anlage für den visafreien Reiseverkehr". Das hier http://www.ddr-russlandmilitaria.de/Bilder/B10463.jpg hab ich im Netz gefunden. Ein Original hab ich aber auch noch irgendwo. --TSDUS 17:42, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Das war nicht ironisch. Die DDR hat (siehe ganz oben in diesem Thread) mit o.g. Staaten Verträge über den visafreien Verkehr abgeschlossen. Das war eine bilaterale Angelegenheit; die Ausreisegenehmigungen dagegen reine Sache der DDR. Aus Sicht des Reisenden mag beides auf etwas ähnliches hinauslaufen; rechtlich war beides eben keineswegs dasselbe. Die Ausreiseerlaubnisse nach Polen nach Solidarnosc 1981-1989 waren wiederum anders geregelt.
Wobei formal gleich in der Praxis auch handfeste Unterschiede bedeuten konnten. Reisen nach Ungarn oder Bulgarien wurden fast jedem genehmigt, in die Sowjetunion dagegen nur nach Einladung oder bei organisierten Reisen. Und Reisen nach Polen waren auch anders: von praktisch unmöglich (1982), aber auch: mit einer selbst geschriebenen Einladung sofort genehmigt (Sommer 1989).
Und eine sprachliche Anmerkung: *Ein* Einreisevisa benötigt niemand. Nirgendwo. --Global Fish 22:42, 27. Dez. 2008 (CET)Beantworten
*Ein* Einreisevisa benötigt niemand. Nirgendwo. versteh den Witz nicht, erklärst Du´s mir? --TSDUS 19:00, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten
(Ich gehe mit den Einrückungen mal wieder nach links, sonst kann das ja keiner mehr lesen ;-) ). Verstehe ich das (wie gesagt, ich bin "gelernter Wessi") richtig? Die DDR schloss mit ähnlich designten Nachbarstaaten "Abkommen über den visafreien Reiseverkehr". Diese besagten also wohl, dass man kein Einreisevisum bedurfte, um in das Land zu reisen. DDR-Bürger benötigten also z. B. für Reisen nach Ungarn kein ungarisches Visum. Ein DDR-Ausreisevisum benötigten sie auch nicht. Zum Reisen verwendeten sie ihren DDR-Personalausweis, keine Reisepässe. Zudem brauchten sie aber dieses Einlegeblatt, dessen Inhalt ich nicht kenne, weil das Foto in dem obigen Link ja wohl gerade das Spannendste, nämlich was auf dem Blatt steht, nicht erkennen lässt. Wo bekam man diese Blätter? Bei der Polizei, irgendeiner Behörde, an der Grenze? Stand da ein Reisezeitraum und -ziel drauf? Wurden sie autonom von der DDR ausgestellt, oder konsultierte die DDR den Zielstaat? Benötigte man diese Einlegeblätter nur für bestimmte Staaten des "visumfreien Reiseverkehrs", oder für alle? Diese Fragen stelle ich, um den Artikel in der gebotenen Kürze entsprechend ausbauen zu können: Nämlich dahin gehend, ob dies im Ergebnis nichts anderes als eine andere Form von Visum war, das nur nicht so bezeichnet wurde, oder eine Art Zusatzbescheinigung, die nur als eine Art Personalausweiserweiterung anzusehen war und auch keine Visumfunktion erfüllte. Wichtig ist dies deshalb, weil es ja im Artikel nicht darauf ankommt, ob über einen Visum auch "Visum" steht, sondern ob es sich materiell - der Funktion nach - um eines handelt.
Da WP ja keine Erinnerungsdatenbank sein soll, sondern eine Enzyklopädie, die lediglich bereits woanders vorhandenes Wissen systematisch und nachvollziehbar geordnet wiedergeben soll, müsste hier schon irgendeine Referenz hinein. Es gab doch sicherlich irgendwelche veröffentlichten Ausführungsbestimmungen der DDR zu diesen Regelungen, die irgendwo nachzulesen sind? Oder lief das alles über "Geheimerlasse" und Tipps vom Nachbarn? Sind denn diese Abkommen nirgendwo veröffentlicht? Klar ist sicherlich, dass Gesetzeswortlaut und Praxis in der DDR oft völlig auseinanderklafften (hätte man die DDR-Gesetze auch mit dem Inhalt angewandt, den sie suggerierten, wären die Leute dort sicherlich glücklicher gewesen), aber dass dazu gar nichts Schriftliches existiert, kann ich mir nicht vorstellen.
Also ohne irgendeine brauchbare Referenz (dieses verlinkte Foto reicht dafür nicht, da man nicht sieht, was auf dem Zettel steht) würde ich in den Hauptartikel, der seinen "Exzellent"-Status auch behalten soll, ungern irgendetwas einbauen. Das ist keine Skepsis, sondern der Tatsache geschuldet, dass die eigene Erinnerung oder Interpretation von mehr als 20 Jahren zurückliegenden Ereignissen zwangsläufig getrübt ist und Fehlinterpretationen ermöglicht. Das geht jedem Menschen, auch mir, so. Andererseits ist ein Hinweis auf die "Einlegeblatt"-Praxis dann, sobald sie wirklich in gut erforschter Weise irgendwo nachgewiesen werden kann, zwingend erforderlich! --DanSchultz 19:42, 30. Dez. 2008 (CET)Beantworten