Zivildienstleistender (Abkürzung: ZDL, ugs.: Zivi). Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Wehrdienst. Ein ZDL hat den Wehrdienst an der Waffe verweigert und wird dafür zum Ersatz- oder Zivildienst herangezogen.
Zivildienstleistende erhalten die gleichen Rechte und Pflichten wie Wehrdienstleistende auch. Einige zusätzliche Rechte und Pflichten sind ebenfalls eingerichtet worden. Das bedeutet:
- sie müssen eine Dienstunterkunft beziehen, worauf mit einer Heimschlaferlaubnis verzichtet werden kann
- sie erhalten kostenlose Heilfürsorge
- sie sind dienstverpflichtet
- sie dürfen nur mit besonderer Erlaubnis einen Nebenjob annehmen (Wehrdienstleistende dürfen dies gar nicht)
- sie müssen einen ein- bis dreiwöchigen Kurs ablegen, der, je nach Art des Dienstes, einen Erste-Hilfe-Kurs, Staatsbürgerschaftskunde und ähnliches enthalten sollte.
Zivildienst kann man in verschiedenen sozialen Einrichtungen wie Sozialdiensten und -stationen (z.B. Caritas), beim Roten Kreuz, in Krankenhäusern, aber auch z.B. beim Bund Naturschutz ableisten. Diese können beim Familienministerium (dessen Name sich in der Geschichte der Bundesrepublik allerdings immer wieder änderte) eine Anerkennung als Zivildienststelle beantragen und erhalten dadurch das Recht, Zivis einzustellen.