Die Budnesversammlung tritt nur zusammen um den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland zu wählen. Sie setzt sich zusammen aus den Bundestagsabgeordneten und eben sovielen, von den 16 Landtagen gewählten Vertretern. Diese Vertreter der Landtage müssen keinesfalls Politiker oder Landtagsabgeordnete sein. Es können auch Leute aus der Wirschaft oder Prominente sein.
Bundesversammlung | |
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50%
Bundestagsabgeordnete |
50%
von den Landtagen bestimmte Vertreter |