Intendant

künstlerisch verantwortlicher Leiter einer Rundfunkanstalt, eines Theaters o. Ä.
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Intendanten (v. französ.: intendant Aufseher, Verwalter) sind gesamtverantwortliche Geschäftsführer und künstlerische Leiter einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, eines Festspielhauses, eines Theaters, eines Opernhauses, eines Festivals oder von ähnlichem. – Ein Theaterleiter oder Prinzipal ist dagegen ein selbstständiger Unternehmer als Pächter oder Besitzer eines Theaters.

Historisches

Am feudalen Hof war der Intendant der Verwalter des Fundus, also der (z.B. königlichen oder fürstlichen) Kleiderkammer.

Aufgaben und Funktionen

Der Intendant verkörpert in der Regel die Verwaltungsspitze seines Hauses und ist somit Dienstvorgesetzter. Gleichzeitig ist er oft selbst künstlerisch-inhaltlich aktiv: Intendanten großer Theater und Opernhäuser arbeiten oft auch als Regisseur oder seltener auch als musikalischer Leiter. Seit etwa zwanzig Jahren werden die Management-Kompetenzen stärker gewichtet.

Bei den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird der Intendant durch die Wahl des Rundfunkrates bestimmt.

Im Bereich Bühne wird der Intendant zumeist von den finanzierenden Kommunen oder Ländern eingesetzt. Zählt zum Kompetenzbereich des Intendanten neben dem Musiktheater ebenfalls Schauspiel und Ballett (→Dreispartenhaus), so erhält er den Titel Generalintendant. Besondere große Opernhäuser, welche vom Land finanziert werden, werden von einem Staatsintendanten geleitet. Dieser hat sogar die (zumindest ehrenhalber zugedachte) Supervision für ein ganzes Bundesland.

Bekannte Intendanten von Theatern

Bekannte Intendanten von Rundfunkanstalten

Bekannte Intendanten von Festspielen

Siehe auch