Hörverlust

Minderung des Hörvermögens
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Unter der Schwerhörigkeit versteht man eine Minderung des Hörvermögens.

Der Begriff an sich besagt noch nicht viel, da die Beeinträchtigung von einer leichten Hörminderung bis hin zu Störungen reicht, bei denen die Betroffenen auf Hörhilfen und visuelle Informationen angewiesen sind. Können diese trotz der Verwendung von Hörhilfen kaum etwas hören, so spricht man somit auch von Resthörigkeit oder Gehörlosigkeit.

Nach Schweregrad ist folgende Unterteilung möglich:

  • geringgradige Schwerhörigkeit
  • mittelgradige Schwerhörigkeit
  • hochgradige Schwerhörigkeit
  • Resthörigkeit
  • Taubheit

Es sei hier jedoch bemerkt, dass Betroffene - vor allem stark Schwerhörige und Taube - sich ungern abstufen lassen und bezeichnen sich schlicht und einfach als Gehörlos, da die Kommunikation bei diesen gleich ist (Gebärdensprache, Lippenlesen).

Allgemein sind schätzungsweise 10 % der Bevölkerung eines Landes von der Schwerhörigkeit betroffen (In der Schweiz ca. 700.000 Hörgeschädigte).

Ursachen

Die Schwerhörigkeit tritt vor allem alterungsbedingt auf, wenn das Gehör mit fortschreitendem Alter nicht mehr so leistungsfähig ist.

Eine weitere Ursache der Schwerhörigkeit ist das dem Lärm Ausgesetztsein oder der Genuss zu lauter Musik vor allem durch Kopfhörer. Von letzterem sind immer mehr Jugendliche betroffen.

Schwerhörigkeit kann auch durch ototoxische Medikamente verursacht werden, zum Beispiel durch bestimmte Antibiotika, oder ererbt sein.

Ein häufiger Faktor kann auch die Vererbung sein, wenn die Vorfahren auch schwerhörig waren.

Wenn ein vormals Hörender einen massiven Hörverlust erleidet, so dass dieser nichts oder kaum noch etwas hört, so spricht man von einer Ertaubung.

Hilfen

Mit Hörhilfen wie Hörgeräten können manche, vor allem untergradig Schwerhörige, das volle Hörvermögen wieder erhalten. Andere wiederum können trotz Hilfen nicht mehr alles hören. Diese sind daher auf visuelle Informationen wie Gebärdensprache, Lippenlesen oder im TV auf Teletext-Untertitel angewiesen. Das Cochleaimplantat (kurz CI) ist eine Hörprothese für Gehörlose und Ertaubte, deren Innenohr nicht funktioniert wohl aber der Hörnerv.

Siehe auch: Ohr, Hörbehinderung, Lärm