Stadtrat

zur Gemeindevertretung in Städten berufenes Kollegialorgan
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Das Wort Stadtrat bedeutet die Gemeindevertretung in Städten oder auch das einzelne Mitglied einer solchen. Je nach Kanton bzw. Kommune hat ein Stadtrat eine legislative (gesetzgebende) oder exekutive (ausführende) Funktion. In kleineren Kommunen ist meistens die Exekutive gemeint, in größeren ist manchmal vom sogenannten Kleinen Stadtrat (Exekutive) und vom Großen Stadtrat (kommunales Parlament = Legislative) die Rede.

Stadtrat ist auch eine Bezeichnung eines Dezernenten einer Stadtverwaltung. Besondere Fachdezernenten können auch Bezeichnungen wie Stadtbaurat (Baudezernent) oder Stadtkämmerer (Finanzdezernent) führen.