Gut, dass es jetzt einen Artikel zu diesem Thema gibt! Meiner Meinung nach könnte noch deutlicher akzentuiert werden, dass es sich um ein rechtgeschichtliches Thema handelt - z.B. durch durchgängige Verwendung der Vergangenheitsform. Ausserdem wäre es schön, den Begriff "Vulgarrecht" zu erklären - evtl. in einem eigenen Stichwort.