Vermögensteuer

auf bewertbares Eigentum erhobene Steuer
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Neben der amtlichen Form der Finanzbehörden (Vermögensteuer) ist auch die Form mit Fugen-s (Vermögenssteuer) üblich und korrekt.

Eine Vermögensteuer ist eine Steuer auf das Privatvermögen, gelegentlich auch auf das Betriebsvermögen eines Unternehmens.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die Erhebung der Vermögensteuer aus zwei Gründen in ihrer damaligen Form ab dem 1. Januar 1997 für verfassungswidrig erklärt (Beschluss vom 22. Juni 1995, 2 BvL 37/91 [BStBl 1995 II, S. 655]):

  • das Vermögen wurde ungleich besteuert, insbesondere wurden Immobilien zu niedrig bewertet.
  • alle Ertragsteuern zusammen sollen "in der Nähe einer hälftigen Teilung" bleiben. Eine Gesamtsteuerbelastung von deutlich mehr als 50% sei unzulässig.

Die Vermögensteuer wird seitdem nicht mehr erhoben.

Die Vermögensteuer ist eine Erfindung der Antike, sie wurde sowohl in Rom als auch in Athen erhoben. In Deutschland wurde die Steuer erstmals in Sachsen im Jahr 1454 eingeführt.

Argumentation

Neben allgemeinen Argumenten für oder gegen Steuern (siehe dort) werden vor allem folgende Behauptungen diskutiert:

Pro Vermögensteuer

  • Soziale Gerechtigkeit: Reiche werden immer reicher, Arme immer ärmer. Eine Vermögensteuer dient der Umverteilung.
  • Ausgleich der Zinseinnahmen: Eine Vermögensteuer kann zumindest zum Teil die großen Gewinne durch Zinsen ausgleichen, die eine Hortung von Kapital mit sich bringt
  • Aufkommensstabilität: Da das vorhandene Kapital i.d.R. weniger starken Schwankungen unterliegt als die daraus erzielten Erträge, kann der Staat mit stabileren Steuereinnahmen rechnen und langfristiger planen. Der Wegfall der Gewerbekapitalsteuer führte zu einer stärkeren Schwankung der Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden, weshalb diese seit langem auf eine Gemeindefinanzreform drängen.
  • Förderung der Wirtschaft: Da das ruhende (untätige) Kapital besteuert wird, entsteht ein Anreiz, aus seinem Geld etwas zu machen. Wirtschaftsschädliches Sparen wird so vermieden. Schwierig ist es, den gewissen Steuertarif herauszufinden, ab dem auf eine Vermögensvermehrung verzichtet wird, vgl. die Laffer-Kurve.

Contra Vermögensteuer

  • Bestrafung: Eine Vermögensteuer bestraft Menschen, denen es gelungen ist ein Vermögen aufzubauen.
  • Verringerter Anreiz: Eine Vermögensteuer verringert den Anreiz, Vermögen aufzubauen, das jedoch volkswirtschaftlich relevant sein kann.
  • Zielgruppe: Vermögensteuern treffen nicht nur Reiche, sondern im Falle einer Umlage - wie es mit der Grundsteuer als Bestandteil der Miete geschieht - auch andere Schichten der Bevölkerung.
  • Bürokratie: Die Vermögensteuer kann nur mit hohem bürokratischem Aufwand eingezogen werden.
  • Bereits erhoben: Auf das vorhandene Vermögen wurde bereits einmal Steuer erhoben in Form von Einkommensteuer, Erbschaftsteuer u.a.
  • Substanzverzehr: Wie auch durch das Bundesverfassungsgericht kritisiert wurde, kann eine Vermögensteuer zu einem Substanzverzehr führen, da sie als Sollertragsteuer bzw. Substanzsteuer unabhängig vom tatsächlich erzielten Ertrag anfällt. In Krisenzeiten kann das zu einer Verschlechterung der Finanz- und Ertragslage und damit zur Gefährdung von Unternehmen führen (siehe auch Insolvenz).