Technisches Hilfswerk
Die deutsche Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wurde am 22. August 1950 als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes gegründet. Sie untersteht dem Bundesministerium des Innern.
Aufgabe
Die Aufgaben des THW sind durch das THW-Helferrechtsgesetz festgelegt:
Zivilschutz
Technische Hilfe im Zivilschutz,
ist historisch der hauptsächliche Grund für die Schaffung des Technischen Hilfswerks. Es sollte im Falle eines Krieges Schäden beseitigen und den Alltagsbetrieb aufrecht erhalten.
Das THW ist (geschichtlich gewollt) dem Bundesministerium des Innern (BMI), und nicht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine militärische oder paramilitärische Organisation.
Im Kriegsfall hätten Zivilschutzkräfte wie z.B. auch Sanitätskräfte den sogenannten Non-Combattanten-Status, d.h. sie dürften nach der Genfer Konvention nicht bekämpft werden.
Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung
Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes.
Auch bei Aufträgen des Bundes zur humanitären Hilfe spielt das THW eine wichtige Rolle. Bei großen Unglücken in aller Welt mit den kleinen Schnelleinsatzeinheiten wie der SEEBA (v.a. bei Erdbeben) und der SEEWA; in europäischen Nachbarländern auch mit regulären Einheiten mit teilweise mehreren hundert Helfern (z.B. Hochwasser in Südfrankreich im Dezember 2003).
Zusätzlich werden auch langfristige Entwicklungs- oder Wiederaufbauprojekte durchgeführt, z.B. in Bosnien–Herzegowina beim Aufbau der Stari Most in Mostar oder auf dem afrikanischen Kontinent (z.B. Brunnenbau).
Bekämpfung von Katastrophen auf Anforderung der zuständigen Stellen
Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
Das THW hält seine bundesweit stationierten Einheiten nicht nur für den Kriegsfall vor, sondern leistet auf Anforderung Amtshilfe für andere Behörden; hauptsächlich in der örtliche Gefahrenabwehr der Gemeinden und Städte, also den Feuerwehren, aber auch für Rettungsdienste bei Massenanfällen von Verletzten oder dem BGS und dem Zoll (z.B. Beleuchtung).
So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern, Erdrutschen oder Hochwassern unterstützend mit einem deutschlandweiten Potenzial an Technik und Organisation.
Geschichte
1950 gründete Otto Lummitzsch eine technische Hilfsorganisation für die Bundesrepublik Deutschland.
1953 wurde das THW durch den Errichtungserlass vom Bundesministerium des Innern eine Bundesanstalt.
1986 Gründung der Schnelleinsatzeinheit Bergung Ausland (SEEBA)
1994 wurde der Schwerpunkt wieder mehr auf die technische Hilfeleistung und den Bergungsdienst gelegt.
siehe Hauptartikel Geschichte des Technischen Hilfswerks
Organisation
Das THW hat 76.000 Helfer, 15.000 Junghelfer (Mitglieder der THW-Jugend) und 860 hauptamtliche Mitarbeiter. Es ist möglich, beim THW seinen Wehrersatzdienst abzuleisten.
Behördenstruktur
Als Bundesoberbehörde des Bundesinnenministerium steht dem THW der Präsident mit der THW-Leitung vor. Seit 2002 ist dies Dr. Georg Thiel. Der Sitz der THW Leitung ist in Bonn-Bad Godesberg.
Acht Landesverbände oder Länderverbände sind die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen. In diesen Landesverbänden sind mehrere Geschäftsführerbereiche eingegliedert, diese wiederum betreuen die Ortsverbände.
Das Konzept des THW sieht für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt mindestens einen Ortsverband vor, deutschlandweit gibt es derzeit 668 Ortsverbände.
Einsatzeinheiten
Die operativen Einheiten sind über die Stärke- und Ausrüstungsnachweisung (STAN) definiert, daraus ergibt sich eine bundesweite Einheitlichkeit, die bei großen Einsätzen wie zum Beispiel dem Elbehochwasser 2002 von Vorteil ist. Egal ob eine Einheit aus Bayern oder aus Schleswig-Holstein kommt, der Anforderer kann sich auf vergleichbare Fähigkeiten verlassen. In den Ortsverbänden sind derzeit 810 Technische Züge (TZ) flächendeckend disloziert. Deshalb ist eine schnelle Einsatzfähigkeit für die vielfältigsten Anforderungen sichergestellt. Der Technische Zug besteht grundsätzlich aus dem Zugtrupp zur Führungsunterstützung, der 1. Bergungsgruppe für den schnellen und mobilen Einsatz, der 2. Bergungsgruppe für den überwiegend stationären Einsatz mit schwereren Geräten sowie mindestens einer der unten angegebenen Fachgruppen.
Die Bergungsgruppen sind flächendeckend in jedem Ortsverband vorhanden und stellen die Basis des THW dar. Verstärkt werden sie von den verschiedenen Fachgruppen, die aber auf Grund des unterschiedlichen Bedarfs in ihrer jeweiligen Spezialisierung in teilweise weit geringerer Zahl vorhanden sind. Durch die auf überörtliche Zusammenarbeit ausgerichtete Struktur der Bundesanstalt THW stellt dies aber kein Problem dar, jede Fachgruppe ist jederzeit deutschlandweit verfügbar.
AusbildungDie Helfer im THW durchlaufen eine Basisausbildung I in der allgemeine Grundlagen zum Umgang mit THW Geräten, Sicherheitsmaßnahmen und Wissen über die Struktur und den Aufbau des THW vermittelt werden. Den Abschluss der Grundausbildung stellt die Grundscheinprüfung dar. Die Grundscheinprüfung setzt sich aus einem theoretischen, einem praktischen Prüfungsteil sowie einer Einsatzübung zusammen. Nach der Basisausbildung wird der Helfer seiner Einheit zugeteilt. Dort durchläuft er dann die Basisausbildung II oder kann sich in weitere Themen durch die Basisausbildung III fortbilden lassen. In der Basisaubsildung II + III wird umfangreicheres Wissen für den speziellen Bedarf der jeweiligen Einheit (Bergung oder Fachgruppe) vermittelt. Zusätzlich können die Helfer und hauptamtlichen Mitarbeiter des THW an Lehrgängen in einer der Bundesschulen:
THW-JugendDie THW-Jugend ist die Jugendorganisation des Technischen Hilfswerks. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, Jungen und Mädchen ab zehn Jahren spielerisch an die Arbeit des THWs heranzuführen. Die THW-Jugend gehört jedoch nicht zur Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, sondern ist ein eigenständiger Verein. Diese Regelung wurde mit dem Hintergedanken getroffen, keine staatliche Jugendorganisation zu unterhalten. Einsätze
Siehe auchWeblinks |