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Diskussion:Masernparty

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. Dezember 2008 um 00:04 Uhr durch Heinz-A.Woerding (Diskussion | Beiträge) (Konsens: aw). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Heinz-A.Woerding in Abschnitt Konsens

"...die völlige Auflösung des Gehirns erleiden." - könnte ein fachkundiger Leser das bitte durch den medizinischen Begriff ersetzen? Es dankt im voraus: Macador talk 11:07, 24. Jun 2005 (CEST)

"...1995 starben noch 1.000.000 Kinder weltweit an Masern, das hätte es mit Schutzimpfung nicht gebraucht..." Diese Bezeichnung ist etwas grob geschnitten, denn die meisten, oder alle dieser 1.000.000 Kinder die an Masern sterben sind wohl diejenigen die die Krankheit in diversen Fluechtlingslagern oder Hungergebieten erleiden, das Problem ist die Unterernaehrung in diesem Fall !!! --Daniel Ibrahim Germer 11:40, 10. Dez 2005 (CET)

der Kiel.de-Link funktioniert nicht, kann man den rausnehmen, oder kann ihn jemand aktualisieren?

erledigt 212.249.2.158 13:53, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Welche Durchimpfungsrate ist notwendig?

Die Rate ist nicht 99 Prozent, sondern 95 Prozent. Das wird Masern auch richtig gesagt. Außerhalb von Wiki siehe z.B. WHO: http://www.euro.who.int/document/e87772g.pdf --Atomiccocktail 10:44, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Strafbarkeit

sofern Schutzmaßnahmen, die das Gesundheitsamt angeordnet hat umgangen werden. Ärzte, die zu Masernpartys aufrufen, begehen unter Umständen einen Kunstfehler.[1]
Den fetten Text oÄ würde ich gerne noch einfügen. Gibt es Einwände? Das IfSG liest sicht nicht gerade einfache, aber aus meiner Sicht gebt es genau das her. Immerhin muss man wohl unterscheiden, ob ich auf dem Nürnberger Weihnachtsmarkt Masernviren zersteube od aber mein Kind mit einem kranken Kind spielen lasse. Steht den irgendwo geschrieben, dass Maserninfizierte generell zu isolieren sind?--HAW 19:25, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Deine Interpretation des IfSG hat hier nichts zu suchen, siehe auch WP:TF --Christian2003 19:29, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Das Gesetz ist ein Gesetz und ist klar formuliert. Mit Theoriefindung hat das nichts zu tun. Außerdem habe ich zwei Fragen gestellt und natürlich kennen sich Heilpraktiker nach der Prüfung damit besser aus als Mediziner nach dem Staatsexamen. Jedenfalls konntest Du die Frage nicht beantworten.--HAW 22:43, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ach, Rechtsexperte bist du jetzt auch noch? "Das IfSG liest sicht nicht gerade einfache, aber aus meiner Sicht gebt es genau das her." ist eindeutig eine Interpretation. --Christian2003 23:25, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich muss sagen, dass ich die Quelle in Unkenntnis überschätzt habe. Ich hatte nen echten Artikel erwartet. Eigentlich gibt sie nichts her, außer dem Verweis auf das Seuchengesetz und was uns fehlt ist juristischer Rat. (Ich bestehe darauf, dass meine Tochter einen Juristen heiratet.) Eine generelle Isolationspflicht scheint nicht zu bestehen, lediglich die Anwesenheit in Gemeinschaftseinrichtungen ist verboten, sodass "Masernparties" nicht verboten sein sollten. Letztlich ist das nichts anderes als: geh mal ins Nachbarhaus, da gibts Masern. Also eher nicht mit Bühne und 99 Cent Eintritt und 150 Teilnehmern. (Ich will hier die Masern keineswegs verharmlosen, aber die Gefährlichkeit der Masern erlaubt uns nicht, hier Unwahrheiten zu verbreiten. Ansonsten müßten wir über kurz oder lang noch nen Artikel "Lügenparty" verfassen.) .--HAW 23:30, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Welche der Vorschriften in §74IfSG verbietet die privaten Masernparties? Als Nicht-Jurist finde ich keine zutreffende Norm. Die Aussage im Artikel ist allgemein und damit richtig, trifft aber private Masernparties eher nicht zu. Ich würde es daher auch streichen oder umformulieren ("öffentliche Masernparties"). Ich fände das Körperverletzung Schutzbefohlener einen interessanten Ansatzpunkt. Juristen vor! --Mager 13:29, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Mit dem Einschub könnte ich fürs erste leben, denn für öffentliche Partys trifft die Strafbarkeit wohl zu. Aber wir müssen auf dem Boden bleiben: wenn 5 Kinder ein masernkrankes Kind zum gemeinsamen Spielen besuchen, dann ist das nicht strafbar, weder für das erkrankte Kind, noch dessen Eltern od die Eltern der gesunden Kinder und für diese selbst natürlich auch nicht.--HAW 13:46, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Wo kein Kläger, da kein Richter! Natürlich ist der Fall, dass ein Kind nach erzwungener Infektion auf einer Masernparty verstibt denkbar. Die Erkrankung ist meldepflichtig - und in dem Zusammenhang könnte auch die Masernparty hrauskommen. Dann könnte man sich vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Eltern aktiv wird. Vermutlich gab es das noch nicht, aber das möge mir ein Jurist sagen. Die eigentliche Frage, welche Rechtsnormen ausser IfSG in Frage kämen haben wir aber noch offen. --Mager 14:52, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Dass das Kind auf der Masernparty verstirbt ist zwar möglich, dies wird aber nicht zu einer Verurteilung wg einer Infektion im Rahmen der Masernparty führen.--HAW 14:57, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Habe ich auch nicht geschrieben. (überhaupt: woher willst Du das wissen? Ich finde die Diskussion unter Nicht-Juristen reichlich fruchtlos: Den Artikel bringt es nicht weiter. Alles was da steht ist inhaltlich richtig - Du findest den Verweis auf das IfSG unpassend.)--Mager 15:25, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Einzelnachweise

  1. Masernimpfung versus Masernparty. Bayrisches Ärzteblatt, Ausgabe November (11) 2005, Seite 760

Immunität durch Impfung vs Wildvirus-Infektion

Die aufgebaute Immnunität ist natürlich nicht die gleiche, denn eine Impfung führt nur in ca 95% zu einer Immnunität, die Infektion mit Wildvirus aber immer. Deswegen muss nachgeimpft werden, was die Immunitätsrate aber auch nicht auf 100% bringt. Auch kann für die derzeit verwendeten Impfstoffe nicht behauptet werden, dass eine lebenslange Immunität aufgebaut wird, denn dafür fehlen die Beobachtungszeiträume. Im Übrigen ist in den Immunitätsraten immer auch eine evtl Boosterung durch Wildviruskontakt enthalten, sodass der tatsächliche Verlauf nach alleiniger Impfung erst nach Ausrottung der Masern berurteilbar sein wird. Der Abschnitt, dass sich die aufgebaute Immnunität unterscheidet gehört also wieder in den Artikel.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Heinz-A.Woerding (DiskussionBeiträge) 16:17, 21. Dez. 2008 (CET)) Beantworten

Bitte WP:KTF lesen. Und ansonsten gehört diese Thematik in den Artikel Masern, aber nicht hierhin. --Mesenchym 16:26, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Impfpflicht

Die Passage zur nicht bestehenden Impfpflicht wurde entfernt. Bitte eine Quelle zur Impfpflicht benennen, ansonsten muss das wieder rein. Ebenfalls ist die Aussage, dass Maserpartys dem epidemiologischen Ziel der Ausrottung der Masern entgegenlaufen wohl unstrittig und muss nicht belegt werden, da offensichtlich und ja auch der Hauptangriffspunkt gg die Masernpartys. Gehört also auch wieder rein. Dass der Kontakt von Infizierten und Nichtinfizierten nicht generell verboten ist besagt dass Seuchengesetz, dass nämlcih Quarantäne für bestimmte Krankheiten defintiv vorsieht, nicht aber für Masern. Somit ist der Kontakt nicht generrell verboten, nur für Gemeinschaftseinrichtungen, Arbeitsverhältnisse usw., jedoch nicht für private Kontakte außerhalb dieser umschriebenen Situationen. Solange eine Impfpflicht nicht besteht und somit eine nichtgeimpfte Subpopulation existieren wird, sind übrigens Masernpartys für die Kinder sinnvoll. Im übrigen lassen sich die Masern nicht in Deutschland alleine ausrotten, nur mal so nebenbei bemerkt. Wären die Masern in Deutschland ausgerottet, nicht aber in Afrika, dann müßte man zukünftig ca 1% der deutschen Bevölkerung von der Einreise nach Afrika abraten, da bei ca. dieser Anzahl auch die üblichen 2 Impfungen keine Immunität aufbauen. Ich fürchte, diese Ausführungen überfordern so manches vakzinophile Denksystem, deswegen lassen wir es für´s erste mal gut sein.--HAW 16:31, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Masernparties für Ungeimpfte sind Russisches Roulette, der von Dir postulierte Nutzen für Geimpfte im Sinne einer Boosterung ist Theorienfindung (oder nenne eine Quelle). --Mager 13:21, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Dann lass das halt weg und sage mir, wieso die Info, dass keine Impfpflicht besteht -obzwar sachlich korrekt- gelöscht wurde.--HAW 13:40, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Natürlich ist es korrekt, dass in DE keine Impfpflicht besteht - jedoch gibt es eindeutige Empfehlungen des RKI und der WHO für die Impfung. Inhaltlich tut beides aber beim Thema "Masernparty" nichts zur Sache, es gehört zu Masern#Impfung --Mager 14:47, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Natürlich tut das was zu Sache, denn wenn es eine Impfpflicht gäbe, wäre die Teilnahme an einer Masernparty die logische Folge einer Ordnungswidrigkeit und somit wäre auch die Strafbarkeit der Teilnahme wohl eher begründbar. Da es aber keine Impfpflicht gibt, kann weder der Nichtgeimpfte, noch der Teilnahmer an einer Masernparty rechtlich belangt werden.--HAW 23:01, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Trend aus den USA

Überezugt mich nicht. Die Namensgebung mag ihren Ursprung dort haben, die Sache an sich nicht. Das ist ein maskierter Reimport wie Halloween. Außerdem gelten die Masern nichtmehr als endemisch in den USA, sodass der Satz erstreicht keinen Sinn macht.--HAW 13:49, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Lt. http://en.wikipedia.org/wiki/Measles#Prevention_and_Public_health ist das eher ein Trend aus UK. --Mager 15:31, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Das ist schonmal wesentlich plausibler so.--HAW 22:57, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

§ 74 hat überhaupt nichts mit Masernpartys zu tun

Hab keine Lust herauszusuchen, wer das eingefügt hat. Der § hat aber sicher nichts mit Masernpartys zu tun. Ich werde das morgen löschen. Ich bin so vorsichtig und warte bis morgen, weil hier einige Emotiönschen bereits hochkochten. Im Übrigen hat auch der §75 nichts mit privaten Zusammenkünften iSe Maserparty zu tun.--HAW 14:08, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Wenn du das löschst, landest du auf der WP:VM, siehe auch Wikipedia:Redaktion_Medizin#Diskussion:Masernparty --Christian2003 14:33, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Dann wird das so sein. Das macht mir aber nichts, weil der § definitv nichts mit Masernpartys zu tun hat. Du kannst mir aber darlegen, was er damit zutun haben soll, dann haben wir einen Austausch und der wird die VM vermeiden können.--HAW 14:39, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Achso, du wolltest nur den Link auf den auf den Paragraphen löschen. Kannst du haben, soll ein Jurist entscheiden welche Paragraphen hier eine Rolle spielen. --Christian2003 15:02, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich sagte schon, dass für eine private "Masernparty" kein Paragraf des Seuchengesetzes greift.--HAW 22:57, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

ORF-Quelle

Diese besagt, dass der Staatsanwalt ermittelt. Und warum tut er das? Weil es sich um eine Gemeinschaftseinrichtung handelte. Und da hat das Gesundheitsamt was zu sagen und das Seuchengesetz greift. Also der offizielle Anlass (s.o.) ist Grundlage einer evtl Strafbarkeit. Das gehört auch in den Artikel. Weiterhin ergibt die Quelle sehr anschaulich, dass in Deutschland lediglich diskutiert wird, ob Masernpartys verboten sind, also definitv wohl eher eine Quelle dafür, dass sie es nicht sind, denn wären sie verboten, dann müßte man darüber nicht diskutieren.--HAW 20:52, 22. Dez. 2008 (CET) PS: die Quelle liefert auch diese verlinkte Quelle.--HAW 21:02, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Der befragte Jurist in der ÄP 2005 hält es für einen Behandlungsfehler, wenn ein Arzt die Masernparty empfiehlt. Das klärt aber alles nicht wie rechtlich das Verhalten von a) dem "Veranstalter" einer Masernparty und b) Eltern, die ihre minderjährigen Kinder zu einer solchen bringen zu werten ist. Dazu gibt es keine Primärquelle. ORF oder Stern sind keine ernstzunehmenden jurist. Quellen. --Mager 22:28, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Sehe ich auch so. Der Jurist hält es für diskutabel, das ist aber etwas etwas völlig anderes als: er hält es für einen Behandlungsfehler. Was machen wir jetzt daraus?--HAW 22:56, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Mißhandlung von Schutzbefohlenen

Diesen Terminus habe ich in keiner Quelle gefunden und wir sollten das besser wieder streichen.--HAW 21:04, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Folge der Verlinkung: ich finde den WP-Artikel dazu einleuchtend, und die Tatbestandsbeschreibung "...an der Gesundheit schädigt" zutreffend. Vermutlich gibt es keine Literatur zu dem Thema, weil noch keine Eltern verklagt wurden (wer seine Kinder wissentl. mit Masern infiziert weiss um die Meldepflicht und geht nicht zum Arzt) - anwendbar ist die Naorm natürlich trotzdem. --Mager 22:18, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Verstehe ich Dich richtig: Du meinst es handelt sich um sinnvolle Theoriefindung?--HAW 22:48, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Du scheinst Dich juristisch auszukennen: sind die eigenen Kinder Schutzbefohlene?--HAW 22:52, 22. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Konsens

Ich habe auf die Version von Lung revertiert. Die Änderungen von Woerding werden bitte zuerst hier diskutiert und erst nach Konsens eingestellt. --Mesenchym 00:00, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Du meinst also für mich gilt eine Sonderregelung, bzw. für Dich, dass Du zu einer solchen überhaupt aufrufen darfst?--HAW 00:04, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten