Der Generalrat (frz. conseil général, wörtlich allgemeiner Rat) ist das oberste gewählte Gremium eines französischen Départements.
Die Mitglieder des Generalrates werden in direkter Wahl auf sechs Jahre gewählt. Dabei wird alle drei Jahre die Hälfte Mitglieder neu gewählt. Als Wahlbezirke dienen dabei die Kantone, daher heißen diese Wahlen Kantonalwahlen.
Durch die Dezentralisierungsgesetze von 1982 wurde die Stellung des Generalrates gegenüber dem Präfekten gestärkt.