Ich kann deine Bemerkung nachvollziehen, es sollte aber nur ein Einstieg sein, um Präziseres später zu ergänzen...:) --Root_axs 20:41, 29. Apr 2003 (CEST)
Kann es sein, dass man in D. als Normalbürger zu rasch Völkerrecht "nur" mit Begriffen wie Menschenrechte usw. verbindet? Auf http://www.uno.de/internet/globus.htm gibt es folgenden Text:
- Die UN Home Page im Internet gliedert die Informationen nach fünf Kategorien:
- Peace and Security (Frieden und Sicherheit)
- Economic and Social Development (Wirtschaftliche & Soziale *Entwicklung)
- International Law (Völkerrecht)
- Human Rights (Menschenrechte)
- Humanitarian Affairs (Humanitäre Angelegenheiten).
Wahrscheinlich muß hier noch anderes internationales Recht betrachtet werden: Privatrecht, Handelsrecht, das Recht der Staaten u.a. --Spitz
heißt das nicht Charta der Vereinten Nationen :-)
Ich kann es leider nicht bestreiten. Charter ist die englische Schreibweise, die deutsche ist Charta. Man merkt, dass ich den Text immer nur auf Englisch lese und nie übersetzt habe. Wieder was gelernt, vielen Dank! -- Karlscharbert 02:40, 12. Dez 2003 (CET)
Der Begriff Regionales Völkerrecht ist an und für sich unproblematisch, das Völkerrecht ist eben nicht völlig einheitlich. Problematisch ist halt, wenn man damit ein Interventionsrecht begründen will. Hier geht wohl das UN-Statut vor...
Rabauz 02:06, 15. Jan 2004 (CET)
Ich sehe hier einen grundsätzlichen Verstoss gegen das Gleichheitsprinzip. Es gibt im internationalen Recht schließlich auch kein regionales Menschenrecht, obwohl es Staaten gibt, die die Menschenrechte im westlichen Verständnis verneinen. Recht kann nur funktionieren, wenn es auf alle Parteien unterschiedslos angewendet werden kann. Es gibt m.W. keine andere völkerrechtliche Instanz außer der UNO und ihren Organen. Wo ist die Rechtsgrundlage bzw. die Legitimation für das uneinheitliche Völkerrecht? -- Karlscharbert 19:47, 20. Jan 2004 (CET)
Na, doch, gibt es zuhauf, Du brauchst nur eine gründen, wenn zwei Staaten sich zusammentun können sie jederzeit eine eigene Institution gründen. Auch die EU oder der Europarat sind völkerrechtliche Institutionen - selbst die Bundesrepublik Deutschland kam letztlich durch völkerrechtliche Erklärungen (Annahme des Grundgesetzes) zustande, es gibt im Rahmen von Staatsverträgen sogar völkerrechtliche Vereinbarungen der Bundesländer!
Das Völkerrecht ist zu einem guten Teil nicht kodifiziert, daher gibt es auch keine geschrieben Rechtsgrundlagen.
Anders aber natürlich beim Gewaltverbot, Art. 51 ist nunmal existent.
Sich da mit regionalem Recht rausmogeln zu wollen ist auch m.E. fragwürdig.
Aber wenn zwei Staaten eine Rechtsregel anerkennen die der Rest nicht anerkennt ist diese Rechtsregel zwischen diesen Staaten gültig. In diesem Sinne gibt es keine völlig einheitliche völkerrechtliche Rechtsordnung.