Der umgangssprachliche Begriff Homo-Ehe (seltener Homoehe) ist ein medialer Neologismus und bezeichnet diverse rechtliche und religiöse Verbindungen gleichgeschlechtlicher Partner. Der Begriff setzt sich zusammen aus einer Abkürzung von Homosexualität („Homo“) und dem Wort „Ehe“.
Der Begriff bezeichnet:
- die gleichgeschlechtliche Ehe in Belgien, den Niederlanden, Norwegen (ab 2009), Südafrika, Spanien, Kanada und in den US-Bundesstaaten Massachusetts und Connecticut, in Kalifornien stimmten die Bürger in einer Volksabstimmung am 4. November 2008 gegen die Homo-Ehe. Auch wenn das Ergebnis noch nicht amtlich ist wurden in verschiedenen Counties der Vollzug der Homo-Ehe bereits gestoppt.
- Eingetragene Partnerschaften in verschiedenen Ländern, darunter:
- das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland
- das Partnerschaftsgesetz in der Schweiz
- die Civil Union (auch: Registered Partnership, deutsch: „eingetragene Partnerschaft“) in zahlreichen Ländern. Diese Ausdrücke werden auch oft in der englischen und internationalen Berichterstattung und Fachkorrespondenz als Überbegriff für die unterschiedlichen Rechtsinstitute verwendet.
- PACS (Pacte civil de solidarité) in Frankreich
- Domestic Partnership (deutsch: „Häusliche Partnerschaft“) in einigen Ländern
- Reciprocal Beneficiary law (deutsch: „Gesetz zur gegenseitigen Nutznießung“) im US-Bundesstaat Hawaii (seit 1997)
- Zivilpakt, ein Partnerschaftsmodell der österreichischen Partei der Grünen.
- die religiöse Segnung gleichgeschlechtlicher Paare.
Begriffsbildungskritik
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) war nicht besonders glücklich mit diesem Ausdruck, da er einige semantische Probleme enthält. Die Kurzform „Homo“ ist ihrer Meinung nach im alltäglichen Sprachgebrauch mit negativen Assoziationen behaftet (wobei sich dies durch die sich vermehrenden verschiedenen Wortkreationen mit „Homo-“ langsam relativiert) und außerdem sei der Begriff „Homo“ männlich besetzt (→Zum Begriff Homosexualität) und somit als Dachbegriff für weibliche Partnerschaften ungeeignet. In ihrer Zeitschrift Der Sprachdienst veranstaltete sie, wie in jeder Ausgabe zu einem anderen Thema, im Herbst 2001 eine „Preisfrage“. Eingesendet werden sollten Synonyme und eine Fachjury wählte dann den Sieger. Dazu wurde 2002 das Wort „Gleichenehe“ gekürt. Weitere Vorschläge waren: Männerehe, Frauenehe, Regenbogenehe, Similarehe und Treuebund.[1][2][3] Eine geläufigere Möglichkeit, diese Probleme zu umgehen, ist die Verwendung des Begriffs „gleichgeschlechtliche Ehe“. Der Begriff Homo-Ehe war auch einer der zwölf Vorschläge der GfdS für das Wort des Jahres 2001 in Deutschland, dem Jahr, als dort das Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen wurde und in Kraft trat.
Von den Gegnern solcher Rechtsinstitute wird oft von der „so genannten Homo-Ehe“ gesprochen oder der Begriff mit Anführungszeichen versehen. In der Diskussion, vor allem mit konservativen Kräften sollte er vermieden werden, da jene hier keine Ehe sehen und sich deshalb an der Verwendung des Wortes stören. Auch verbiete sich die Verwendung jenes Begriffes durch den in der deutschen Verfassung stehenden Schutz der Ehe, der auf kein anderes Rechtsinstitut ausgeweitet werden dürfe. Schon alleine gleiche Rechte würden den Schutz der gegengeschlechtlichen Ehe aufheben.
Einzelnachweise
- ↑ Axel Schock und Karin Schupp: Out-Takes, Querverlag, März 2005, ISBN 3-89656-116-2, S. 98, „Homo-Ehe“
- ↑ Lutz Kuntzsch: Teuro, Nitrofen und Bonusmeilen – Aktuelles in der deutschen Sprache im Jahre 2002, Gesellschaft für deutsche Sprache, Wiesbaden, 2002
- ↑ hüti: Sprachforscher suchen Begriffe für „Homo-Ehe“, faz.de, 8. April 2002