Wohlfahrtsstaat
Wohlfahrtsstaat bezeichnet einen Staat, der weit reichende Maßnahmen zur Steigerung des sozialen, materiellen und kulturellen Wohlergehens seiner Bürger ergreift. Von Kritikern wird er mit individueller Bevormundung sowie Einschränkung von Eigeninitiative und Verantwortung in Verbindung gebracht.[1]
Der Begriff Wohlfahrtsstaat wird häufig mit dem Begriff Sozialstaat gleichgesetzt, um die negativen Konnotationen im deutschen Sprachgebrauch zu vermeiden,[2] ist aber umfassender zu verstehen als der Sozialstaat.[1] Letzterer verfolgt das Ziel, dem Menschen in (insbesondere unverschuldeten) Notlagen, denen er aus eigener Kraft nicht mehr gewachsen ist, zur Seite zu stehen und auch durch langfristig angelegte Maßnahmen vorzubeugen[3] (→Subsidiarität).
Begriffsgeschichte
Das Wort Wohlfahrtsstaat wurde im Preußen des aufgeklärten Absolutismus geprägt. Damit sollte die Auffassung zum Ausdruck kommen, dass der Staat paternalistisch für das Wohl, die „Glückseligkeit“ des einzelnen Menschen zu sorgen habe. Er zeichnete sich durch seine umfassende und intensive, zugleich aber auch rechtlich ungehinderte Verwaltung aus[4] (vergleiche hierzu auch Polizeistaat). Das Gegenmodell des absolutistischen Wohlfahrtsstaats ist der Liberalismus, der die Freiheitsrechte des Individuums durch rechtsstaatliche Prinzipien schützen will.
Auf den modernen Staat angewendet, hat die Bezeichnung Wohlfahrtsstaat oft einen polemischen Inhalt: Auch wenn im heutigen fraternalistischen Wohlfahrtsstaat das Glück der Bürger nicht mehr von der Gütigkeit der Regierung abhängig, sondern geltendes Recht sei, so hätte sich am latenten Despotismus des Wohlfahrtsstaats nichts geändert.[3]
Der moderne Wohlfahrtsstaat
In den Wirtschaftswissenschaften bezeichnet Wohlfahrtsstaat eine Wirtschaftsordnung, die durch weit reichende staatliche Eingriffe in die marktwirtschaftliche Selbststeuerung gekennzeichnet ist, um nach Zielen wie Vollbeschäftigung, sozialer Sicherheit und sozialem Ausgleich zu streben.
Das Konzept des Wohlfahrtsstaates basiert zwar auf einer prinzipiell noch marktwirtschaftlichen Ordnung, hat sich aber der Realisierung umfassender „sozialer Gerechtigkeit“ mit Hilfe der Rechts-, Versicherungs-, Steuer- und Transferpolitik verschrieben, wobei die Frage, was „sozial gerecht“ ist, mangels exakter Definition im politischen Prozess bestimmt wird. Damit unterscheidet sich der Wohlfahrtsstaat vom Konzept der Sozialen Marktwirtschaft im Sinne Ludwig Erhards.[5]
Der Philosophiehistoriker Norbert Hinske sieht im Mangel an durchdachten Unterscheidungen dieser Begriffe in den aktuellen Diskussionen die Wurzeln der anstehenden Probleme und empfiehlt „sich in die höchst komplexen Überlegungen Kants zu diesem Thema zu vertiefen“. Kant hätte „die Gefahren des modernen Wohlfahrtsstaates mit verblüffender Hellsichtigkeit erkannt, zugleich aber auch wichtige Impulse für die Entwicklung der Idee des Sozialstaats geliefert.“[3]
Kritik am modernen Wohlfahrtsstaat
Liberale Kritik
Ludwig Erhard sieht in der „kollektiven Generalhaftung“ des Wohlfahrtsstaats die größte Gefahr für die Soziale Marktwirtschaft[6] und der Wirtschaftswissenschaftler Wilhelm Röpke betrachtet den Wohlfahrtsstaat als eine Fortsetzung des Sozialismus mit anderen Mitteln.[7]
Nach Auffassung des Sozialphilosophen und Ökonomen Friedrich August von Hayek müssten Regierungen desto mehr die Stellung der verschiedenen Individuen und Gruppen ihrer Kontrolle unterwerfen, je mehr sie versuchten, ein vorher zurechtgelegtes Muster einer wünschenswerten Verteilung zu realisieren. Solange der Glaube an „soziale Gerechtigkeit“ das politische Handeln leiten würde, müsse sich dieser Prozeß fortschreitend immer mehr einem totalen System annähern.“[8]
Laut Thomas Straubhaar führt „die Entwicklung von Wohlfahrtsstaaten von einer subsidiären Praktik der helfenden Hand über eine konservative Obhut der schützenden Hand hin zur zulangenden Taktik der umverteilenden Hand dazu, dass die unsichtbare Hand des Marktes die Wohlfahrt nicht mehr erwirtschaften kann, die in den Sozialbudgets schon dauerhaft verbürgt und verplant ist.“[9]
Der US-amerikanische Politologe Paul Pierson versucht in seiner Forschung, Determinanten wohlfahrtsstaatlicher Politik zu identifizieren. Seine eingängigste These entfaltet er dabei vor dem Hintergrund des so genannten blame-avoidance-Phänomens: Politische Parteien vermeiden es demnach um der Wiederwahl willen, die politische Schuld für wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme zugeschrieben zu bekommen. Dieses Handlungsmuster greift, so Piersons Theorie, auch bei wohlfahrtsstaatlicher Politik: Sie ist pure Klientel-Politik und wird stets auf die prototypische Wählerklientel der an der Macht befindlichen Partei ausgerichtet.
Linke Kritik
Laut dem Politikwissenschaftler Claus Offe würden im keynesianistischen Wohlfahrtsstaat der Staat immer mehr ökonomische Verantwortung übernehmen. Auf diese Weise werde der Staat selbst immer mehr Teil des Konflikts widerstreitender Klasseninteressen, deren Ausgleich ihn langfristig überfordere.[10]
Der Philosoph und Soziologe Jürgen Habermas sieht im massendemokratischen Wohlfahrtsstaat eine Inszenierung der spätkapitalistischen Gesellschaft zur „Pazifizierung des Klassenkonflikts“. Hinter der Fassade steckten jedoch autoritäre Strukturen, welche die Bürger für unmündig hielten und eine Emanzipation verhinderten.[11]
André Gorz schreibt in seinem Werk Kritik der ökonomischen Vernunft, dass „es nur Ausdruck einer schwachsinnigen Ideologie [ist], wenn man den Wohlfahrtsstaat im Namen des Wirtschaftsliberalismus an den Pranger stellt. Der Wohlfahrtsstaat hat keineswegs die Gesellschaft erstickt und die spontane Entfaltung der ökonomischen Rationalität gefesselt; er ist vielmehr aus ihrer Entfaltung selbst entstanden: als Ersatz für die gesellschaftlichen und familiären Solidarbeziehungen, die die Ausweitungen der Warenbeziehung zerstört hatte – und als notwendiger Rahmen, um die Marktwirtschaft daran zu hindern, im kollektiven Desaster zu enden.“[12] Gorz schreibt auch, dass es wahr ist, „dass der Wohlfahrtsstaat selbst niemals gesellschaftsschöpferisch war noch sein wird; aber der Markt ist dies ebenso wenig.“[13]
Gorz kritisiert das unmündig machen, die Bevormundung des Bürgers durch den Wohlfahrtsstaat. Es geht Gorz jedoch „nicht darum, den Wohlfahrtsstaat zu schleifen, sondern ihn in dem Maße, wie die ökonomisch zweckbestimmte Arbeitzeit abnimmt, um gewisse Aufgaben zu entlasten, die derzeit – von den Kosten einmal abgesehen – von einer bedrückenden fürsorglichen Kontrolle der Wohlfahrtsempfänger durch die Wohlfahrtsbürokratie begleitet werden.“[14]
Vergleichende Analyse sozialpolitischer Maßnahmen
In der Politikwissenschaft wird der Terminus Wohlfahrtsstaat zum Teil abweichend verwendet und gilt als vorwiegend empirische Kategorie zur vergleichenden Analyse der Aktivitäten moderner Staaten.[15]
Esping-Andersen unterscheidet, u. a. nach dem Dekommodifizierungsfaktor, drei Typen (sogenannte Regime) des Wohlfahrtstaates: liberale Regime (z. B. USA, Kanada, Schweiz, Japan), konservative Regime (z. B. Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich), und sozialdemokratische Regime (z. B. Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland). Die Kategorisierung orientiert sich dabei an der Logik des Verhältnisses zwischen Staat und Markt in der Bereitstellung sozialer Leistungen, an Modus und Qualität der Leistungen und an der Wirkung von Sozialpolitik auf soziale Schichtung und gesellschaftliche Machtverteilung. Sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten werden von Esping-Andersen als am stärksten dekommodifizierend eingestuft, liberale Regime als relativ gering dekommodifizierend. Eine Mittelposition nehmen konservative Regime ein. Inzwischen neigt die Forschung dazu, die Esping-Andersen-Typologie um zwei weitere Typen zu erweitern: Rudimentäre Wohlfahrtsregime, wie sie mit geringen Dekommodifizierungsniveaus vor allem im mediterranen Raum auftreten (z. B. Portugal und Italien), einerseits, sowie postsozialistische Wohlfahrtsstaaten andererseits, die in den transformatorischen politischen Systemen Osteuropas vorherrschen (z. B. Polen).
Teilweise Überschneidungen ergeben sich zwischen Esping-Andersen und einer weiteren klassischen Typologisierung von Wohlfahrtsstaaten, nämlich der Aufteilung in verschiedene Finanzierungsarten. Hierbei spricht die Forschung von so genannten Beveridge-Systemen einerseits, die durch eine starke Steuerfinanzierung gekennzeichnet sind, und so genannten Bismarck-Systemen andererseits, in denen soziale Versicherungssysteme einen hohen Stellenwert haben. Esping-Andersens liberale und sozialdemokratische Typen lassen sich beide tendenziell den Beveridge-Systemen zuordnen, auch wenn sie unterschiedliche Enden der Dekommodifizierungsskala repräsentieren. Konservative Systeme wie das deutsche dagegen gelten als Modellfall des versicherungszentrierten Bismarck-Modells.
Im deutschsprachigen Bereich leistete die so genannte Heidelberger Schule der Politikwissenschaft um zunächst Klaus von Beyme und später Manfred G. Schmidt einen wesentlichen Anteil zur Erklärung wohlfahrtsstaatlicher Phänomene. Manfred G. Schmidt gelang es hierbei, verschiedene Determinanten wohlfahrtsstaatlicher Politik zu identifizieren. Die Sozialleistungsquote eines Landes ist demnach, unter anderem, umso höher, je geringer sozioökonomische Probleme ausfallen; je stärker Gewerkschaften an der sozialpolitischen Entscheidungsfindung beteiligt sind; je weniger Veto-Spieler an der Entscheidungsfindung beteiligt sind und je eher sozialdemokratische oder konservative Regierungen an der Macht sind.
Eine weitere Analyseebene fügt die feministische Theorie hinzu. Sie richtet, über Untersuchungen von Lewis, Ostner und Pfau-Effinger, den Blick darauf, inwieweit Wohlfahrtstaatsregime Geschlechterarrangements reproduzieren, verschärfen oder verringern und welcher Art diese Arrangements sind. Als ein Kriterium wurde hier z. B. von Lewis und Ostner die Nähe bzw. Ferne zum männlichen Ernährermodell vorgeschlagen („male breadwinner model“).[16]
Siehe auch
Literatur
- Hardy Bouillon: Freiheit, Liberalismus und Wohlfahrtsstaat. ISBN 3-7890-4642-6.
- Gøsta Esping-Andersen: The three worlds of welfare capitalism. Cambridge 1990.
- Gerd Habermann: Der Wohlfahrtsstaat. ISBN 3-548-33216-1.
- Stephan Lessenich (Hrsg.): Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe. Frankfurt, New York 2003, ISBN 3-593-37241-X.
- Josef Schmid: Wohlfahrtsstaaten im Vergleich. Opladen 2002, ISBN 3-8100-3050-3.
- Georg Vobruba: Politik mit dem Wohlfahrtsstaat. Frankfurt am Main 1983, ISBN 3-518-11181-7.
Weblinks
- Stichwort „Wohlfahrtsstaat“ im Wörterbuch der Sozialpolitik (SOCIALinfo.ch)
- Abschnitt Abgrenzung zum Begriff der „Wohlfahrt“ im Artikel „Sozialstaat“ von Josef Schmid (wip-online Lexikon)
- Josef Schmid: Wohlfahrtsstaaten im Vergleich: Bestandsaufnahme und aktuelle Diskussion. Universität Tübingen (PDF)
- Michael Opielka: Die groben Unterschiede - Der Wohlfahrtsstaat nach Parsons und Luhmann. Universität Bonn (PDF)
Einzelnachweise
- ↑ a b Klaus Schubert/Martina Klein: Das Politiklexikon, 4. Aufl., Bonn: Dietz 2006, Stichwort „Wohlfahrtsstaat“ (online bei der Bundeszentrale für politische Bildung)
- ↑ vgl. Franz-Xaver Kaufmann: Die Entstehung sozialer Grundrechte und die wohlfahrtsstaatliche Entwicklung, Paderborn 2003, S. 7
- ↑ a b c Norbert Hinske: Kants Warnung vor dem Wohlfahrtsstaat Die neue Ordnung, Jahrgang 58 Nr. 6, Dezember 2004
- ↑ Die Verwaltung im absoluten Staat des 17. und 18. Jahrhunderts
- ↑ Richard Reichel: Soziale Marktwirtschaft, Sozialstaat und liberale Wirtschaftsordnung. Aufklärung & Kritik, Sonderheft Nr. 2/1998, S. 83-92
- ↑ „Dieser Drang und Hang ist mehr als alles andere geeignet, die echten menschlichen Tugenden: Verantwortungsfreudigkeit, Nächsten- und Menschenliebe, das Verlangen nach Bewährung, die Bereitschaft zur Selbstvorsorge und noch vieles Gute mehr allmählich aber sicher absterben zu lassen – und am Ende steht vielleicht nicht die klassenlose, wohl aber die seelenlos mechanisierte Gesellschaft.“ Ludwig Erhard: Wohlstand für alle, Econ-Verlag Düsseldorf und Wien, 1957, S. 248f.
- ↑ „Der Wohlfahrtsstaat von heute ist nicht ein bloßer Ausbau der alten Einrichtungen der Sozialversicherung und Sozialfürsorge, wie sie etwa in Deutschland durch Bismarck geschaffen worden waren. Er ist inzwischen in immer mehr Ländern zu einem Instrument der sozialen Revolution geworden, deren Ziel die möglichst vollkommene Gleichheit der Einkommen und Vermögen [...] ist.“ Wilhelm Röpke: Jenseits von Angebot und Nachfrage, 1958, S. 232
- ↑ zitiert nach Franz-Xaver Kaufmann: Sozialpolitik und Sozialstaat: Soziologische Analysen, Wiesbaden: VS, Verlag für Sozialwissenschaften 2005, S. 264
- ↑ Thomas Straubhaar: Ökonomik der Reform, nach Michael Wohlgemuth: Wer hebt die unsichtbare Hand? nzz 28. Juni 2004 S. 13
- ↑ Dabei sieht Offe das Hauptproblem weniger in einer Überbeanspruchung der ökonomischen Ressourcen durch den modernen Wohlfahrtsstaat als im schwindenden Legitimationspotenzial „distributiver Pazifizierung“, also der versuchten Stabilisierung durch staatliche Umverteilung. Claus Offe: Strukturprobleme des kapitalistischen Staates. Aufsätze zur Politischen Soziologie, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1972, S. 113f.
- ↑ Jürgen Habermas: Theorie des kommunikativen Handelns (Bd. 2: Zur Kritik der funktionalistischen Vernunft), Frankfurt a.M. 1981. ISBN 3-518-28775-3
- ↑ André Gorz: Kritik der ökonomischen Vernunft. Berlin, 1989, S. 190
- ↑ André Gorz: Kritik der ökonomischen Vernunft. Berlin, 1989, S. 190, vgl. auch S. 261: Der Wohlfahrtstaat „war jedoch niemals Produzent von Gesellschaft …“
- ↑ André Gorz: Kritik der ökonomischen Vernunft. Berlin, 1989, S. 335
- ↑ Josef Schmid: Sozialstaat Politische Wirtschaftslehre - Vergleichende Politikfeldanalyse, Eberhard Karls Universität Tübingen
- ↑ Teresa Kulawik: Wohlfahrtsstaaten und Geschlechterregime im internationalen Vergleich. (PDF) In: gender...politik...online. Januar 2005, abgerufen am 2. März 2008.