Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Institution, die in Deutschland für die Arbeitsverwaltung und -förderung zuständig ist. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung mit Sitz in Nürnberg. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Geschichte
- 1927 Errichtung als „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“
- 1933 Gleichschaltung der Reichsanstalt
- 1952 Neugründung und Umbenennung in „Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“(BAfAA oder BAfAVAV, auch BAVAV) durch das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG)
- 1969 Durch Verabschiedung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) wurde die Behörde umbenannt in „Bundesanstalt für Arbeit“ (BA).
- 1998 Das SGB III tritt in Kraft und ersetzt das Arbeitsförderungsgesetz.
- 2004 Durch das dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt umbenannt in Bundesagentur für Arbeit (BA)
Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt.
- Aufgaben und Zuständigkeiten (auszugsweise):
- Arbeitsvermittlung
- Arbeitsberatung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
- Berufsberatung
- Arbeitsmarktbeobachtung
- Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
- Zahlung von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel:
- Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wie zum Beispiel:
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- Strukturanpassungsmaßnahmen
- Personal Service Agenturen
- Lohnkostenzuschüsse
- Eingliederungszuschüsse
- Mobilitätshilfen
- Existenzgründungszuschüsse [1]
- Förderung der Berufsausbildung:
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- Ausbildungsbegleitende Hilfen
- Ausbildung in Außerbetrieblichen Einrichtungen
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Förderung von Wohnheimen für Auszubildende
- Förderung der beruflichen Weiterbildung:
- Unterhaltsgeld
- Bildungsgutscheine
- Weiterbildungskosten
- Leistungen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft
- Rehabilitationsleistungen
- Schwerbehindertenrecht
- Zahlung von Kindergeld (als Familienkasse)
- Erteilung von Arbeitserlaubnissen
Struktur
Die BA hat im Wesentlichen einen dreistufigen Aufbau:
- Zentrale (bis 31. Dezember 2003 Hauptstelle)
- 10 Regionaldirektionen (bis 31. Dezember 2003 Landesarbeitsämter)
- 180 Agenturen für Arbeit (bis zum 31. Dezember 2003 Arbeitsämter)
- 660 Geschäftsstellen
Einige Aufgaben werden innerhalb der BA durch so genannte besondere Dienststellen wahrgenommen, hierunter fallen unter anderem:
- Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
- Fachhochschule des Bundes -Fachbereich Arbeitsverwaltung-
- Bildungszentren der BA
- Führungsakademie der BA
- BA IT-Systemhaus
- Innenrevision
Finanzierung
Finanziert wird die BA vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitgeber. "Mini-Jobber" zahlen keine Beträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Aus den Beitragsmitteln werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen (wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung oder Arbeitslosengeld) getragen.
Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und ersetzt aufgrund des § 363 SGB III die Kosten der BA, welche aus den zusätzlich übertragenen Aufgaben (wie zum Beispiel Kindergeld oder Arbeitslosenhilfe) entstehen.
Nach § 364 und § 365 SGB III ist der Bund verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft erforderlichen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen zu leisten, wenn die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Diese Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen und dieser Überschuss voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushaltsjahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Können Darlehen des Bundes zum Schluss des Haushaltsjahres aus den Einnahmen und der Rücklage der BA nicht zurückgezahlt werden, so wird aus den die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuss.
Selbstverwaltung
Im Gegensatz zur Selbstverwaltung der Krankenkassen und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ist die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit drittelparitätisch besetzt. Der Verwaltungsrat besteht in drittelparitätischer Zusammensetzung aus je sieben ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand.
Mit der Reform der Bundesagentur wurden Aufgaben des Verwaltungsrats - analog zum Aufsichtsrat in Privatunternehmen - überwiegend auf Kontrollfunktionen reduziert. So kann die Selbstverwaltung Prüfungen durch die Innenrevision zu verlangen. Entsprechend der Regelung im Aktiengesetz kann er auch externe Sachverständige mit der Prüfung beauftragen.
Darüber hinaus erlässt er die Satzung der BA - zuletzt am 30. Januar 2003 - und stellt ihren Haushalt fest. Auch der jährliche Geschäftsbericht muss duch ihn genehmigt werden.
Bei jeder Agentur für Arbeit besteht ein ebenfalls drittelparitätisch besetzter Verwaltungsausschuss, der die Geschäftsführung überwacht und berät. Dagegen wurden die Verwaltungsräte auf Ebene der Regionaldirektionen durch das ab dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene dritte Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) abgeschaft.
Reform der Arbeitsverwaltung
Interne Reformanstrengungen
Bereits 1997 begann die BA mit verschiedenen Reformprojekten welche auch heute noch parallel zu den gesetzlichen Reformvorhaben laufen und eng mit diesen abgestimmt wurden und werden da einige Reformen nicht ohne Gesetzesänderungen möglich sind.
- interne strukturelle Reformen:
- bessere Kundenorientierung durch Abschaffung der Trennung von Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung (Service aus einer Hand)
- Beschleunigung der Leistungsgewährung durch Dezentralisierung
- Steigerung der Effizienz durch:
- Abflachen der internen Hirarchien
- Steigerung der Effizienz durch teamorientierte Organisation
- Ausgliederung des Immobilienmanagements in eine externe GmbH
- Ausgliederung / Zusammenfassung einzelner Abteilungen der Hauptstelle und des Zentralamtes zum „BA IT-Systemhaus“
- Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung
- Modernisierung der IT-Infrastruktur
- Reduzierung redundanter Datenbestände durch Zentralisierung der Datenhaltung
- Einführung des „virtuellen Arbeitsmarktes“
- vereinfachter Zugang auf Stellenangebote und Bewerberangebote für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- bessere Integration privater Stellenbörsen.
- Verbesserung der Service-Qualität durch Einführung eines Kunden-Reaktions-Managements.
Reform der BA durch Gesetz
Die im Jahre 2002 von der Bundesregierung eingesetzte Hartz-Kommission stellte zahlreiche Konzepte zur Modernisierung der Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt vor.
Das erste und zweite Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen auf demstrukturellen Änderungen innerhalb der BA, sondern vielmehr mit der Stärkung der Eigenverantwortung der Arbeitslosen. Durch Unterstützung der privaten Arbeitsvermittler und Verschärfung der Bedingungen unter denen Lohnersatzleistungen durch die BA gezahlt werden sollte der Arbeitsmarkt entlastet werden.
Das Stützen der privaten Arbeitsvermittler erwies sich hierbei jedoch bislang als Fehlschlag. Es gab auch schon vor den Reformbemühungen private Arbeitsvermittler, welche mit Erlaubnis der BA gewerbliche Arbeitsvermittlung betrieben. Die Reform rief zwar weitere private Arbeitsvermittler auf den Plan, da diese nunmehr von der BA indirekt über Vermittlungsgutscheine finanziert wurden, doch die erhoffte Entlastung des Arbeitsmarktes trat nicht ein.
Das ab dem 1. Januar 2004 in Kraft getretene dritte Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III) brachte einige strukturelle Änderungen innerhalb der BA, welche sie von einer konventionellen Behörde in eine effektive und kundenorientierte Agentur umbauen soll.
- Inhalte des Hartz-III Gesetzes die die Struktur der BA betreffen:
- Umbenennung der BA in Bundesagentur für Arbeit
- Umbenennung der Dienststellen in Zentrale, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit
- Selbstverwaltung:
- Auflösung der Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen
- Selbstverwaltungsorgane blieben nur in der Zentrale (Verwaltungsrat) und in den Agenturen für Arbeit (Verwaltungsausschüsse) bestehen.
- die Selbstverwaltungsorgane können sich per Satzung einen Zustimmungsvorbehalt zu bestimmten Entscheidungen der Geschäftsführung einräumen.
- Haushalt der BA:
- Die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit dürfen keine Vorschläge mehr zum Haushalt der BA machen, dieser wird vom Vorstand in eigener Verantwortung erstellt.
- Ausgabereste, die von einer Agentur für Arbeit erwirtschaftet werden, kommen im kommenden Jahr dieser Agentur wieder zu Gute.
- Haushaltsausgleiche zwischen den Agenturen für Arbeit sind nicht mehr möglich.
- Kontraktmanagement:
- Ersetzung des bisherigen Weisungsverhältnisses zwischen Bundesregierung und BA durch ein Agency-Modell.
- Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungen und nicht mehr durch Weisungen.
- Das selbe Steuerungsmodell soll auf allen Ebenen der BA konsequent eingesetzt werden.
- Die BA darf sich für die Erhebung und Verarbeitung der Sozialdaten eines nicht-öffentlichen Dritten bedienen (zum Beispiel Call-Center).
- Die Vorprüfungsämter der BA werden mit dem 1. Januar 2004 aufgelöst.
- Bekämpfung der illegalen Beschäftigung:
- die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung durch Prüfungen vor Ort wird von der Zollverwaltung übernommen.
- die Verfolgung von Leistungsmissbrauch, der keine Außenprüfungen erfordert, obliegt weiterhin der BA.
Des weiteren enthält das dritte Gesetz zur Modernisierung der Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eine Reihe von rechtlichen Vereinfachungen im SGB III, durch welche unter anderem eine Beschleunigung und Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erwartet wird.
Kritik an der Bundesagentur für Arbeit
Bereits nach der Affäre um gefälschte Vermittlungsstatistiken war der Ruf nach Abschaffung der Bundesanstalt für Arbeit laut geworden. Auch nach der Entlassung des damaligen Vorsitzenden der BA, Florian Gerster, erhoben einige Politiker wie z.B. Guido Westerwelle die Forderung, die Bundesanstalt für Arbeit aufzulösen.
Auch unter dem neuen Namen Arbeitsagentur und der laufenden Reform im Jahr 2004 stand die Vermittlungsquote in der Kritik; die Zahlen der von der Bundesagentur erfolgreich vermittelten Stellen waren sogar rückläufig. Als dies bekannt wurde, stellte Peter Clever, der Vertreter der Arbeitgeber im BA-Aufsichtsrat, die Existenzberechtigung der BA in Frage (woraufhin er von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement indirekt und später auch direkt zum Rücktritt aufgefordert wurde).
Weitere Kritik an der Agentur für Arbeit entzündete sich and der Umsetzung des Arbeitslosengeldes II. Bekannt wurde, dass im Januar viele AlgII-Bezieher erst später ihr Geld erhalten würden, weil die eingesetzte Software der BA falsche Kontonummern an eine Bank übermittelte. Dies war jedoch ein Programmierfehler (es wurde bei kurzen Kontonr. die 0 nicht vor die Nummer sondern hinten angefügt), nach 5 Tagen (also am 05.01.05) hatten die Betroffenen ihr Geld.
Trotz einiger Probleme hat sich die Bundesagentur durch die schnelle Umsetzung von Hartz IV in einem halben Jahr (ähnliche Reformen in skandinavischen Ländern wurden in Zeiträumen von zwei bis drei Jahren umgesetzt) zwar kurzfristig Anerkennung verdient. Weiterhin wird aber diskutiert, ob durch eine Regionalisierung bzw. eine Übernahme der Aufgaben durch die Kommunen nicht eine höhere Schlagkraft entwickelt werden könnte.
Dabei fließen rationale (mangelnde Flexibilität aufgrund der Größe) und irrationale (der Bundesagentur wird implizit die Schuld an der hohen Arbeitslosigkeit gegeben) Kritikpunkte zusammen und sind teilweise nur schwer zu trennen.
Präsidenten und Vorstände der BA
An der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit stand von 1952 bis 2002 ein Präsident. Folgende Personen hatten dieses Amt inne:
- 1952 - 1957: Julius Scheuble
- 1957 - 1968: Anton Sabel
- 1968 - 1984: Josef Stingl
- 1984 - 1993: Heinrich Franke
- 1993 - 2002: Bernhard Jagoda
Nach Reformen der BA im Jahr 2002 wurde der Präsident durch einen dreiköpfigen Vorstand ersetzt, dessen Mitglieder auch keinen Beamtenstatus mehr aufgrund ihrer Vorstandstätigkeit bekamen. Die Vorstände setzten sich bisher personell wie folgt zusammen:
- 2002 - 2004
- Vorstandsvorsitzender: Florian Gerster
- Finanzen: Frank-Jürgen Weise
- Operative Aufgaben: Heinrich Alt
- seit 2004
- Vorstandsvorsitzender: Frank-Jürgen Weise
- Finanzen: Raimund Becker
- Operative Aufgaben: Heinrich Alt
Internetportal
Die BA betreibt ein Job- und Serviceportal in Kooperation mit verschiedenen Partnern; dazu gehören:
- ArbeitAnzeige.de
- shippingjobs.com
- kliniken.de
- jobverbund.de
- HR4you
- automotive-job.net
- vw-jobboerse.de
Im Rahmen der Kooperation liefert die BA Stellenangebote an Ihre Partner, und vereinzelt liefern auch diese Stellenangebote an die BA. Der Datenaustausch erfolgt dabei über eine speziell erstellte Schnittstelle an das BA-Portal arbeitsagentur.de. Die Veröffentlichung der Jobangebote erfolgt automatisch auf Grundlage des internationalen Datenstandards HR-XML.
In den Fällen in denen Stellen von den Kooperationspartnern geliefert werden werden diese Stellen auf ausdrücklichen Wunsch der Kooperationspartner nur in den Trefferlisten auf arbeitsagentur.de angezeigt. Detailansichten und Bewerbungen sind in diesen Fällen ausschließlich über die Internetseiten der kooperierenden Jobbörsen möglich, da diese ja miteben diesem Service Ihren Unterhalt finanzieren, und das kostenlose Angebot der BA für diese keine Konkurrenz sein soll.
Siehe auch
Siehe auch: Sozialversicherung, Sozialstaat, Sozialabbau, "Montagsdemonstrationen" gegen Sozialabbau 2004
Weblinks
- http://www.arbeitsagentur.de/ Bundesagentur für Arbeit
- Standorte der Bundesagentur für Arbeit
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