Pyromanie

pathologisches Brandstiften
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Pyromanie (von griech. πυρος (pyros) = Feuer, μανια (mania) = Raserei, siehe Manie) ist der krankhafte Zwang, Feuer zu legen. In der ICD-10-Klassifikation wird die Pyromanie unter die Störungen des Sozialverhaltens mit Zwangscharakter (ICD-10 F63.1) bzw. unter die Abnormen Gewohnheiten gezählt.

Symptome

Der unter Pyromanie leidende Mensch legt absichtlich Feuer und leitet daraus Befriedigung ab. Unter Störungen der Impulskontrolle versteht man allgemein eine Reihe von Zuständen, bei denen das Verhalten der betroffenen Personen offensichtlich unkontrolliert und unangemessen ist. Kleptomanie (unter Zwang Stehlen), Trichotillomanie (unter Zwang sich selbst Haare ausreißen) und Spielsucht (Sucht nach Glückspiel) fallen auch unter diese Bezeichnung.

Folgen

Pyromanie führt zu erheblichen Sachschäden durch Brandstiftung (z. B. Großbrand, Explosion), teilweise auch zu Personenschäden. Der finanzielle Schaden kann enorm sein. Pyromanen selbst leiden oft an sozialer Isolation

Ursachen

Das Feuerlegen fängt häufig im kleinen Rahmen an. Der Patient bekommt durch sein Verhalten Befriedigung und kann nicht mehr davon ablassen. Das Brandstiften steigert sich zu einem unkontrollierten und süchtigen Verhalten.

Verbreitung

Pyromanie ist insgesamt eher selten, kommt aber unter Brandstiftern relativ häufig vor. In einer großen Studie in den USA fanden sich unter 1145 erwachsenen männlichen Brandstiftern 39% mit einer Pyromanie. Bei Frauen ist sie kaum vorhanden.

Oftmals wird angenommen, dass besonders viele Brandstifter selber Mitglied in einer Feuerwehr sind. So haben Pyromanen aufgrund ihrer Krankheit sicher eine gesteigerte Motivation, in eine Feuerwehr einzutreten, doch wird versucht, dies durch eine geeignete soziale und strafrechtliche (Führungszeugnis) Mitgliederauswahl zu verhindern. Auch eine Kontrolle innerhalb der sozialen Gruppen der Feuerwehr verhindert solche Tendenzen. Jedoch ist dieses Problem keine Besonderheit der Feuerwehr – auch andere Gruppen könnten ähnliche Anziehungspunkte für nicht geeignete Mitglieder darstellen (vgl. Vorurteile: Schützenverein, Bundeswehr). Deshalb ist ein professioneller und differenzierter Umgang mit dem Thema notwendig.

Behandlung

Die Behandlung erfolgt psychotherapeutisch und verhaltenstherapeutisch.