Anzahlung

erste Rate eines in mindestens zwei Raten zu zahlenden Kaufpreises
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Eine Anzahlung (früher: Angeld, Aufgeld, Handgeld, Haftgeld) wird beim Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Vertrages, z. B. beim Kauf eines Gegenstandes, als Gewähr für dessen Erfüllung gezahlt. Die Anzahlung gilt als Zeichen dafür, dass der Vertrag bindend abgeschlossen wurde. Vor allem bei Neukunden wird oft eine Anzahlung verlangt.