Bundesopiumstelle

Bundesbehörde
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Die Bundesopiumstelle (BOPST) gehört zum Geschäftsbereich des BfArM und regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Narcotics and Psychotropics) und Grundstoffen (Precursors). Zur Grundlage des Handeln liegt das Betäubungsmittelgesetz von 1981 (BtMG) und das Grundstoffüberwachungsgesetz von 1994 (GÜG).


Aufbau/Struktur:

  • ca. 50 Mitarbeitenden
  • fünf Fachgebiete, geleitet von einem Pharmazeuten oder einer Pharmazeutin


Aufgaben der BOPST:

  • Erteilung von Erlaubnissen zur Teilnahme am Betäubungsmittel- und/oder Grundstoffverkehr.
  • Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs bei den Erlaubnisinhabern (Hersteller, Händler, Importeure, Exporteure, Anbauer und wiss. Einrichtungen) durch Prüfung der Meldungen nach §18 BtMG bzw. §18 GÜG und Inspektionen der Betriebsstätten und Lagerräume.
  • Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Betäubungsmittel
  • Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Grundstoffe
  • Anfertigung, Ausgabe und Auswertung der zur Verschreibung von Betäubungsmitteln vorgeschriebenen amtlichen Formblätter (Betäubungsmittelrezepte/ -anforderungsscheine)
  • Führen des Substitutionsregisters nach § 5a BtMVV.
  • Erteilung von Betäubungsmittel-Nummernbescheiden für Apotheken und tierärztliche Hausapotheken
  • Nationale Kontaktstelle: Gemäß Bekanntmachung vom 9. Dezember 2002 (BGBl. I S. 26345)