Nichtakademischer Titel
Nichtakademische Titel wurden im deutschen Kaiserreich bis 1918 vom Staat als Ehrenbezeichnungen verliehen (ähnlich in der Habsburger Monarchie).
Dazu zählten:
- Baurat (Bau-R.)
- Geheimrat (Geheim-R.)
- Geheimer Kommerzienrat (Geh.Kom.-R.)
- Geheimer Regierungsrat (Geh.Reg.-R.)
- Generalsuperintendent (Gen.-Sup.)
- Hofrat
- Kommerzienrat (Kom.-R.) (in Österreich: Kommerzialrat)
- Legationsrat (Leg.-R.)
- Oberhofbaurat (Ob.-Hof-Bau-R.)
- Obertribunalrat (Ob.Trib.R.)
- Rat
- Regierungsrat (Reg.-R.)
- Staatsrat (Staats-R.)
- Wirklicher Geheimrat (Wirkl.Geh.-R.)
Davon unterscheiden muss man die Angehörigen von echten Beratungs- und Beschlussgremien der Regierung, die in einigen deutschen Staaten vom 16. bis zum 19. Jahrhundert oft als "Geheimer Rat" bezeichnet wurden, so dass deren Mitglieder auch "Geheimrat" genannt wurden. Heute ist dafür noch die Bezeichnung "Ministerrat" üblich. Ähnlich heißt das leitende Kollegium der Verwaltung einer Stadt beispielsweise im Bundesland Hessen heute "Magistrat".
Bei den Beamten bezeichnet "Rat" einen höheren Rang und hat einen Anklang daran, dass dieser stimmberechtigtes Mitglied eines Kollegiums ist (oder war): Regierungsrat, Reichsgerichtsrat, Landgerichtsrat.
Der Zusatz "Geheimer" drückte eine höhere Rangstufe aus, die Bezeichnung "Ober-" war eine weitere Steigerung ("Geheimer Oberregierungsrat"), und das Prädikat "Wirklicher" zeigte die höchste Stufe an: "Wirklicher Geheimer Rat" (in diesem Fall stand dem Träger der Bezeichnung die Anrede "Exzellenz" zu).
Alle diese Titel waren eigentlich offizielle Bezeichnungen für aktive Beamte, wurden aber bei besonderen Verdiensten auch als Ehrenbezeichnungen verliehen.