Die GmbH und Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren Komplementär (der Leiter der Kommanditgesellschaft und gleichzeitig der unbeschränkt haftende Gesellschafter) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. So lässt sich die Haftung der Kommanditgesellschaft letztendlich beschränken, ohne die Rechtsform der Kommanditgesellschaft aufgeben zu müssen.