Unter Seebestattung versteht man die Beisetzung der Asche eines Verstorbenen auf See.
Statt einer herkömmlichen Sarg- oder Urnen-Bestattung auf einem Friedhof ist es seit 1934 in Deutschland auch möglich, eine Seebestattung vorzunehmen. Dafür wird die Asche in einer speziellen Seeurne außerhalb der sogenannten 3-Meilen- Zone nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Der Kapitän spricht dabei einige Worte des Abschieds. Die Seeurnen bestehen aus entsprechenden Materialien wie Zellulose, gepresstem Sandstein, oder anderen Mineralien und lösen sich innerhalb kurzer Zeit nach der Beisetzung vollständig im Wasser auf. Die genauen Koordinaten der Position der Seebestattung werden in das Schifflogbuch eingetragen. Auf Wunsch erhalten die Angehörigen eine Urkunde mit diesen Koordinaten und einen Auszug aus dem Logbuch des Beisetzungsschiffes. Eine Seebestattung muss behördlich genehmigt werden. Dazu ist es notwendig, eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See nachzuweisen. Diese kann zum Beispiel in einer schriftlichen Willenserklärung des Toten bestehen: "Ich verfüge die Bestattung meiner Urne auf See, da ich mich mit dem Meer besonders verbunden fühle."
Gegenüber herkömmlichen Bestattungen bietet eine Seebestattung folgende Vorteile: Es gibt kein Grab, das gepflegt werden muss und die Kosten für eine solche Bestattung sind in der Regel geringer als eine herkömmliche Bestattung auf einem Friedhof, da keine Liegegebühren sowie keine Kosten für eine Grabpflege anfallen.