Belastung (Psychologie)

psychisches Belastungs- und Druckgefühl, das das Risiko von Schlaganfällen, Herzinfarkten, Geschwüren und psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Verschlimmerung einer bereits bestehenden Erkrankung erhöhen kann
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Psychische Belastung ist nach der Norm DIN EN ISO 10075[2] „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.“ Auch aus der Bildschirmarbeitsverordnung (siehe auch Norm DIN EN ISO 9241) ergibt sich die Pflicht, psychische Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.[3]

Mit psychischer Belastung verbundene Arbeitssituation: Die Illustration von Henry Holiday aus Lewis CarrollsThe Hunting of the Snark“ zeigt vorwiegend die umweltbedingte psychomentale Belastung. Von dieser Belastung klar zu unterscheiden ist die in der Person liegende Belastbarkeit. Hinweise auf die Belastbarkeit gibt im Bild die Körpersprache der Figur des Metzgers, der seinem Freund, dem Bieber, eine Rechenaufgabe erklärt. Neben der Freundschaft mit dem Bieber erleichtern Entschlossenheit und Zuversicht dem Metzger trotz aller Störungen die Arbeit: »“The thing can be done,” said the Butcher, “I think. / The thing must be done, I am sure. / The thing shall be done! Bring me paper and ink, / The best there is time to procure.”«[1]

Gemäß DIN EN ISO 10075 kann auch von mentaler Belastung[4] gesprochen und damit eine Assoziation der psychischen Belastung einer Person mit irgend einer Art von individuellem psychischem Defizit dieser Person vermieden werden. Der Begriff lässt sich mit dem Begriff der psychischen Belastung in dem Begriff der psychomentalen Belastung zusammenfassen.

Belastungen sind Wirkungen der Situation, in der sich ein Organismus befindet. Der Begriff beschreibt also Situationen und nicht Eigenschaften von Personen. Im Unterschied zum Begriff der Belastung bezeichnet der Begriff Stress „die unspezifische Reaktion des Organismus auf jede Form von Belastung“[5][6]. In Abhängigkeit von der Art der Belastung und den individuellen psychischen Voraussetzungen kann die Belastung - und Stress als die Reaktion auf die Belastung - sowohl schädlich wie auch anregend wirken. Anregende Beanspruchungen können langfristig zur persönlichen Entwicklung und Gesunderhaltung beitragen. Schädlicher Stress ist die Folge von Fehlbelastung und kann zur Ermüdung und zu psychosomatischen Erkrankungen führen.

Belastungssituationen

Belastungssituationen können erfüllend sein oder als unerwünscht abgewehrt werden. Es können Situationen der Fremdbestimmung und Unterordnung sein. Psychische Belastung kann sowohl mit Erfolg wie mit Versagen verbunden sein. Am schwersten zu bewältigen sind psychische Belastungen, die Folge unumkehrbarer Verluste sind.[7]

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Bedeutung psychischer Belastungen

Psychische Belastungen entwickeln sich seit Jahren zu einem ernst zu nehmenden Thema in der Arbeitswelt. Allein bei den Männern stieg der Anteil psychischer Belastungen zwischen 1994 und 2003 um 82 Prozent an, so das Ergebnis einer im Mai 2005 vom Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) vorgelegten Studie[8]. Auch die jährlichen Berichte[9] an den Bundestag zum Berufskrankheitengeschehen zeigen, dass der Anteil der psychischen Belastungen unter allen gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz zunimmt. Nach Mitteilungen der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hatte die Anzahl der durch psychische Erkrankungen (Diagnosegruppe ICD-10) verursachten Fehltage im Jahr 2001 einen Anteil von 6,6% an allen krankheits- und unfallbedingten Tagen in diesm Jahr. Im Jahr 2002 betrug der Anteil 7,0%, in 2003 9,7%, in den Jahren 2004 und 2005 lag er bei 10,5%.[10] Ein Anteil von 10,6% wurde im Jahr 2006 erreicht.[11]

Makroökonomisch fehle es nach Leo Nefiodow der Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft „vor allem an psychosozialer Gesundheit. Die größte Wachtumsbarriere am Ende des fünften Kondratieff sind die hohen Kosten der sozialen Entropie[12]. Bereits im Jahr 1930 stand in einem Papier der „Deutschen Krankenkasse“: „In zehn oder fünfzehn Jahren wird man erst erkennen, dass die Zahlen der Unfälle und der körperlichen,durch Gase, Staubteile, Dünste und Feuchtigkeitseinwirkungen hervorgerufenen Berufskrankheiten durch nervöse und mentale Erkrankungen und Leiden abgelöst sein und in ihren Ausmaßen vielleicht die bisher bekannten übertreffen werden.“[13] „Depressive Verstimmungen“ als Folge anhaltenden Stresses am Arbeitsplatz steht bereits heute an vierter Stelle der weltweiten Krankheitsbelastung.[14]

Bereiche der psychischen Belastung

Nach DIN EN ISO 10075 sind beeinträchtigende Folgen psychischer Arbeitsbelastung in den folgenden Bereichen zu vermeiden: Aufgaben und Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation und zeitliche Organisation der Arbeit. DIN EN ISO 9241 beschränkt sich nicht nur auf die technischen Apekte der Bildschirmarbeit und anderer Mensch-Maschine-Schnittstellen, sondern in der Norm wird auch der Erhalt sozialer Kontakte, die Vermeidung eines unangemessenen Zeitdrucks und die Förderung des Wohlbefindens thematisiert.[15]

Gefährdungsbeurteilung und Mitbestimmung

Psychische Belastungen müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die Gefährdungsbeurteilungen beschreiben dabei nicht individuelle psychische Befindlichkeiten und insbesondere nicht psychopathologische Befindlichkeiten von Arbeitnehmern, sondern psychische Belastungen, die von Arbeitsprozessen und Arbeitsumgebungen ausgehen. Werden Arbeitnehmer für eine Gefährdungsbeurteilung gefragt, so antworten sie also als Kenner ihrer Aufgabe und ihres Arbeitsumfeldes und nicht zur Beschreibung ihrer persönlichen psychomentalen Befindlichkeit.

Voraussetzung für die Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilungen ist nicht erst das Vorliegen einer konkreten Gefährdung, denn eine Gefährdung, die nach dem Arbeitsschutzgesetz vermieden werden soll, tritt bereits dann ein, wenn die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder deren Eintrittswahrscheinlichkeit besteht.[15]

Beschlüsse[16] des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Juni 2004 bestätigten, dass Betriebsräten bei der Gestaltung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ein volles Mitbestimmungsrecht zusteht. Da es bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes gerade im Bereich der psychischen Belastung sehr weite Ermessensspielräume gibt, sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsräte in diesem Bereich besonders weitgehend.

Kontroversen

Das Vorantreiben des Arbeitsschutzes im Bereich psychischer Belastungen ist eine besondere Aufgabe und Verpflichtung von Arbeitgebern, Betriebsräten[17] und den Behörden des Arbeitsschutzes. Interesse an einer stärkeren Berücksichtigung psychomentaler Fehlbelastungen im Arbeitsschutz haben schon aus Kostengründen die Krankenkassen sowie die Berufsgenossenschaften, während Arbeitnehmervertreter und und Behörden ein gleiches Interesse auf Grund ihrer Aufgabenstellung haben.

Als Kostenfaktor stellen sich psychomentale Fehlbelastungen dem Arbeitgeber erst dann dar, wenn sie hinreichend eindeutig entsprechenden Abwesenheitszeiten zugeordnet werden können oder wenn Haftpflicht eintritt. Abwesenheitszeiten können jedoch auch durch Maßnahmen reduziert werden, die nicht der Verminderung von Fehlbelastungen dienen. Verantwortung und Haftung kann schon durch die Beeinflussung der Beobachtung[18] psychomentaler Belastungen minimiert werden.

Gemeinsam haben viele Veränderungen im Bereich der Unternehmensführung die als Aufgabenbereicherung darstellbare Verlagerung von Komplexität auf den Arbeitnehmer. Solche Maßnahmen entziehen sich ihrer Natur gemäß einer zweifelsfreien Beobachtung, führen aber zu klar beobachtbaren Effizienzsteigerungen. Für Arbeitgeber bedeutet darum eine bewusstere Thematisierung der psychomentalen Belastungen, dass die durch veränderte Führungsprinzipien bewerkstelligte Verlagerung von Kosten auf Arbeitnehmer in Form der psychomentalen Belastung nun doch wieder deutlicher wahrgenommen und damit zum Gegenstand von Verantwortung, Haftung und Verhandlungen werden können. Beispiele für Führungskonzepte, die die psychomentale Belastung von Arbeitnehmern verändern, sind Matrixorganisationen, in denen ein Mitarbeiter mehrere Projektleiter als „interne Kunden“ zu bedienen hat und seine Belastung „eigenverantwortlich“ organisieren muss, wobei der Wechsel zwischen verschiedenen Prozessen („Task Switching“[19]) nur eine von vielen Herausforderungen ist. Ein weiteres Beispiel für Veränderungen der psychomentalen Belastung sind die Konstrukte des Arbeitnehmers als „Unternehmer im Unternehmen“ oder als „Business Partner“[20], das zu einer Umverteilung von Verantwortung auf niedrigere Hierarchien führte (gelegentlich einhergehend mit einer als Demokratisierung dargestellten Verflachung der Hierarchien), ohne dass damit notwendigerweise eine entsprechende Umverteilung der Resourcen und Entscheidungsbefugnisse mit einher gingen. „Die alte Unversöhnlichkeit wird aus dem Betrieb entfernt und zum privaten Problem des neuen Arbeitnehmer-Unternehmers umdeklariert.“[21]

Positionspapier der BDA

Welche Hindernisse sich Arbeitnehmervertretungen und Behörden bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes entgegenstellen, wird in einem „Positionspapier“[22] der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) deutlich. Die Hauptangriffspunkte sind im Fazit des Papiers zusammengefasst. Die „Komplexität“ und das „Facettenreichtum“ erschwere Gefährdungsbeurteilungen, die nach Ansicht der Arbeitgebervereinigung auch nur dann notwendig seien, wenn konkrete Gefährdungen vorlägen. Das Gesetz erzwingt jedoch die Beobachtung und Dokumentation der Gefährdung schlechthin, also gegebenenfalls auch Verantwortung des Arbeitgebers für die Feststellung, dass keine Gefährdung durch psychomentale Belastung gegeben sei. Diese Feststellung kann dann vom Arbeitnehmer und von Arbeitnehmervertretern überprüft werden.

Weiterhin führt die Arbeitgebervereinigung aus, dass Arbeitgeber für die individuelle psychische Verfasstheit und psychische Belastungen außerhalb des Arbeitslebens nicht verantwortlich seien. Jedoch sind diese privaten Belastungen ohnehin nicht Gegenstand der Arbeitsschutzes, was wiederum die Umwandlung beruflicher Belastungen in private Probleme[21] stärker in das Blickfeld rücken lassen könnte.

Die Zunahme psychischer Belastungen wird bezweifet, denn die Fortschritte im Bereich anderer Gefährdungen führe zu mehr Aufmerksamkeit für psychische Belastungen. Der Frage, ob die „massive Zunahme der Arbeitsunfähigkeisfälle in der Kategorie ‚Psychische und Verhaltensstörungen‘ in relativ kurzer Zeit“ nur ein „Artefakt“ sei wurde nach einer Expertenbefragung von der DAK beantwortet: „Die Mehrheit der Fachleute kommt zu dem Schluss, dass es tatsächlich mehr Fälle gibt. Für wichtig halten sie aber auch, dass psychische Erkrankungen von den Hausärzten häufiger entdeckt bzw. richtig diagnostiziert werden.“[23]

Weitere Angriffspunkte werden im Positionspapier der Arbeitgebervereinigung an verschiedenen Stellen aufgeführt: Die Kompetenz für den Arbeitsschutz läge vorwiegend in der Hand der Arbeitgeber, die Kompetenz von Behörden, Krankenkassen und Gewerkschaften wird teilweise in Frage gestellt. Psychische Belastungen haben positive und in „Einzelfällen“ negative Auswirkungen. Die Praktikabilität von Verfahren zur Erfassung psychischer Belastungen und die ISO Norm 10075 werden in Frage gestellt. Bezweifelt wird insbesondere der hohe Grad an Mitbestimmung[15], den Betriebsräte beanspruchen.

Maßnahmen

individuell

 

Vom Einzelnen anwendbare Maßnahmen können auf eine Verbesserung der Belastbarkeit (Psychologie) beziehungsweise der Resilienz hinwirken. Ist das mit akzeptabem Aufwand und gegebenenfalls auch mit der Hilfe von Vertrauenspersonen nicht möglich, kann auf individueller Ebene versucht werden, einer Fehlbelastung auszuweichen.

Die zunehmende Bedeutung der psychomentale Belastung wird auch an einem entsprechend großen Angebot an Beratungsliteratur zur „Selbsthilfe“ deutlich. Beispielsweise zum Thema „Burnout“ sind bei einem großen Internet-Buchändler mehr als 300 Titel zu finden. Ihrer Natur gemäß sprechen Selbsthilfe-Bücher vorwiegend die individuell „eigenverantwortliche“ Ebene an, die im Berufsleben dort besonders wichtig ist, wo mangels starker, kompetenter und proaktiv handelnder Arbeitnehmervertretungen der Einzelne auf organisatorischer Ebene wenig bewirken kann. Der Qualitätsbereich der Beratungsliteratur in diesem Bereich ist sehr weit. Der Hintergrund der Autoren reicht von soliden psychologischen und unkompromittierten Grundausbildungen[24] bis zu Beratungsbüchern, die sich aus dem Esoterikbereich[25] in das Psychologie-Regal hochgearbeitet haben und dem Einzelnen die volle Verantwortung für sein psychomentales Befinden zuweisen.

Arbeitnehmervertreter können neben der oft langwierigen und zähen Arbeit auf der Organisationsebene ebenfalls dabei helfen, auf der individuellen Ebene im Fall einer psychomentalen Fehlbelastung individuelle Sofortmaßnahmen zu unterstützen. Eine in der Praxis sehr schnell umsetzbare Sofortmaßnahme im Umgang mit schädlichen psychischen Belastungen ist für individuell betroffene Arbeitnehmer das rechtzeitige Gespräch mit einer Person ihres Vertrauens, insbesondere mit Familienangehörigen und dem Hausarzt, aber auch mit Betriebsratsmitgliedern und Sozialberatern. Hierbei sollte die Belastungssituation und das eventuelle Fehlen einer ausreichendend realistischen Gefährdungsbeurteilung schriftlich festgehalten werden. Im Betriebsrat, soweit vorhanden, finden betroffene Arbeitnehmer Ansprechpartner beispielsweise in den Ausschüssen, die sich mit dem Arbeitsschutz und mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf befassen und dem Fehlen oder der Unvollständigkeit von Gefährdungsbeurteilungen auf Unternehmensebene nachgehen können.

Bei der Beratung von Arbeitnehmern ist auf strenge Vertraulichkeit zu achten. In einer Rundfunksendung[26] zum Thema Warnsignale - Seelische Gesundheit am Arbeitsplatz warnte[27] ein Betriebsratsmitglied eines großen Dienstleistungsunternehmens davor, dass „Kündigungen aus persönlichen Gründen“ eine Folge davon sein können, dass Unternehmen von psychischen Problemen ihrer Mitarbeiter erfahren: „Wir haben erlebt, dass psychische Erkrankungen eher als Vorlage für den Arbeitgeber dienen, angeschlagene Personen, die den Produktionsprozess nicht durchstehen, rauszuschmeißen. Wir haben erlebt, dass auch der Rückhalt auch am Arbeitsgericht da nicht sehr groß ist, das heißt, der Arbeitgeber bekommt also in der Regel Recht mit solchen Kündigungen.“ Es kann darum abhängig von der Unternehmenskultur sinnvoll sein, dass Arbeitnehmer bei der Suche nach der Beratung durch Ärzte oder Organisationen darauf achten, dass zwischen ihrem Berater und dem Unternehmen ein ausreichender Sicherheitsabstand besteht. Geeignete Beratungseinrichtungen lassen sich beispielsweise über die arbeitsmedizinischen Institute der Universitäten und auch im kirchlichen Bereich finden.

organisatorisch

Auf der betrieblichen Ebene ist die konsequente Umsetzung der Gesetze und Bestimmungen des Arbeitsschutzes im Bereich der psychomentalen Belastung die wirksamste Maßnahme. Materialien und Werkzeuge zur Umsetzung des Arbeitsschutzes im Bereich der psychomentalen Belastung sind reichhaltig vorhanden. Die Komplexität des Themas verleitet selbst Betriebsräte oft dazu, das Thema zu vernachlässigen, aber alleine schon die zur Verfügung stehenden Werkzeuge[28] zeigen, dass ein sehr strukturiertes Vorgehen möglich ist. Der erste und entscheidende Schritt ist dabei die bereits zuvor beschriebene Gefährdungsbeurteilung.

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Betriebsräten die Möglichkeit, sich alle Ressourcen zu sichern, die zur Bearbeitung des Themas erforderlich sind, denn die Sicherung des Arbeitsschutzes nicht nur eine Pflicht der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmervertreter. Bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Bereich der psychomentalen Belastung ist Wissen die wichtigste Grundlage für erfolgreiche Arbeit.[15] Erforderlich sind gute Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes[29] und der Rechtsprechung, denn Gesetze und Urteile liefern nicht nur Wissen, sondern auch Handhaben, die bei der Durchsetzung des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Gute Unterstützung finden Arbeitnehmervertreter auch bei Versicherungen, Berufsgenossenschaften, den Behörden der Gewerbeaufsicht und nicht zuletzt bei Betriebsräten, die den Arbeitsschutze im Bereich der psychomentalen Belastung bereits erfolgreich umsetzen konnten.

Einzelnachweise

  1. Charles Lutwidge Dodgson (Lewis Carroll): The Hunting of the Snark, Fit the Fifth: The Beaver's lesson, (1876)
  2. DIN EN ISO 10075, Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen
  3. BAG: Beschluss 1 ABR 4/03 vom 8. Juni 2004: „Nach § 3 der Bildschirmarbeitsverordnung hat der Arbeitgeber bei dieser Beurteilung bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.“
  4. Im Englischen ist der Titel für die Norm DIN EN ISO 10075 „Ergonomic Principles Related To Mental Workload“
  5. BDP-Bericht: S. 55 im Bericht des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz in Deutschland, 22. April 2008
  6. Hans Seyle: Hormones and Resistance, 1971
  7. Christian Bourion: Emotional Logic and Decision Making: The Interface Between Professional Upheaval and Personal Evolution, 2004, ISBN 978-1-4039-4508-2 (Original: La logique emotionnelle, 2. Ausgabe 2001, ISBN 978-2-7472-0236-7)
  8. Wissenschaftliches Institut der AOK: Psychische Erkrankungen führen immer häufiger zur Arbeitsunfähigkeit (PDF), 10. Mai 2005
  9. Bundestagsdrucksachen: Psychische Belastung im Berufskrankheitengeschehen
  10. BDP-Bericht: Tabelle 3, S. 10
  11. Bundestagsdrucksache 16/7704, Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2006, S. 29, Tabelle 10
  12. BDP-Bericht, S. 11 und Leo Nefiodow: Der sechste Kondratieff: Wege zur Produktivität und Vollbeschäftigung im Zeitalter der Information, 2000, S. 136
  13. BDP-Bericht, S. 49 und Hans Mayer-Daxlanden: Der Einfluß der Fließarbeit auf die Gesundheit des amerikanischen Arbeiters, 1930, Deutsche Krankenkasse, 17, Spalte 551
  14. Lennart Levi: Würze des Lebens oder Gifthauch des Todes?, 2002, In: magazine, 5 (Stress lass nach! Bewusster Umgang mit Stress), S. 11-13
  15. a b c d Jens Gäbert, Brigitte Maschmann-Schulz: Mitbestimmung im Gesundheitsschutz, 2. Auflage, 2008, ISBN 978-3-7663-3870-9
  16. BAG: Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz, 1 ABR 13/03 und 1 ABR 4/03, 8. Juni 2004
  17. Martin Resch, Andreas Blume: Tausendmal diskutiert und doch ist nichts passiert (zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung), BIT Bochum, Computer Fachwissen Nr. 2/2004 und 3/2004 (Der Artikel berücksichtigte noch nicht das über die dort dargestellte Rechtsposition sogar hinausgehenden Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 8. Juni 2004, demzufolge Gefährdungsbeurteilungen auch ohne Vorliegen konkreter Gefährdungen psychischer Belastungen zu erstellen sind.)
  18. Beeinflussung der Beobachtung: Verringerung der wahrgenommenen „Dissonanz“ zwischen Wunsch und Wirklichkeit durch Beeinflussung der Wahrnehmung
  19. Kermit Pattison: Worker, Interrupted: The Cost of Task Switching, 28. Juli 2008
  20. „Human Capital als Business Partner“, gefunden in einer Beschreibung der Ziele des Goinger Kreises, einer Vereinigung von Personalfachleuten verschiedener deutscher Unternehmen
  21. a b Andreas Zielcke: Der neue Doppelgänger. Die Wandlung des Arbeitnehmers zum Unternehmer - Eine zeitgemäße Physiognomie, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20. Juli 1996, Bilder und Zeiten
  22. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber: Position der Arbeitgeber zur Bedeutung psychischer Belastungen bei der Arbeit 2005, ISBN 978-3-938349-05-2
  23. BDP-Bericht: S. 10
  24. Hans-Peter Unger, Carola Kleinschmidt: Bevor der Job krank macht: Wie uns die heutige Arbeitswelt in die seelische Erschöpfung treibt - und was man dagegen tun kann, 2007, ISBN 978-3466307333
  25. Thorwald Dethlefsen: Schicksal als Chance, 9. Auflage, 1979/1998, ISBN 978-3-442-16115-7. „[Der Mensch] hat sich zu bemühen, eine möglichst nützliche Zelle zu sein, so wie er es von seinen Körperzellen erwartet, damit er nicht zum Krebsgeschwür dieser Welt wird. Verlässt er dennoch die Ordnung mutwillig, um seine missverstandene Freiheit auszukosten, so sollte er sich nicht wundern, wenn er eliminiert wird.“ (S. 41) und „Eine der häufigsten Formen in der heutigen Zeit, Macht auszuüben, ist die Krankheit. Krankheit garantiert in unserer Zeit dem einzelnen einen kritiklosen Freiraum für seine unbewußten Machtansprüche.“ (S. 233)
  26. Bayerischer Rundfunk, B5 am Sonntag: Gesundheitsmagazin vom 14. Dezember 2008, darin im Podcast ab Minute 10 der Beitrag: Warnsignale - Seelische Gesundheit am Arbeitsplatz als Berichterstattung über die Veranstaltung Seelische Gesundheit am Arbeitsplatz - Gefährdungen und Warnsignale zwischen Burn-out und Depression mit dem Referenten Peter Angerer (Institut und Poliklinik für Arbeits- und Umweltmedizin der LMU München)
  27. BR5-Podcast ab Minute 13
  28. Rolf Satzer, Max Geray: Stress - Psyche - Gesundheit. Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, 2008 (2. Auflage), ISBN 978-3766336835
  29. Michael Kittner: Arbeitsschutzgesetz - Basiskommentar..., 4. Auflage 2007, ISBN 978-3-7663-3788-7

Literatur

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben. Erkennen - Gestalten., 2002, ISBN 3-88261-431-5
  • Doyle, Christine: Work and Organizational Psychology. An Introduction with Attitude., Kapitel 4: A Study of Stress: Design of Environments and of Work 2003, ISBN 978-0415208727
  • Enzmann, D., & Kleiber, D.: Helfer-Leiden: Stress und Burnout in psychosozialen Berufen. Heidelberg: Roland Asanger Verlag 1989.
  • Europäische Norm EN ISO 10075-1.: Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung. Teil 1: Allgemeines und Begriffe: DIN Deutsches Institut für Normung e.V., 2000.
  • Hauß, F.: Arbeitsbelastung und ihre Thematisierung im Betrieb, Berlin 1983. ISBN 3-593-33161-6
  • Krause, A.: Lehrerbelastungsforschung - Erweiterung durch ein handlungspsychologisches Belastungskonzept, in: Zeitschrift für Pädagogik, 49(2), 2003, S. 254-273.
  • Erich Latniak / Anja Gerlmaier: Zwischen Innovation und täglichem Kleinkrieg (Belastungssituation von IT-Beschäftigten), IAT-Report 2006-04, ISSN 1619-1943
  • Andreas Hillert und Michael Marwitz: Die Burnout Epidemie. Oder brennt die Leistungsgesellschaft aus?, München: Beck 2006. ISBN 3406535895
  • Satzer, R., Geray, M.: Stress - Psyche - Gesundheit, das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-7663-3683-5

Siehe auch