Zivilperson

völkerrechtlicher Nichtkombattant
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Ein Zivilist ist jemand, der während eines Krieges keiner Armee oder sonstigen Kampforganisation angehört. Er trägt im Gegensatz zum Kombattanten keine Uniform.

Diese Unterscheidung ist in Kriegszeiten wichtig, da laut Kriegsvölkerrecht für Zivilisten besondere Regeln zu ihrem Schutz gelten.

Um diese scharfe Trennung zwischen Zivilisten und Kombattanten zu ziehen, ist es Zivilisten verboten an Kampfhandlungen teilzunehmen. Tut ein Zivilist dies trotzdem, so wird er als Partisan bezeichnet und kann als Kriegsverbrecher verurteilt werden.

Aber auch in Friedenszeiten spricht man von der Zivilbevölkerung, die nicht uniformiert sind. Beispiele sind Katastrophen oder Unfälle bei denen uniformierte Hilfskräfte vor Ort sind.