Zug (Schienenverkehr)

Verband von mehreren miteinander verbundenen Schienenfahrzeugen
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Mit dem Begriff Zug bezeichnet man im Bereich der Eisenbahn allgemein eine aus mehreren, miteinander gekuppelten Reisezugwagen und/oder Güterwagen und mindestens einem arbeitenden Triebfahrzeug bestehende Einheit. Auch ein einzelner oder mehrere gekuppelte Triebwagen bzw. Triebzüge werden als Zug bezeichnet.

ÖBB-Zug am Semmering

Definitionen von „Zug“

Im erweiterten Sinn steht das Wort „Zug“ für:

  • die Eisenbahn als Verkehrsmittel im Allgemeinen, etwa in der Aussage: „Ich nehme den Zug.“
  • eine Zugfahrt (A–B): „Dieser Zug endet hier.“ – Diese Aussage bezieht sich nicht auf das Ende eines Zuges (den letzten Wagen), sondern steht im Sinne von „Diese Zugfahrt endet hier.“; der Zug hat sein fahrplanmäßiges Reiseziel erreicht (B ist in diesem Fall Endstation). Das reale Ende eines Zuges wird als „Schluss“ (das vordere als „Spitze“) bezeichnet. Enden können Züge überall, durch einen Bahnbetriebsunfall sogar auf freier Strecke. Mit dem Ende eines Zuges ist jedoch die Zugfahrt nicht zwangsläufig zu Ende. Das ist zwar häufig der Fall – die Fahrzeugeinheit fährt dann beispielsweise als Rangierfahrt zum Abstell- oder Behandlungsplatz, doch kann die Zugfahrt auch mit neuer Zugnummer fortgesetzt werden oder in entgegengesetzter Fahrtrichtung neu beginnen.
  • eine Zuggattung oder Produktklasse zur Unterscheidung von Komfort und Geschwindigkeit, die nicht nur bahnintern, sondern auch in den öffentlichen Fahrplänen verwendet wird. Zuggattungen bei Reisezügen sind zum Beispiel:

Siehe auch: Zuggattung, Produktklassen der DB

Definitionen von "Zug" als "Zugfahrt"

In den offiziellen Richtlinien und Gesetzen wird der Begriff "Zug" ausschließlich im Sinne von Zugfahrt verwendet. "Zugfahrt" bezeichnet dabei keine physische Entität aus Lokomotive und Wagen o. ä., sondern meint im fahrdienstlichen Sinne eine bestimmte Form von Fahrten mit Eisenbahnfahrzeugen. So definiert die deutsche Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung:

„Züge sind die auf die freie Strecke übergehenden, aus Regelfahrzeugen bestehenden, durch Maschinenkraft bewegten Einheiten und einzeln fahrende Triebfahrzeuge.“

Entscheidendes Kriterium ist hierbei der Übergang auf die freie Strecke. Fahrten, die nicht auf die freie Strecke übergehen, können auch als Rangierfahrt durchgeführt werden und unterliegen dann einer grundsätzlich anderen (d. h. einfacheren) fahrdienstlichen Behandlung als Zugfahrten. Über die genaue physische Beschaffenheit einer solchen Zugfahrt macht die EBO keine näheren Angaben; insofern können auch einzeln fahrende Lokomotiven ("Leerzug"), mehrere gekuppelte Triebfahrzeuge, Messzüge und zur Überführung verkehrende Arbeitsmaschinen als Zugfahrt verkehren (was mit der landläufigen Definition von Zug nicht unbedingt in Übereinstimmung steht). Dennoch erhält sie -- zusammen mit anderen Regelwerken -- weitere Auflagen für Zugfahrten, etwa hinsichtlich der Zuglänge, der Höchstgeschwindigkeit und des Führens von Signalen am Zug.

Zugarten deutschsprachiger Länder

 
Der ICE 3 ist ein typischer Triebzug

Hinsichtlich der Art der Fahrzeuge und ihrer Anordnung im Zug werden folgende Zugarten unterschieden:

  • von einer Lokomotive beförderte, so genannte „lokbespannte“ Züge; die Lokomotive kann sich dabei an der Spitze oder an anderer Stelle im Zug befinden. In jedem Fall muss aber der Zug von der Spitze, ggf. von einem Steuerwagen aus, gesteuert werden. In diesem Fall spricht man auch von einem Wendezug, da das Triebfahrzeug auch bei einem Fahrtrichtungswechsel seine Position im Zugverband behalten kann.
  • Züge, die aus einem oder mehreren Triebwagen ggf. zusammen mit Mittel- und Steuerwagen gebildet werden
  • Triebzüge, sie bestehen aus einer festen, im Betrieb nicht zu trennenden Einheit mehrerer Fahrzeuge, die jedoch nicht alle angetrieben sind. Beispielsweise handelt es sich bei der ICE 1 der DB AG um Triebzüge, die von je einem Triebkopf an den Zugenden bewegt und gesteuert werden. Ebenso werden die ICE 3 der DB AG als Triebzüge bezeichnet; bei diesem Zug sind ebenfalls nicht alle Achsen angetrieben, die Antriebskomponenten jedoch auf alle Fahrzeuge verteilt.

Position von Zugsteuerung/Antrieb

In besonderen betrieblichen Situationen oder aus besonderem Anlass unterscheiden sich außerdem voneinander:

  • geschobene Züge, sie werden nicht von der Spitze aus gesteuert, das Triebfahrzeug befindet sich in der Regel nicht an der Spitze, sondern an anderer Stelle im Zug
  • nachgeschobene Züge, sie werden von einem zusätzlichen Triebfahrzeug, einer sogenannten Schiebelokomotive, vom Zugende her nachgeschoben, müssen aber aus einem Führerraum an der Spitze – Triebfahrzeug oder Steuerwagen – gesteuert sein. Die Schiebelokomotive kann mit dem Zug gekuppelt oder auch nicht mit ihm verbunden sein, damit sie den Zug während der Fahrt verlassen und von der freien Strecke aus zum nächsten Einsatz zurück fahren kann.

Siehe auch

Commons: Zug – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

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