Bei den Auschwitz-Prozessen handelt es sich im engeren Sinn um die sechs Strafprozesse gegen Mitglieder der Lagermannschaft des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main in den Jahren 1963/65 und 1977/81. Im weiteren Sinn bezeichnet dies jedoch alle im In- und Ausland geführten Prozesse gegen das Lagerpersonal von Auschwitz.