Beamter (Deutschland)
Person in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in Deutschland
Ein Beamter ist ein vom Staat beschäftigter Arbeitnehmer, der einen (vom Angestellten) abweichenden Status genießt. Dieser Beamtenstatus ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Das Beamtenrecht soll sicherstellen, dass die Exekutive und Judikative des Staates funktionsfähig bleiben und beispielsweise nicht durch Streiks "lahmgelegt" werden können.
Deutschland
Deutsche Beamte werden nach ihrer Probezeit auf Lebenszeit angestellt. Sie haben eine besondere Treuepflicht dem Dienstherrn gegenüber und z.B. kein Streikrecht. Dafür ist der Dienstherr ihnen gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet; ihre Besoldung muss dem Amt angemessen sein.
Es gibt in Deutschland verschiedene Dienststufen:
- einfacher Dienst
- mittlerer Dienst
- gehobener Dienst (eventuell mit Leitungsfunktion, in der Regel ist ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium Voraussetzung)
- höherer Dienst (Leitungsfunktion, normalerweise ist ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium Voraussetzung)
Siehe auch: [Nichtakademische Titel]]