Bei dem Volmer-Erlass oder Volmer-Fischer-Erlass handelt sich um einen vom damaligen Staatsminister im Auswärtigen Amt Ludger Volmer am 15. Oktober 1999 auf Anweisung von Bundesaußenminister Joschka Fischer vollzogenen Runderlass zur Regelung des "Verfahrens zur Erteilung von Visa für die Einreise nach Deutschland". Es ging um die Erlaubnis zur Einreise für drei Monate zu touristischen Zwecken mit der Verpflichtung nach drei Monaten wieder auszureisen (Dreimonatsvisa). Es war bei Einreisen zu touristischen und geschäftlichen Zwecken (Krankenhausbesuche, Messebesuche) zu Schwierigkeiten bei der Visumserteilung gekommen.
Am 3. März 2000 trat der Erlass in Kraft.
Mit dem Erlass wurden die deutschen Botschaften zu einer Vergabepraxis bei der Visa-Erteilung angewiesen, die einen Ermessensspielraum zugunsten des Antragsstellers fixierten: Bei Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers sollte nicht mehr wie bisher eine Ablehnung erfolgen ("in dubio pro securitate") sondern der Antrag positiv beschieden werden, sofern sich sonstige Umstände für oder gegen eine Erteilung die Waage hielten ("in dubio pro libertate"). Das von Joschka Fischer unterzeichnete Dokument erweiterte also den Ermessensspielraum der deutschen Vertretungen bei der Visa-Vergabe nicht, sondern forderten eine wohlwollende Einsatz des Ermessensspielraums. Beschwerden aus Wirtschaft und Politik (Volmer: aus dem parlamentarischen Raum hatten dies gefordert.
In der Folgezeit steigt, auch in Zusammenhang mit anderen Maßnahmen (Reiseschutzversicherung, Reisebüroverfahren) zur Erleichterung der Visumserteilung, die Anzahl der Dreimonatsbesucher insbesondere aus Osteuropa.
Am 26. Oktober 2004 bestimmt ein neuer Erlass, dass bei Zweifel an der Rückkehrbereitschaft Visa-Anträge abgelehnt werden sollen. Damit ist der Volmer-Erlass praktisch aufgehoben.
Anfang 2005 wird Volmer im Rahmen der Visa-Affäre vorgeworfen, der Volmer-Erlass habe den illegalen Menschenhandel begünstigt. In einem kürzlich abgeschlossenen Verfahren am Kölner Landgericht wurde der Erlass als mit verantwortlich für die Schleuserkriminalität bezeichnet. Richter Höppner hierzu: "Das war ein kalter Putsch der politischen Leitung des Auswärtigen Amtes gegen die bestehende Gesetzeslage". Dies wird von den beschuldigten Volmer und Fischer zurückgewiesen.
Volmer stellte im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages am 21.04.2005 dar, dass es bei dem Erlass um Veränderung einer Praxis ging, die auch von CDU-Abgeordneten des Bundestages in Briefen an ihn moniert worden waren. So sei einem Mann mit Hirnturmor das Dreimonatsvisum verweigert worden, obwohl dieser die Kosten der Operation und die Reisekosten zu tragen in der Lage war. Der Erlass sei vom Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages gefordert, gebilligt und unterstützt worden.
Weblinks
- "Volmer-Erlass" nicht verantwortlich für Schleuserkriminalität, Pressemitteilung von L. Volmer