Kreisbrandmeister
Der Begriff Kreisbrandmeister (je nach Bundesland auch Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektor) ist ein ehren- oder hauptamtlicher Feuerwehrmann, der in den einzelnen deutschen Bundesländern unterschiedliche Aufgaben hat. Gemeinsam ist jedoch, dass er größere Feuerwehr-Einsätze auf Kreisebene leiten kann und feuerwehrtechnische Aufgaben bei der Kreisverwaltung bearbeitet.
Baden-Württemberg
Der Kreisbrandmeister ist feuerwehrtechnischer Beamter nach dem Feuerwehrgesetz. Er wird auf fünf Jahre vom Landrat zum Ehrenbeamten ernannt. Vor seiner Ernennung sind alle Feuerwehrkommandanten und Werkfeuerwehrkommandanten des Landkreises zu hören. Es kann in einem Landkreis auch mehrere Kreisbrandmeister geben. Der Kreisbrandmeister erledigt alle Aufgaben, die sich beim Landratsamt in Zusammenhang mit der Feuerwehr ergeben und führt die Aufsicht über alle Gemeindefeuerwehren des Kreises. Der Kreisbrandmeister kann bei Einsätzen und Übungen jederzeit die Einsatzleitung übernehmen.
Bayern
In Bayern ist der Kreisbrandmeister für einen bestimmten Bezirk eines Kreises oder für ein bestimmtes Fachgebiet zuständig. Er untersteht dabei dem Kreisbrandinspektor, der wiederum für mehrere Bezirke eines Kreises zuständig ist. Leiter der Freiwilligen Feuerwehren eines Landkreises ist der Kreisbrandrat mit ähnlichen Aufgaben wie der Kreisbrandmeister in Baden-Württemberg (siehe oben). Der Kreisbrandrat leitet die Kreisfeuerwehrinspektion beim Landratsamt.
Nordrhein-Westfalen
Der Kreisbrandmeister und sein Stellvertreter sind in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich tätig. Sie werden auf sechs Jahre vom Kreistag zu Ehrenbeamten ernannt. Vor ihrer Ernennung sind die Leiter der Feuerwehren der kreisangehörigen Städte zu hören. Der Kreisbrandmeister unterstützt den Landrat bei der Aufsicht über die Feuerwehren. Bei Freiwilligen Feuerwehren kann der Kreisbrandmeister die Leitung des Einsatzes übernehmen.