Die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) regelt in Deutschland die Voraussetzungen unter denen Soldaten der Bundeswehr ...
- nach einer festgelegten Zeit befördert werden können (1).
- verschiedene Dienstgrade überspringen können (2).
- mit einem höherem Dienstgrad eingestellt werden können (3).
Beförderungen
Dies sind Regelzeiten und begründen in regelmäßiger Rechtsprechung leider keinen Rechtsanspruch, wenn die Regelzeit erreicht wurde. Die Beförderung zu einem bestimmten Dienstgrad setzt zumeist eine oder mehrere bestandene militärische Zusatzausbildungen voraus, sowie die Einplanung auf einen bestimmten Dienstposten, sowie (leider) auch vorhandene Haushaltsmittel des Bundes. Man spricht dabei landläufig von einem Beförderungsstau. Derzeit (2005) warten sehr viele Oberfeldwebel auf die Beförderung zum Hauptfeldwebel ebenso, wie sehr viele Oberleutnante auf die Beförderung zum Hauptmann.
Anschaulicher erläutert:
- Für einen SaZ12 in der Feldwebellaufbahn ist als Enddienstgrad eigentlich Hauptfeldwebel vorgesehen.
Die meisten Soldaten werden jedoch als Oberfeldwebel der Reserve entlassen. - Für einen SaZ12 in der Offizierslaufbahn ist als Enddienstgrad eigentlich Hauptmann vorgesehen.
Die Entlassung erfolgt jedoch meistens als Oberleutnant der Reserve.
Überspringen von Dienstgraden
Der Offiziersanwärter durchläuft in der Regel folgende Dienstgrade:
- Soldat (Grundausbildung)
- Gefreiter OA (Beginn der Offiziersausbildung)
- Fahnenjunker (gleichzusetzen mit Unteroffizier)
- Fähnrich (gleichzusetzen mit Feldwebel)
- Oberfähnrich (gleichzusetzen mit Hauptfeldwebel)
Die Beförderung zum Leutnant beendet die Offiziersausbildung. Hierbei überspringt der Soldat die Dienstgrade Obergefreiter, Hauptgefreiter, Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Stabsunteroffizier, Oberfeldwebel, Stabsfeldwebel, Oberstabsfeldwebel.
Weitere Beispiele:
- Ein Soldat auf Zeit, der bei der Bundeswehr ein allgemeinmedizinisches Studium absolviert, bendet als "Leutnant AIP" sein Studium bei der Bundeswehr, überspringt den Oberleutnant wenn er die Approbation erhält und wird direkt zum Stabsarzt befördert, der mit dem Rang eines Hauptmann gleichzusetzen ist.
- Ein Soldat, der als GWDL seine Dienstzeit begonnen hat und die zivilen Ausbildung zum Fahrschullehrers erfolgreich abgeschlossen hat, wird bei der Bundeswehr als normaler Mannschaftsdienstgrad geführt. Wenn er sich während des Grundwehrdienstes als Soldat auf Zeit einschreibt, dann ist eine direkte Beförderung zum Feldwebel wahrscheinlich, wenn er auf einen Fahrschullehrer-Dienstposten versetzt werden kann. Nur in diesem Fall wird sein Zivilberuf annerkannt, da eine weitere militärfachliche Ausbildung zum Fahrschullehrer in der Regel durch eine Kurzeinweisung auf die Besonderheiten der Bundeswehr ersetzt wird.
Einstellungen mit höherem Dienstgrad
Zum Beispiel wird der Soldat, der bereits die zivile Approbation als Arzt hat, direkt als Stabsarzt eingestellt. Die erfolgreiche Ausbildung zum Maler und Lackierer berechtigt zumeist die Einstellung als Stabsunteroffizier, wenn die militärische Verwendung dem Zivilberuf ähnelt (Beispiel: 1.Maler in einer Luftwaffenwerft).
Grundsätzlich ist zu bemerken, dass bei einer Einstellung mit höherem Dienstgrad dennoch die entsprechenden Laufbahnlehrgänge absolviert werden müssen. Dabei gibt es durchaus Unterschiede im Detail:
- Ist man als Stabsunteroffizier eingestellt und als SaZ4 verpflichtet, so muß der Laufbahnlehrgang bestanden werden.
Normalerweise ist man im ersten Dienstjahr mit Grundausbildung, Uffz-Lehrgang und technischer Zusatzausbildung ("7er Stufe") beschäftigt. Besteht man den Laufbahnlehrgang nicht, wird man nicht zur "7er Stufe" zugelassen. Da man den Uffz-Lehrgang einmal wiederholen kann, kann dies im Extremfall bedeuten, daß man bei wiederholtem Nicht-Bestehen des Laufbahnlehrganges auf SaZ2 zurückgestuft wird und dann ist die Dienstzeit nach zwei Jahren vorbei. Das wiederholte Nicht-Bestehen der "7er Stufe" muß nicht zwangsläufig die Zurückstufung auf SaZ2 bedeuten. Der Laufbahnlehrgang ist vom Prinzip her für den Soldaten alleine Ausschlag gebend. Dennoch wird der Soldat mit dieser Dienstakte kaum Chancen auf eine Versetzung auf einen anderen Dienstposten haben.
- Ist man als Feldwebel eingestellt und bspw. als SaZ8 verpflichtet, so muß der Uffz-Lehrgang lediglich besucht, jedoch nur der Feldwebellehrgang muß bestanden werden.
Im Normalfall wird dieser Soldat als SaZ4 eingestellt und erst mit Bestehen des Feldwebellehrganges und der "6er Stufe" wird die Dienstzeit auf SaZ8 erweitert.
- Im Offiziersrang eines Leutnants eingestellte Soldaten verlieren, im Gegensatz zu den obig benannten, bei Nicht-Bestehen des Offz-Lehrganges Ihren Dienstgrad und werden zum Oberfähnrich degradiert. Ergibt sich keine Weiterverwendung, so kann der Soldat im Extremfall aus der Laufbahngruppe der Offiziere entlassen und zum Hauptfeldwebel degradiert werden und nach zwei Jahren ist Dienstzeitende.
Die Maßnahmen, wie mit den im Jargon "Neckermann-Uffz/Fw/Offz" (1) genannten Soldaten bei Nichterfüllung der Anforderungen verfahren wird, steigern sich also mit der Höhe des Ranges den sie bei Dienstantritt inne haben. Es gibt nicht wenige Soldaten, die aus diesem Grund ganz bewußt auf auf eine Einstellung mit höherem Dienstgrad verzichten, um diese Risiken zu mindern. Bspw. kann der examinierten Krankenschwester die Einstellung als Feldwebel angeboten werden. Diese lehnt jedoch ab und wird als Stabsunteroffizier eingestellt. So kann Sie Ihren Feldbwebel "ganz normal" wie alle anderen auch machen, und steht nicht direkt unter gesteigertem Erfolgsdruck.
(1) "Neckermann-Uffz/Fw/Offz" deswegen, weil diese sich Ihren Dienstgrad nicht militärisch erdient haben (Einstellung als Mannschaftsdienstgrad,UA/OA, Uffz/Fw bzw. Offzlehrgang), sondern "geschenkt" bekommen und die militärische Qualifikation erst hinterher kommt. Dies entspricht nicht dem Gebot "in erster Linie Soldat, dann Vorgesetzter und dann Spezialist" zu sein. Hierbei wird diese Reihenfolge umgekehrt.