Familienrecht (Deutschland)

Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt
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Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.

Deutsches Recht

Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen einer Ehe sowie desen Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe, das eheliche Güterrecht und die Scheidung und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtliche Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten.
Weiterhin enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, über die Adoption und die Eingetragene Lebenspartnerschaft.

Bei Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und anderer Familiensachen entscheidet das Familiengericht.

Das Familienrecht ist in Deutschland im wesentlichen im gleichnamigen Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§§ 1297 - 1921) enthalten.

Österreichisches Recht

Das Familienrecht wird in Eherecht und Kindschaftsrecht eingeteilt. Ersters bezieht sich auf die Verhältnisse der Ehegatten zueinander, zweiters auf die Verhältnisse der Eltern (bzw. Vater und Mutter einzeln) zum Kind.

Deutsches Recht: Familienrecht-Ratgeber