Der preußisch-deutsche Landkreis Köslin (früher: Cöslin) und seine Vorgängerkreise Fürstenthum und Bublitz bestanden in der Zeit zwischen 1816 und 1945.
Der Landkreis Köslin umfasste am 1. Januar 1945:
- 1 Stadt,
- 99 Gemeinden,
- 1 Gutsbezirk (Forsten).
Verwaltungsgeschichte
Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1816 der Kreis Fürstenthum im Regierungsbezirk Cöslin (seit den 1920er Jahren: Köslin) in der preußischen Provinz Pommern.
Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Cöslin.
Das Landratsamt war in Cöslin.
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis Fürstenthum zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 1. September 1872 wurde der Kreis Fürstenthum aufgelöst. Es entstanden die drei neuen Kreise:
- Bublitz,
- Cöslin,
- Colberg-Cörlin.
Das Landratsamt für die Kreise Bublitz und Cöslin war in den gleichnamigen Städten.
In den 1920er Jahren wurde der Name Cöslin in Köslin geändert.
Am 1. April 1923 verließ die Stadtgemeinde Köslin den Kreis Köslin und bildete seitdem einen eigenen Stadtkreis. Die Bezeichnung des Kreises Köslin änderte sich dadurch in Landkreis.
Zum 30. September 1929 fand in den Kreisen Bublitz und Köslin entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf einen aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. Oktober 1932 wurden der Kreis Bublitz und der Landkreis Köslin zum neuen Landkreis Köslin zusammengeschlosssen. Gleichzeitig wurden Kreisgrenzen wie folgt korrigiert:
- Eingliederung der Landgemeinden Groß Satspe, Klein Satspe und Neu Buckow aus dem Landkreis Köslin in den Kreis Belgard (Persante),
- Eingliederung der Landgemeinden Bischofthum, Drensch, Grumsdorf, Kasimirshof, Linow, Sassenburg und Stepen aus dem Landkreis Köslin in den Kreis Neustettin,
- Eingliederung der Landgemeinden Groß Karzenburg, Hölkewiese und Klein Karzenburg aus dem Landkreis Köslin in den Kreis Rummelsburg i. Pom.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.
Polen
Heute gibt es in anderen Grenzen einen Landkreis Köslin als Teil der Wojewodschaft Westpommern.
Kommunalverfassung
Die Kreis Fürstenthum, Bublitz und Cöslin gliederten sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Ortsnamen
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten.