Gerechter Krieg

Lehre/Frage, wann ein Krieg gerecht ist
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Der Ausdruck gerechter Krieg bezeichnet in der klassischen Vorstellung einen Krieg, der bestimmte moralische und rechtliche Bedingungen erfüllt.

Die Lehre vom Gerechten Krieg ist im Christentum entstanden.

Wenn auch das Urchristentum den Krieg generell aus ungerecht ansah und die Beteiligung daran als Götzendienst verurteilte, wandelte sich mit der Konstantinischen Wende auch die Einstellung zum Krieg

Unter Rückgriff auf antike Wurzeln (Cicero) entfalteten Ambrosius von Mailand, Augustinus von Hippo und Thomas von Aquin eine ausgefeilte Lehre vom gerechten Krieg. Die Folge innerhalb der Kirche war u.a., dass Fahnenflüchtige von den Sakramenten ausgeschlossen wurden.

Nach dieser Auffassung zählt man zum Gerechten Krieg folgende Kriterien

  • ein gerechter Grund (causa justa)
  • die rechte Absicht, der Wille zur Gerechtigkeit (intentio recta). Dazu kann Vergeltung zählen, nicht aber Habgier.
  • eine obrigkeitliche Kriegserklärung (legitima auctoritas)
  • die Verhältnismäßigkeit (debitus modus), ein übermäßiger Verschleiß menschlicher wie technischer Ressourcen sei zu vermeiden.
  • vernünftige Proportionen: Die Missstände nach dem Krieg sollten nicht die Misstände vor dem Krieg in den Schatten stellen.
  • Krieg ist ultima ratio. Solange nicht alle vernünftigen diplomatischen und politischen Mittel ausgeschöpft sind, kann man von Gerechtem Krieg nicht sprechen.
  • Ein Gerechter Krieg unterscheidet bei der Auswahl seiner Ziele. Er richtet sich gegen die militärischen Verursacher des Übels und schont die Zivilbevölkerung. Er unterlässt die Bombardierung ziviler Wohngebiete, die kein militärisches Ziel darstellen, sowie Terrorakte oder Repressalien gegen die Zivilbevölkerung.
  • Ein gerechter Krieg hat das Prinzip der Proportionatität achten. Die aufgewendete Stärke hat dem Übel zu widerstehen, und dem Guten zum Wachstum zu verhelfen. Je höher die Zahl der Kollateralschäden, desto verdächtiger der moralische Anspruch der kriegführenden Partei.
  • Die Folter ist untersagt.
  • Kriegsgefangene sind human zu behandeln.

Die Folgen der großen Kriege des 20. Jahrhunderts leiteten auf kirchlicher Seite ein Umdenken ein. Die 1. Vollversammlung des ÖRK (1948) formulierte mit dem Satz Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein eine grundsätzliche Absage an eine Gerechtigkeit moderner (Nuklear)kriege, sowie eine Absage an die "ultima ratio"-Option. Auch der prinzipielle Pazifismus fand Unterstützer.

Auf katholischer Seite wurde das ius ad bellum auf eine sittlich begründete Verteidigung reduziert, sowie eine anerkannte Weltautorität gefordert.

In den Auseinandersetzungen des Kalten Krieges suchten die Kirchen in beiden Teilen Deutschlands in den 1980er jahren die Idee eines "Gerechten Friedens" anstelle der Lehre vom Gerechten Krieg zu etablieren. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wird jedoch wieder verstärkt für das "Verteidigungsrecht" "militärische Zwangsmaßnahmen" bzw. humanitäre Interventionen argumentiert.

Theoretiker des gerechten Krieges

siehe auch