Das Optionsmodell ist ein Feldversuch für die Betreuung von Arbeitslosen in Deutschland. In 69 Kommunen sind für die Bezieher des ab Anfang 2005 bestehenden Arbeitslosengeldes II nicht die örtlichen Stellen der Bundesagentur für Arbeit zuständig, sondern ausschließlich Städte oder Gemeinden.
Das Modell ist ein Kompromiss zwischen der rot-grünen Bundesregierung und der Opposition. Die Opposition hatte ursprünglich eine ausschließliche Zuständigkeit der Kommunen in ganz Deutschland gefordert. Sie erhoffte sich dadurch mehr Nähe zum Bürger, höheren Konkurrenzkampf zwischen den Kommunen um den besten Erfolg und neue Modelle der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen.
Das Optionsmodell wird nun befristet auf sechs Jahre ausprobiert. Neu für die teilnehmenden Städte und Gemeinden ist, dass sie sich nun auch um die Vermittlung von Arbeitslosen kümmern; bisher waren hierfür die Agenturen für Arbeit zuständig. Städte und Gemeinden, die schnell merken, dass sie sich übernommen haben, können die Zulassung nach einem Jahr an die Arbeitsagenturen zurückgeben. Für das von den Kommunen ausgezahlte Arbeitslosengeld II und die Verwaltungskosten kommt der Bund auf.
Zunächst sollten in jedem Bundesland so viele Optionskommunen teilnehmen können, wie das Land Stimmen im Bundesrat hat. Einige Länder brauchten jedoch ihr Kontingent nicht auf, diese Plätze fielen an andere Länder. Die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg verzichteten zum Beispiel auf das Modell. Dafür können etwa in Hessen 13 Kommunen teilnehmen, obwohl das Land nur 5 Sitze im Bundesrat hat.
Siehe auch: Liste der Optionskommunen