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Staatsmann

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Der Begriff Staatsmann bezeichnet Politiker in hohen staatlichen Ämtern, in der Regel Staats- oder Regierungschefs, die nach allgemeiner Auffassung Bedeutendes geleistet haben. In Ausnahmefällen wird der Begriff auch auf Minister - insbesondere Außenminister - und Diplomaten angewendet. Für ehemalige Staats- und Regierungschefs hat sich in den letzten Jahren die englische Bezeichnung elder statesmen eingebürgert.

Insbesondere im englischen Sprachraum wird mitunter jeder Politiker, der ein nationales Amt bekleidet, als Staatsmann bezeichnet, während dieser Titel im deutschen Sprachraum nur bekannten Persönlichkeiten der politischen Geschichte vorbehalten bleibt.

Die Liste der in deutschsprachigen Enzyklopädien als Staatsmann bezeichneten Persönlichkeiten umfasst sowohl Personen, die wegen ihres vorbildlichen Lebenswandels heilig gesprochen wurden, als auch Personen, die nach heutigen Maßstäben als Kriegsverbrecher gelten können:

Staatsführer eines totalitären Regimes wie Franco, Hitler, Lenin, Mao Zedong, Mussolini und Stalin werden in der Regel nicht als Staatsmann bezeichnet, um sich von diesen Systemen zu distanzieren. Die Aussage des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt, er halte Adolf-Hitler für "einen großen deutschen Staatsmann", wird von der Berliner Staatsanwaltschaft auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft.[1]

Bei Politikern des 20. Jahrhunderts ist die Bezeichnung als Staatsmann noch nicht abschließend geklärt. So wird beispielsweise Konrad Adenauer, der während seiner Amtszeit höchst umstritten war, in zunehmenden Maße als Staatsmann bezeichnet. Auch Helmut Kohl wird mittlerweile immer häufiger als Staatsmann bezeichnet.

In der Debatte um die Gleichstellung von Männern und Frauen ist der Begriff umstritten, da es keine allgemein akzeptierte Entsprechung für politisch bedeutende Frauen in hohen Staatsämtern gibt.