Diskussion:Internetforum/Archiv/1
Ich finde, wir sollten keine Weblinks zu einzelnen Foren angeben. Da wäre einmal die Sache, dass wir eigentlich keine Linksammlung sind. Aber ok, das müssen wir nicht soo streng sehen. Es gibt allerdings einfach zu viele Foren. Besser fände ich, wenn wir auf halbwegs gepflegte Linksammlungen zu Internetforen verlinken würden. — Matthäus Wander 11:44, 22. Feb 2004 (CET)
Nein, Links zu verschiedenen Themen-Foren sollten nicht aufgezählt werde. Ich denke die grössten nicht-kommerziellen Softwarepakete, mit denen Foren und Online-Communities aufgebaut werden können, sollten nicht fehlen. Daher habe ich diese Bezeichnung "Weblinks zu Foren-Software" ergä¨nzt.
- Die stehen bereits unter Webforum. --Matthäus Wander 13:03, 8. Apr 2004 (CEST)
Ich werde in Zukunft, die Begriffe "Online-Forum" und "Online-Community" sowie "Virtual-Community" auf eigene Seiten Stellen und weiter erklären, jedoch zurzeit sind sie hie noch gut aufgehoben. --Habu 11:54, 8. Apr 2004 (CEST)
- Auch das ist so oder ähnlich unter Webforum aufgeführt. --Matthäus Wander 13:03, 8. Apr 2004 (CEST)
Danke für's Löschen m.W. Das motiviert zum Mitmachen! *ironisch* Die Begriffe, sind dort leider nicht in dieser Form erklärt. Du hättest Sie wenigsten dort einpflegen können. Der Grund, warum Du, M.W., auch den Link zu einer alternativen, auch kostenlosen Software gelöscht hast, verstehe ich nicht? Lass ihn stehen oder beide werden gelöscht. Es gibt keinen objektiven Unterschied zwischen beiden, der es verbietet, als Link geführt zu werden. Also laß es!--Habu 15:56, 14. Apr 2004 (CEST)
Haftungsrecht in Foren
In der letzten PC-Welt 4/2005 gab es einen interessanten Artikel über Haftungsrecht in Foren:
Sie stoßen in Foren […] auf beleidigende oder rechtswidrige Inhalte. Wer ist dafür verantwortlich, solche Inhalte zu überwachen und sie gegebenenfalls zu entfernen?
Wer haftet, regelt das Teledienstegesetz (TDG). Es unterscheidet zwischen eigenen und fremden Inhalten. Eine persönliche Haftung nach § 8 TDG besteht für eigene Inhalte, also solche, für die jemand verantwortlich zeichnet, die jemand selbst ins Netz stellt oder sich zu eigen gemacht hat […].
Was bedeutet das in der Praxis?
Betreiber oder Administratoren von Foren und Anzeigenportalen bieten mit ihren Sites einen Rahmen, in den Dritte ihre Inhalte einstellen können. Diese Dritten bleiben häufig anonym. Laut § 11 TDG sind Betreiber und Admins für fremde Informationen aber nur dann verantwortlich, wenn sie davon Kenntnis haben. Das hat kürzlich das Kammergericht Berlin als Berufungsinstanz (Urteil vom 28,06.2004, Aktenzeichen 10 O 182/03) bestätigt.
In dem Fall hatte ein Unbekannter auf der Website eines Betreibers eine Kontaktanzeige geschaltet. Das Gericht entschied, dass der Betreiber für den Inhalt der Anzeige rechtlich nicht verantwortlich ist, da es sich dabei nicht um seine eigenen Inhalte handelte und er von der Anzeige nichts wusste.
Ein Betreiber sollte nicht den Eindruck entstehen lassen, dass er sich fremde Inhalte „zu eigen macht", sich also damit identifiziert. Dann ist er haftbar. Das ist er auch, wenn er fremde Inhalte nachweislich kontrolliert und eventuell sogar kommentiert. Man kann ihn auch zur Verantwortung ziehen, wenn ihn Dritte auf inhaltliche Verstöße aufmerksam machen und er darauf nicht reagiert.
Aus dem Schneider ist er, wenn er nach § 11 Nr. 2 TDG solche Inhalte sofort entfernt oder den Zugang dazu sperrt. Tut er das nicht, muss er damit rechnen, dass Schadensersatzansprüche an ihn herangetragen werden ([1]).
Eine Verpflichtung zur Überprüfung gibt es nach der aktuellen Fassung des TDG jedoch nicht.