Kardinal
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Kardinal als kirchlichen Würdenträger. Andere Bedeutungen siehe Kardinal (Begriffsklärung).
Der Ausdruck Kardinal kommt zum einen vom lateinischen cardo = Türangel, Angelpunkt. Zum andern bezieht er sich ursprünglich auf einen an einer römischen Hauptkirche (cardo) - auch außerhalb Roms - angestellten Geistlichen (in cardinatus cardinalis), dem eine Kirche oder Diakonie als Titelkirche (tituli cardinales) in Rom anvertraut ist.
Es handelt sich um die älteste kirchliche Ehrenfunktion, die unmittelbar auf den Papst, den Summus Pontifex, folgt (höchster Würdenträger nach dem Papst). Sie geht auf die älteste Zeit der Kirchengeschichte zurück, nämlich auf Papst Silvester I. (314-336) - presbyteri e diaconi cardinales. Kardinal ist ein vom Papst verliehener Titel, der den Träger zur Papstwahl berechtigt und ihn zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche ("Senat des Papstes") verpflichtet:
Kirchenrechtliche Bestimmung
Ein Kardinal ist normalerweise von der Weihe her zugleich ein Bischof; es gibt jedoch auch Ausnahmen, so dass auch gewöhnliche Priester aufgrund besonderer Verdienste zu Kardinälen ernannt werden können. Man unterscheidet in der Rangordnung Kardinalbischöfe, Kardinalpriester, und Kardinaldiakone. Die Kardinäle bilden das Kardinalkollegium der Heiligen Römischen Kirche unter der Leitung des Kardinaldekans (seit 2003 Kardinal Joseph Ratzinger). Die Kardinäle werden vom Papst ernannt und feierlich in einem Konsistorium "kreiert". Sie sind seine unmittelbaren Gehilfen in der Leitung der Gesamtkirche. Die wahlberechtigten Kardinäle wählen nach der Vakanz des Apostolischen Stuhles im Konklave den neuen Papst. Wahlberechtigt sind seit einer 1968 durch Papst Paul VI. erlassenen Regelung alle Kardinäle, die am Tag vor der Vakanz das 80. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf seit einer am 22.Feb.1996 durch Papst Johannes Paul II. erlassenen Regelung nicht mehr als 120 betragen. Diese Zahl wurde durch das im Oktober 2003 gehaltene Konsistoriums auf 135 erhöht.
Historisches
Ab dem 4. Jahrhundert waren die Kardinäle zuerst Berater und Mitarbeiter des Papstes im Dienste der "tituli" (Titelkirchen) der Stadt Rom, d.h. der ersten Pfarren. Kardinäle waren die Vorsteher der "tituli cardinales", also der wichtigsten "Titelkirchen". Bis heute ist jedem Kardinal eine Titelkirche in Rom zugeordnet. Somit gehören Kardinäle auch zum Klerus der Stadt Rom. Seit 1150 versammeln sich die Kardinäle im "sacrum collegium", dem der Dekan vorsteht. Seit dem Jahr 1059 sind die Kardinäle die ausschließlichen Papstwähler.
Kleidung
Kardinäle tragen üblicherweise einen Purpurmantel ("porpora"). Die rote Farbe soll darauf hinweisen, dass sie bereit sein sollen, als Märtyrer für den Glauben zu sterben. Außerdem trägt ein Kardinal ein rotes Birett (das ist eine flache Kopfbedeckung ohne Rand) sowie evtl. auch rote Handschuhe und Socken.
Recht und Ehrenrechte des Kardinals
Der Kardinal besitzt das Recht, in seiner eigenen Kirche begraben zu werden, er kann überall in der Welt das Bußsakrament spenden, er darf nur vor das Gericht des Papstes gezogen werden und kann den Ort zur Zeugenvernehmung selbst bestimmen. Über seine Titelkirche übt er keinerlei Leitungsgewalt aus, wohl aber beratende Schirmherrschaft. Zu den Ehrenrechten gehört der sog. "Kardinalspurpur", der in Wirklichkeit scharlachrot ist, und die Anrede "Eminenz".
Berühmte Kardinäle
- Armand Jean du Plessis Richelieu, Frankreich, 1585-1642
- August Hlond, Polen, 1881-1948
- Clemens August Graf von Galen, Deutschland, 1878 - 1946
- Nikolaus von Kues, Deutschland 1401-1464
- Joseph Frings, Deutschland 1887-1978
Weblinks
- Apostolische Konstitution "Universi Dominici Gregis" über die Vakanz des Apostolischen Stuhls und die Wahl des Papstes von Rom
- Liste der vom Papst am 21. Oktober 2003 neu kreierten Kardinäle
- Vollständige Liste aller Kardinäle der Römisch-Katholischen Kirche (Kathpress)