Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv von Diskussion FAQ Rechtliches
Hinweis: Bitte Fragen zu Bildrechten (alles, was mit Abbildungen in der Wikipedia zusammenhängt) auf der Diskussionsseite zu Bildrechte stellen! --Historiograf 23:40, 25. Sep 2004 (CEST)
Ich hoffe, ich bin hier nicht voellig flasch. wie sieht es rechtlich eigentlich mit screenshots von computerprogrammen aus, die man selbst gemacht hat? (ich glaube, dass man die erlaubnis der rechteinhaber des programmes braucht, aber ich bin mir nicht ganz sicher) Steam
Ein paar Fragen (die ich allerdings nicht alle verstehe) von Wikipedia:Rechtliches (jetzt gelöscht):
- Welche Rechte hast du an deinen geschriebenen Texten
- Wie dürfen deine Texte ausserhalb der Wikipedia genutzt werden (sind diese Texte Eigentum der Wikipedia?)
- Wie wird dein Name verwendet in der Wikipedia (Persönlichkeitsrechte)
- kann ich meine Rechte an einem Text in der Wikipedia voll wiedererlangen?
- ....
Gehe ich mit dem Schreiben und Speichern eines Textes einen Vertrag mit der Wikipedia ein?
- Natürlich! Bitte immer den Hinweis auf jeder "Bearbeiten von ..."-Seite beachten! Der folgende Text erscheint nach dem Button zum Speichern der Seite:
- Bitte kopieren Sie keine Webseiten, die nicht Ihre eigenen sind, benutzen Sie keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Copyright-Inhabers!
- Sie geben uns hiermit ihre Zusage, dass Sie den Text selbst verfasst haben, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist, oder dass der Copyright-Inhaber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weisen Sie bitte auf der 'Diskussion:'-Seite darauf hin.
- Bitte beachten Sie, dass alle Beiträge zur Wikipedia automatisch unter der "GNU Freie Dokumentationslizenz" stehen. Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann drücken Sie nicht auf "Speichern".
Externe Inhalte bei Wikipedia
Zu der Antwort auf die Frage "Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild in der Wikipedia zu verwenden; ist das damit ok?" habe ich eine Anmerkung. Ich verstehe nicht, warum die Antwort negativ ausfällt. Wenn ich die Erlaubnis des Urhebers habe, sein Werk in Wikipedia zu veröffentlichen, kann ich dann nicht auch voraussetzen, dass ich damit das Recht habe, das Werk unter die GNU Freie Dokumentationslizenz zu stellen?
--Sledge 20:39, 9. Jul 2004 (CEST)
- Wenn du dem Urheber sagst, dass das Werk durch die Veröffentlichung in der Wikipedia automatisch unter der GNU-FDL steht, und er zustimmt, dürfte das m.E. in Ordnung sein. Damit hast du dann aber die in der FAQ geforderte Zustimmung zur GNU-FDL. Wenn du aber nur fragst "Kann ich das Werk in der Wikipedia veröffentlichen?", kann man nicht davon ausgehen, dass der Urheber weiss, unter welcher Lizenz die Wikipedia steht. Eine spezielle Genehmigung nur für die Veröffentlichung in der Wikipedia ist also nicht ausreichend und nicht möglich. --Jofi 00:46, 10. Jul 2004 (CEST)
- Ok, das ist natürlich richtig. Man sollte sicherstellen, das der Urheber die Konsequenzen der Vereinbarung wirklich versteht. Auf eine lediglich mündliche Zustimmung sollte man sich da am besten gar nicht verlassen. Was mich ein wenig irritiert hat war, dass die negative Antwort auf "Ich habe die Erlaubnis, ..." stillschweigend voraussetzt, dass eine der Vertragsparteien, womöglich absichtlich, wichtige Vertragsinhalte verschweigt. Wenn man voraussetzt, das alle Vertragsparteien in vollem Umfang den Vertragsinhalt verstanden haben, hätte ich eine positive Antwort erwartet. Mein Vorschlag ist also, die Antwort nicht mit einem „Nein.“ sondern mit etwas in der Art „Nur wenn der Urheber verstanden hat, dass...“ einzuleiten. --Sledge 11:44, 10. Jul 2004 (CEST)
- Wenn beide Seiten verstanden haben, dass eine Zustimmung zur GNU-FDL nötig ist, ist es ja in Ordnung, wie auch im Artikel steht. Es gibt eben öfter das Problem, dass der Benutzer, der den Inhalt in Wikipedia einstellt, sich keine Gedanken um die Lizenz macht, und glaubt die Erlaubnis für Wikipedia würde ausreichen. Das hat viel mit Unwissenheit und Desinteresse zu tun, wenig mit arglistiger Täuschung o.ä.
- Ich habe mal aus dem "Nein." ein "Das allein reicht nicht." gemacht. Ich hoffe, das geht so in Ordnung. --Jofi 13:05, 10. Jul 2004 (CEST)
- Ich denke die abgeschwächte Formulierung ist nun besser, da sie nicht von vornherein ausschließt, dass die Erlaubnis des Urhebers tatsächlich unter Kenntnisnahme der Rechtsfolgen erteilt wurde. --Sledge 18:47, 10. Jul 2004 (CEST)
Urheberrechtliche Schutzfrist
Es war gerade eine Darlegung hier zu lesen, die man höflich als nicht besonders hilfreich bezeichnen kann. Was hier etwa über das Datum 1980 zu lesen war, ist schlicht und einfach falsch. Was das Recht der editio princeps unveröffentlichter Werke angeht, so wurde auch dieses nicht verstanden. Lieber gar keine FAQ als eine, die offenkundig ganz und gar uninformiert ist.
Begründung zur Löschung des Absatzes über Editionsschutz
Verschoben nach Wikipedia Diskussion:Bildrechte.
Screenshot-Frage
Im Interesse aller Mitglieder des Portal:Computerspiele hätte ich gerne Klarheit darüber, wie es sich mit Screenshots denn nun rechtlich verhält.--Waluigi 17:26, 16. Dez 2004 (CET)
- Es wäre hilfreich, die wiederholten Hinweise auf dieser Seite zur Kenntnis zu nehmen, dass diese Frage auf die Diskussionsseite von Bildrechte gehört. Lies dir dort bitte alles (auch in den Seitenarchiven) durch, was dazu bereits geschrieben wurde. Hier mag dir antworten wer will - ich nicht. --Historiograf 21:21, 16. Dez 2004 (CET)
Was genau ist "Kopieren" bei einem Text?
Bei der Erstellung von mehreren Beiträgen habe ich fremde Webseiten angeschaut und manchmal auch in Bücher geguckt. Ist es völlig legal, ein Buch zu lesen und dann aus dem Kopf heraus eine Zusammenfassung oder Inhalte davon ins Wikipedia schreiben? Es ist völlig klar, dass copy&paste eine Urheberrechtsverletzung ist, aber wie verhält es sich bei dieser Art von "abschreiben"? Wieviel Eigenleistung muss dahinterstecken, damit es keine "Kopie" ist? Gibt es da allgemeingültige Richtlinien? Gruss, --Keimzelle 09:02, 26. Jan 2005 (CET)
- Wenn du aus dem Kopf nicht wörtlich geschützte Teile reproduzierst, ist das OK. Schau mal ins Web bei Anleitungen zum wiss. Arbeiten, dort gibt es viel zum Thema Plagiat http://www.ub.uni-duesseldorf.de/fachinfo/dvb/zit/ So generell kann niemand deine Frage beantworten, aber Sachverhalte und Informationen an sich sind nicht geschützt, nur ihre sprachliche Verarbeitung (zu der dann aber auch die Gedankenführung gehören kann). Im übrigen sollte es aber auch bei der Wikipedia so sein, dass man fachlich korrekt mit Quellen arbeitet und die vor sich liegen hat, wenn man schreibt und angibt (auch die Weblinks), finde ich. Wenn du trotzdem noch Angst vor einer URV hast: mehr als Löschen kann man sie nicht, wir hatten hier noch keine Hinrichtungen deshalb ;-) --Historiograf 19:07, 26. Jan 2005 (CET)
- Also wäre es auch im legalen Rahmen, wenn ich von aktuellen Büchern eine Art "Shortbook" anlege? Das heißt, ich lese das Buch und versuche es mit eigenen Worten auf wenige Seiten zusammenzufassen und die Kernthesen herauszustellen. Oder wird dadurch das Urheberrecht zu stark verletzt? --JGutenberg2001 03:33, 04. Sep 2005 (CET)
Das würden viele Juristen als zu weitgehend ansehen. --Historiograf 03:39, 4. Sep 2005 (CEST)
- Ich dachte nur, weil es ja anscheinend bei Filmen erlaubt ist die komplette Handlung wiederzugeben. --JGutenberg2001 02:23, 8. Sep 2005 (CEST)
Siehe nun auch Wikipedia:Textplagiat --Historiograf 16:01, 20. Jan 2006 (CET)
Ich habe eine kurze Frage. Ist es Ok die Einleitung eines Wikipedia Artikels (z.b. die ersten Zeilen) in die eigene Seite zu übernehmen, um dann daraufhin auf den eigentlichen Artikel bei Wikipedia zu verlinken ? 00:00, 25. Jul 2006 (CET)
Auch kurze Fragen gehören nicht hierher, sondern auf WP:UF --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:29, 25. Jul 2006 (CEST)
Anwendbares Recht
Junker, Markus, Anwendbares Recht und internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, Diss. Saarbrücken ist ein sinnvolles Werk für alle Leute, die intensiver in die Frage einsteigen wollen, welches Recht z.B. für die Wiki anzuwenden ist. Im Ergebnis sehen deutsche Gerichte deutsches Recht sehr umfassend als einschlägig an; für die Wiki gilt es. Eine ganz andere Frage ist, ob ein Kläger auch im Geltungsbereich des deutschen Rechts einen passenden Beklagten findet, siehe Passivlegitimation. --Berlin-Jurist 14:56, 14. Mär 2005 (CET)
Ich hatte hier schon mal vor langer Zeit auf dieses Werk aufmerksam gemacht, möchte aber davor warnen, die Hürden zu unterschätzen. Obwohl ich juristische Texte leicht lese, setzt Junkers Buch grosse Vorkenntnisse voraus und kann daher mit gutem Gewissen nur juristisch Vorgebildeten empfohlen werden. Konkrete Hilfestellungen sucht man dort vergebens. Forum-Shopping: Kann z.B. ein deutscher Künstler in Frankreich gegen eine in der de Wikipedia veröffentlichte Fotografie seines in D der Panoramafreiheit unterliegenden , in D aufgestellten Werks klagen, wenn das Bild auf den Commons liegt? --Historiograf 19:52, 27. Mär 2005 (CEST)
Creative Commons-Lizenz
Dürfen nur Bilder die unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht sind in Wikipedia verwendet werden oder aber auch Texte? --Muvon53 14:26, 16. Jun 2005 (CEST)
Bitte auf WP:UF stellen --Historiograf 16:01, 20. Jan 2006 (CET)
TOC
Ich halte es für zwingend erforderlich, um bei Problemen genau auf einen Abschnitt verweisen zu können, dass ein TOC der Seite vorliegt. Dies erlaubt auch sofort einen Überblick über die Fragen --Historiograf 16:00, 20. Jan 2006 (CET)
- Falls es jemand sucht: ein weiteres (das letzlich "schuldige") "__NOTOC__" steht in Vorlage:Wikipedia FAQ TOC. --BLueFiSH ✉ 16:21, 20. Jan 2006 (CET)
FDL auf CC portierbar?
Hallo,gibt es generell die Möglichkeit Artikel und Bilder die unter der GNU FDL stehen zu kopieren und sie unter die Creative Commons Lizenz (genauer unter die Share Alike Version/Ausgabe) zu stellen? Selbstverständlich mit Verweis auf Wikipedia, Autoren und Historie des Originalartikels / Originalbild ? --141.70.124.126 01:01, 5. Jun 2006 (CEST)
Nein, aber solche Sachfragen haben hier auch ganz und gar nichts zu suchen, sie gehören auf WP:UF --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 01:05, 5. Jun 2006 (CEST)
Modified Versions
In den FAQ haben keine kryptischen Hinweise (1. Änderung von Rtc, die ich revertierte) etwas zu suchen und ebensowenig englische Zitate aus der GNU FDL, die für Laien keinerlei Nutzen haben. Spezialfragen können allenfalls auf WP:LB angesprochen werden, nicht hier. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:09, 14. Jul 2006 (CEST)
- Sehe ich nicht so. Die momentane Fassung ist irreführend. Ich habe das Thema unter WP:UF#Starkes Copyleft zur Diskussion gestellt. Diese GFDL-Natur sollte hier nicht verschiwegen werden. Offenbar wird die Momentane Fassung als schwaches Copyleft interpretiert. --Rtc 17:02, 14. Jul 2006 (CEST)
Du verwechselst die FAQ-Seite mit einer Diskussionsseite. Ich kann nicht erkennen, dass deine Ansichten irgendeinen nützlichen Kern haben, also sieh davon ab, sie anderen aufzudrücken. Wir arbeiten hier im Team, auch wenn du immer noch Probleme hast, das zu sehen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:50, 14. Jul 2006 (CEST)
zu Frage: Kann ich (1) selbst geschriebene Texte von meiner Homepage, die dort lizensiert sind, in Wikipedia erneut unter GFDL veröffentlichen? Muss ich das (2) auf meiner Homepage vermerken?
Antwort: "(1) Ja, selbstverständlich. (2) Nein, es spricht aber nichts dagegen und schon gar nichts gegen einen Link auf die Wikipedia ;-)"
Hmm ich sehe die Antwort darauf etwas kritischer. Angenommen ein IP kommt her und behauptet er wäre der Verfasser eines Textes auf eine Website, und er veröffentlicht diesen Text auch bei Wikipedia. Ein paar Tage später bekommt Wikipedia Post von dem Abmahnanwalt, den der Rechteinhaber beauftragt hat, es wäre sogar möglich dass es sich um die gleiche Person handelt die den Text bei Wikipedia veröffentlicht hat, was durch eine dynamische IP-Adresse verschleiert wird. Kann man die Antwort wirklich so stehen lassen? Viele Grüße -- Meph666 → post 16:06, 15. Aug. 2007 (CEST)
Welches Recht gilt in der Wikipedia?
Ich weiß, das wurde sicherlich schon oft diskutiert, aber so ganz verstanden habe ich das immer noch nicht. Gilt in der deutschen Wikipedia amerikanisches, oder deutsches, schweizer, österreichisches Recht? Müssen wir uns eigentliches an deutsches Recht halten? Müssen wir uns an amerikanisches Recht halten? Bisher war ich der Meinung amerikanisches Recht müssen wir zwingend einhalten, während wir uns freiwillig (im Sinne der Weiternutzung) dazu entschlossen haben auch deutsches (A, CH) Recht einzuhalten. Nun habe ich festgestellt, dass in der deutschen Wikipedia einige Bilder (Logos) erlaubt sind, die in der englischen Wikipedia (die sich nur an amerikanisches Recht hält) nur verkleinert (unter fair use) abgebildet werden. Wie ist das möglich? Demonwhip 11:06, 9. Feb. 2008 (CET)
Frage ist jetzt unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen Demonwhip 11:55, 9. Feb. 2008 (CET)
1-)Darf man Vorlagen, die unter der GNU-Lizenz stehen kopieren? 2-)Darf man z.B. einen deutschen Artikelinhalt in eine andere Sprache (wie z.B. englisch)übersetzen und es in die englische Wikipedia->
->eintragen?) Guten Tag! Es würde mich sehr über eine baldige Antwort auf meine Frage, die in der Überschrift steht freuen! Gruß, 88.235.212.5 05:09, 6. Okt. 2008 (CEST)
Was ist eine Veröffentlichung
Hallo, ich habe eine möglicherweise recht spezielle Frage, die mir aber doch von sehr allgemeiner Natur zu sein scheint: Gibt es genaue Abgrenzungskriterien, was als Veröffentlichung zu gelten hat? Dass z.B. die Vorführung in Vorlesungen oder Seminaren nur als Bildzitat möglich ist, und man sich somit in eine Grauzone begibt, wenn man (geschützte) Inhalte in Vorträgen etc. zeigt, scheint mir insoweit aus den Erläuterungen der Wikipedia hervorzugehen. Ich habe weitere Fragen. Konkret:
- Ich finde ein Bild in Commons, drucke es aus, und hänge das (ohne Hinweis auf den Urheber) in ein Passepartout in meinem Wohnzimmer. Erlaubt? Wenn ja/nein, unter welcher Lizenz?
- Ein weiteres Bild gefällt mir so, dass ich es bei einem Bilderservice auf Leinwand drucken lasse und anschliessend im Empfang meines Büros ausstelle. Erlaubt? Wenn ja/nein, unter welcher Lizenz?
- Dann verschenke ich ein (unter offener Lizenz, in Wikipedia, Flickr oder sonstwo gefundenes) Bild an einen Freund/Geschäftspartner. Erlaubt? Wenn ja/nein, unter welcher Lizenz?
Mein Rechtsempfinden lässt mcih vermuten, dass die beiden letzteren Fälle sicher unter Publikation fallen und damit nur unter Einhaltung der Lizenzbedingungen möglich sind, dass ich in meiner eigenen Wohnung aber nichts der Öffentlichkeit zugänglich mache (auch wenn Gäste kommen), und ich das deswegen einfach benutzen darf – im Grunde sogar dann wenn es gar nicht unter GFDL oder CC steht. Ist das richtig? --Port Disk. 02:04, 29. Nov. 2008 (CET)