Die Kommende (von lat.: commendare, anvertrauen, empfehlen) auch Komturei genannt, bezeichnet in der ursprünglichen Bedeutung die vorläufige Übertragung eines erledigten Kirchenamtes. In späterer Bedeutung wird so die Überweisung der Einkünfte eines Kirchenamtes ohne Verrichtung der Amtsgeschäfte so genannt.
Vor allem geistliche Ritterorden besaßen solche Niederlassungen als Verwaltungseinheiten, die einem Komtur (aus Mittellateinisch commendator 'Befehlshaber') unterstanden. Der Komtur übte alle Befugnisse der Landesverwaltung aus und war direkt dem Hochmeister unterstellt. Mehrere Komtureien bilden eine Ballei.
Der Kommendator ist der Inhaber einer Pfründe.